Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 181

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 181); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 16. März 1955 1S1 10. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat zu gewährleisten, daß durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe Heureuter aus örtlichen Reserven bis zum Beginn der einzelnen Erntekampagnen in solchem Umfange hergestellt werden, daß die Gerüsttrocknung in allen LPG, VEG und in breitem Umfange bei werktätigen Einzelbauern durchgeführt werden kann. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat zur Durchführung einer verstärkten Produktion bis zum 25. März 1955 einen Plan auszuarbeiten, der sowohl die Zahl der zu produzierenden Heureuter sowie die Verteilung dieser bis zum 31. Mai 1955 enthält. Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe sind bis zum 1. April 1955 mit der Produktion zu beauftragen. Der VdgB (BHG) wird empfohlen, die Herstellung geeigneter Heureuter aus örtlichen Reserven der Waldgemeinschaften weitestgehend zu unterstützen. 11. Zur intensiven Nutzung des Dauergrünlandes sind in den MTS-Bereichen der Deutschen Demokratischen Republik noch in diesem Frühjahr durch die Räte der Kreise mit Hilfe der Agronomen, Zootechniker und Leistungsprüfer Beispiele zur Einführung des Umtriebs- und Portions weide Verfahrens zu schaffen. Das Ministerium für Maschinenbau und das Staatssekretariat für örtliche Wirtschaft werden beauftragt, nach einem bis zum 20. April 1955 durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft festzulegenden Plan eine Erweiterung der Produktion von Elektro-Weidezäunen, Elektro-Weidegeräten und den dazu notwendigen Isolatoren zu sichern. m. Steigerung der industriellen Futtermittelproduktion und Maßnahmen zur verlustlosen Erfassung aller örtlichen Futterreserven L Das Ministerium für Lebensmittelindustrie wird verpflichtet, bis zum 30. April 1955 durch eine Überprüfung aller lebensmittelverarbeitenden Betriebe zu gewährleisten, daß alle zu Futterzwecken verwertbaren Abfälle festgestellt und restlos erfaßt werden. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie hat eine strenge Kontrolle und ständige Anleitung hinsichtlich der Durchführung dieser Aufgaben zu gewährleisten. Die Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle übrigen verwertbaren Abfälle restlos erfaßt und zu Futterzwecken unter strengster Berücksichtigung der veterinär-hygienischen Bestimmungen der Landwirtschaft,. insbesondere den volkseigenen Mastbetrieben und volkseigenen Gütern, zur Verfügung gestellt werden. 2. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie ist dafür verantwortlich, daß die Herstellung von Melasse-Dickschlempe beim VEB Spiritus Magdeburg und beim VEB Spiritus- und Hefefabrik Bernburg von 1900 t im Jahre 1954 auf insgesamt 4500 t im Jahre 1955 gesteigert wird. Alle Möglichkeiten einer Verwertung von Melasse-Schlempe in den übrigen Betrieben sind eingehend zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis und die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind der Staatlichen Plankommission bis zum 30. April 1955 mitzuteilen, damit diesen Betrieben unverzüglich eine Auflage erteilt werden kann. 3. a) Das Ministerium für Lebensmittelindustrie wird beauftragt, alle Schlachthöfe in. der Deutschen Demokratischen Republik anzuweisen, daß das für die menschliche Ernährung nicht benötigte Frischblut sterilisiert flüssig bzw. getrocknet - unter strengster Beachtung aller veterinärhygienischen Bestimmungen an die volkseigenen Mastanstalten für Futterzwecke abgegeben wird. Eine Überprüfung über das anfallende Frischblut für Futterzwecke ist bis zum 30. März 1955 durchzuführen. b) Das Ministerium für Lebensmittelindustrie sowie die Räte der Bezirke und Kreise werden verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle für die Produktion von Futtermitteln geeigneten Abfälle in den örtlichen zentralgeleiteten Schlachthöfen sowie in den Schlachtbetrieben der Konsumgenossenschaften und des Handwerks erfaßt und den Tierkörperverwertungsanstalten für die Herstellung von Fleischmehl zugeführt werden. Nach dieser Überprüfung ist in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission allen Schlachtbetrieben bis zum 30. April 1955 eine entsprechende Planaufgabe zu erteilen. 4. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie wird beauftragt, einen Plan über den Bedarf von Blut-trocknumgsanlagen auszuarbeiten und diesen dem Ministerium für Maschinenbau und der Staatlichen Plankommission bis zum 31. März 1955 zu übergeben. 5. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie hat zu i gewährleisten, daß entsprechend der Anweisung vom 5. Januar 1952 über die Verarbeitung von Getreide in Mühlen (GBl. S. 20) und der im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Lebensmittelindustrie Nr. 13 vom 21. Mai 1954 veröffentlichten Anweisung alle über die festgelegte Mindestausbeute hinaus anfallenden Futtermittel (Kleie, Klopfmehl und Fegemehl) restlos dem ZKFF zur Verfügung gestellt werden. Der anfallende verwertbare Schwarzbesatz ist gesondert dem. ZKFF nachzuweisen. Verwertbarer Schwarzbesatz darf weder vermahlen noch geschrotet der Kleie beigegeben werden. Die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden haben darüber ständige Kontrollen in den Mühlen durchzuführen. 6. Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat im Jahre 1955 eine Kastanien- und Eichelsammelaktion durchzuführen und dabei mindestens 10 000 t Kastanien und 5000 t Eicheln zur Futtermittelgewinnung von den Erfassungsorganen aufkaufen zu lassen. 7. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie und das Ministerium für Leichtindustrie werden beauftragt, die Verarbeitung von mindestens 10 000 t Kastanien und 5000 t Eicheln zu Futtermitteln zu gewährleisten. 8. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie hat der Staatlichen Plankommission bis zum 31. März 1955 konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die die restlose Erfassung der Fischabfälle und die volle Verwertung des Beifanges vorsehen. /;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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