Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 197

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 197 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 197); 197 $ -'fM. i ,. ’ " Gesetzblatt Teil 1 Nr: 20 Ausgabetag: 19. März 1955 , der Qualifikation ein Einzelstundenhonorar von 7 DM gezahlt werden. (2) Bei besonderer Qualifikation kann dieses Honorar bis auf 10 DM erhöht werden. (3) Bei nicht nachgewiesener Qualifikation kann das höhere Honorar nur nach Bestätigung des Abteilungsleiters für Volksbildung im Rat des Bezirkes gewährt werden. (4) Die Lehrtätigkeit in diesen Qualifizierungslehrgängen darf bei hauptamtlich tätigen Lehrkräften jährlich hundertfünfzig (150) Stunden nicht überschreiten. x § 5 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1955 in Kraft. Berlin, den 11. März 1955 Ministerium für Volksbildung I. V.: La a bs Staatssekretär Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über das Rechnungswesen der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Industrie. Arbeitskreisordnung Vom 10. März 1955 ✓ Die bedeutenden Aufgaben, die das Rechnungswesen der volkseigenen Betriebe zu lösen hat, erfordern, daß es weiter verbessert wird. Die Aussagefähigkeit des Rechnungswesens muß gesteigert werden, die Methoden seiner Anwendung sind ständig zu vereinfachen und seine Struktur muß den Besonderheiten der einzelnen Wirtschaftszweige immer mehr angeglichen werden. Diese Aufgaben können nur durch planmäßige kollektive Zusammenarbeit des Instituts für Rechnungswesen der VEW mit den fortschrittlichsten und am höchsten qualifizierten Mitarbeitern des Rechnungswesens aus Betrieben und ./Verwaltungen sowie den wissenschaftlichen Institutionen gelöst werden. Es ist notwendig, den Aufbau der bei den zuständigen Ministerien bestehenden Arbeitskreise für das Rechnungswesen einheitlich zu gestalten, ihre Arbeitsweise zu koordinieren und ihr Aufgabengebiet festzulegen. Es wird daher bestimmt: I. Bildung von Arbeitskreisen zur Verbesserung des Rechnungswesens § 1 Im Bereiche der Ministerien, denen zentralgeleitete volkseigene Betriebe unterstehen, sind „Arbeitskreise zur Verbesserung des Rechnungswesens“ im folgenden als „Arbeitskreise“ bezeichnet zu bilden. § 2 Es sind zu schaffen a) auf Ebene der Hauptverwaltungen je ein Arbeitskreis HV-Arbeitskreis, b) auf Ebene der Ministerien je eih Arbeitskreis zentraler Arbeitskreis. § 3 (1) Der HV-Arbeitskreis wird von dem Hauptbuchhalter der Hauptverwaltung geleitet. Der Hauptbuchhal- * 4. Durchfb. (GBl. 1954 S. 743) ter der Hauptverwaltung kann die Funktion einem befähigten Hauptbuchhalter eines ihm unterstehenden Betriebes übertragen. (2) Die Mitglieder des HV-Arbeitskreises werden vom Hauptbuchhalter der Hauptverwaltung ernannt und abberufen. (3) Die Hauptbuchhalter der Hauptverwaltungen sind dafür verantwortlich, daß als Mitglieder der HV-Ar-beitskreise die besten Mitarbeiter des Rechnungswesens aus Betrieben und Verwaltungen Volkseigener Betriebe ausgewählt werden. (4) Die Anzahl.der Mitglieder des HV-Arbeitskreises ist von der Größe des betreffenden Wirtschaftszweiges abhängig. Es ist nicht erforderlich, aus jedem der der Hauptverwaltung zugeordneten Betriebe Mitarbeitei in den HV-Arbeitskreis aufzunehmen. (5) Soweit es Einzelaufgaben erfordern, sind zusätzliche Mitarbeiter, vor allem Techniker, zu den Beratungen heranzuziehen. § 4 (1) Der zentrale Arbeitskreis wird von dem Hauptbuchhalter des Ministeriums geleitet. ‘ (2) Der zentrale Arbeitskreis setzt sich aus den Leitern der HV-Arbeitskreise zusammen. Soweit es Eiriel-aufgaben erfordern, sind*zusätzliche Mitarbeiter, insbesondere aus den Betrieben, zu den Beratungen heran-zqziehen. § 5 x (1) Soweit die Struktur eines zuständigen Ministeriums die Bildung der HV- und zentralen Arbeitskreise gemäß § 2 nicht zweckmäßig erscheinen läßt, ist ein abweichender Aufbau der Arbeitskreise möglich. \ (2) Insbesondere ist es zulässig, a) innerhalb der Hauptverwaltungen mehrere HV-Arbeitskreise, .b) zusätzlich Arbeitskreise auf Ebene der Verwaltungen Volkseigener Betriebe zu bilden. (3) Für die Leitung sowie die Ernennung und Abberufung der Mitarbeiter der Arbeitskreise gemäß Abs. 2 sowie für die Arbeitsweise dieser Arbeitskreise gelten die Bestimmungen des § 3 sowie der §§ 6 bis 12 sinngemäß. (4) Die Abweichungen von der Regelung gemäß § 2 sind vom Institut für Rechnungswesen der VEW zu bestätigen. v § 6 Den Betrieben ist die Struktur der Arbeitskreise ihres Ministeriums bekanntzugeben. Insbesondere sind ihnen a) der Name des Leiters des zentralen Arbeitskreises, b) die Namen und Dienstanschriften des Leiters und aller Mitglieder ihres zuständigen HV-Arbeitskreises mitzuteilen. II. Arbeitsweise und Aufgaben der Arbeitskreise zur Verbesserung des Rechnungswesens 7 § 7 (1) Der Hauptbuchhalter des zuständigen Ministeriums stellt für den zentralen Arbeitskreis Rahmenarbeitspläne jeweils für ein Jahr auf und stimmt sie rryt dem Institut für Rechnungswesen der VEW ab. Das Institut für Rechnungswesen der VEW hat das Recht, Schwerpunkte in der Arbeit des zentralen Arbeitskreises festzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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