Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 195

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 195 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 195); Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 19. März 1955 195 c) für geschälte, nicht gebündelte, grob verzogene Korbweiden (Bauernweiden) (§ 3 Ziff. 3); für geschälte, nach Längen verzogene, sortierte, gebündelte Korbweiden (§ 3 Ziff. 4); für geschälte Weidenstöcke (§ 3 Ziff. 6) und für Bindeweiden (§ 3 Ziff. 7): bei allen Lieferungen 7%. d) Sofern bei der Lieferung von ungeschälten, unsortiertem Korbweiden und ungeschälten Weidenstöcken die Einschaltung eines zweiten Erfassungs- oder zugelassenen Großhandelsbetriebes erforderlich ist, müssen die jeweils zulässigen Handelsspannen des Buchst, a geteilt werden. Dei vom ersten Betrieb ausgenutzte Teil der Handelsspanne ist auf der Rechnung auszuweisen. 2. Für die Freigabe selbsterzeugter Weiden zur Verarbeitung im eigenen Betrieb des Erzeugers darf durch eingeschaltete Erfassungsbetriebe kein Handelsabschlag, sondern nur eine Erfassungsgebühr vin höchstens 2 % berechnet werden. 3. Die den Erfassungsbetrieben entstehenden Kosten für Vorfracht, Anfuhr und Bündelung beim Stückgutversand dürfen in der tatsächlichen preisrechtlich zulässigen Höhe weitergegeben werden. Die Berechnung der Handelsspannen ist nur vom den reinen Erzeugerhöchstpreisen zulässig. § 7 Ausstellung von Rechnungen Über jeden Verkauf von Korbweidep muß eine der Verordnung vom 11. September 1952 über die Ausstellung und den Inhalt von Rechnungen für Warenlieferungen und Leistungen (GBl. S. 859) entsprechende Rechnung ausgestellt werden. * Schlußbestimmungen (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. August 1955 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf laufende Verträge über die Lieferung von Korbweiden aus der Ernte 1954. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Preisanordnung Nr. 152 vom 1. Oktober 1948 über die Festsetzung von Güteklassen, Höchstpreisen und Handelsspannen für Korbweiden (PrVOBl. S. 217), b) die Preisverordnung Nr. 190 vom 4. Oktober 1951 zur Änderung der Preisanordnung Nr. 152 über die Festsetzung von Güteklassen, Höchstpreisen und Handelsspannen für Korbweiden (GBl. S. 907). (3) Laufende Verträge über Korbweiden der Ernte 1954 sind noch nach den bisher geltenden Vorschriften abzu rechnen. (4) Die Vorschriften der Preisverordnung Nr. 14 vom 1. Dezember 1949 Verordnung über die Festsetzung von Höchstpreisen für Korbweiden zur Steckiingsgewin-nung und Korbweidenstecklinge (GBl. S. 34) weiten durch diese Preisanordnung nicht berührt. Berlin, den 24. Februar 1955 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft I. V.: S i e g m u n d Staatssekretär Dritte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an verdiente Lehrer und Ärzte des Volkes. Vom 10. März 1955 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. März 1950 über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an verdiente Lehrer und Ärzte des Volkes (GBl. S. 331) und des § 5 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 6. Januar 1953 (GBl. S. 143) wird für die Auszeichnung von Lehrern und Erziehern im Berufsschulwesen folgendes bestimmt: § 1 Die Ehrenbezeichnung „Verdienter Lehrer des Volkes“ kann einem Lehrer, stellvertretenden Schulleiter, Schulleiter, Erzieher oder Heimleiter verliehen werden, a) der aktiv und schöpferisch an der Durchführung des neuen Kurses mitarbeitet und für die Herbeiführung der Einheit Deutschlands kämpft, die Beschlüsse der Volkskammer und Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in seiner Arbeit verwirklicht, die Aufgaben wie sie vom Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung gegeben werden vorbildlich löst, aktiv und überzeugt für den Kampf um dgn Frieden und den Fortschritt eintritt, die Freundschaft mit der Sowjetunion, den Volksdemokratien und allen für den Fortschritt kämpfenden Menschen pflegt und ständig festigt, die Antisowjethetze, die Reaktion und Kriegshetze bekämpft und auf die Kollegen seiner Schule oder seines Heimes im gleichen Sinne erfolgreich erzieherisch einwirkt; b) der inner- und außerhalb des Unterrichts seine Schüler zu Patrioten und Facharbeitern so erzieht, daß sie in Treue zu ihrer Heimat, ihrem Volk und ihrer Regierung bereit sind, das große Werk des Aufbaues der Deutschen Demokratischen Republik fortzusetzen und zu schützen, sich für die Schaffung eines einheitlichen demokratischen Deutschlands einzusetzen und für die Erhaltung des Friedens zu kämpfen, für die Freundschaft, mit der Sowjetunion, den Volksdemokratien und allen für den Frieden und Fortschritt kämpfenden Menschen einzusetzen; c) der einen vorbildlichen Unterricht erteilt, bei dem die Erziehung und Bildung eine Einheit darstellt, der die Sowjetpädagogik auswertet und dessen Unterricht in Inhalt und Methoden stets dem neuesten Stand der Wissenschaft entspricht; d) der den Verband der Freien Deutschen Jugend in seiner Arbeit mit allen Kräften unterstützt und fördert; e) der mit. guten Erfolgen an der Qualifikation der Kader in der Berufsausbildung beteiligt ist, seine Erfahrungen erfolgreich weitervermittelt und den Kollegen bei der Verbesserung ihrer Unterrichtstätigkeit hilft; f) der die verbindlichen Lehrpläne erfüllt und bei der Verwirklichung der vom Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung entwickelten Prinzipien in der Berufsausbildung vorbildliche Ergebnisse erreicht; g) der durch die Erfolge in seiner Erziehungs- und Unterrichtsarbeit sowie durch seine beispielhafte gesellschaftliche unJ politische Tätigkeit in der demokratischen Öffentlichkeit Anerkennung bei 2. Durchfb. (GBl. 1953 S. 143);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

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