Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 174

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 174 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 174); 174 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 7. März 1955 3. Bleibt die Verwendung neuer Baustoffe und Bauweisen auf einzelne Bauobjekte beschränkt, so kann mit Zustimmung des Ministeriums für Aufbau an die Stelle des ZulassungsVerfahrens das Baugenehmigungsverfahren treten. 4. Baustoffe, Bauelemente und Bauweisen, die infolge ihrer Art und Zweckbestimmung nur im Bereich eines anderen Ministeriums entwickelt und angewendet werden, unterliegen nicht der Zulassungspflicht durch das Ministerium für Aufbau. II. Voraussetzungen für die Zulassung 1. Neue Baustoffe und Bauweisen sollen den bisher gebräuchlichen technisch und wirtschaftlich überlegen sein. Ihre Anwendung darf nicht die Gesundheit und Sicherheit der am Bau Beschäftigten oder zukünftigen Benutzer der Gebäude gefährden, sie darf keine schädliche Wirkung auf andere Baustoffe, Bauweisen oder ganze Gebäude haben. 2. Zur wirtschaftlichen Überlegenheit ist nachzuweisen, daß die Anwendung der neuen Baustoffe und Bauweisen zu einer Senkung der Baukosten oder zur Einsparung von Mangelbaustoffen führt. Die geltenden bau wirtschaftlichen Grundsätze müssen eingehalten werden. Insbesondere soll durch die neuen Baustoffe und Bauweisen die Industrialisierung der Bau- und Baustoffindustrie gefördert werden. 3. Der Hersteller muß zuverlässig und sachkundig sein und, soweit das gemäß der Anweisung vom 1. Dezember 1952 zur Durchführung der Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen (GBl. S. 1268) erforderlich ist, seine Eignung nachweisen. III. Zulassungserteilung 1. Zulassungen werden durch das Ministerium für Aufbau, Abteilung Baurecht und Bauaufsicht, erteilt. Die gleiche Stelle entscheidet auch über Änderung, Verlängerung, Erlöschen und Widerruf von Zulassungen. 2. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zulassung besteht nicht. 3. Einsprüche gegen Zulassungen oder einzelne Zulassungsbedingungen sind mit ausreichender Begründung dem Ministerium für Aufbau zuzuleiten. 4. Zugelassene Baustoffe, Bauweisen und Bauelemente werden im Gesetzblatt und in der Fachpresse bekanntgegeben. IV. Der Sachverständigenausschuß 1. Der Sachverständigenausschuß für die Zulassung neuer Baustoffe und Bauweisen beim Ministerium für Aufbau hat die Aufgabe, bei der Entscheidung über Zulassungen beratend mitzuwirken. Der Sachverständigenausschuß ist bei allen Zulassungen, Änderungen und dem Widerruf von Zulassungen zu hören. Seine Arbeitsunterlagen erhält er durch das Ministerium für Aufbau. 2. Der Sachverständigenausschuß besteht aus einem Vertreter des Ministeriums für Aufbau als Vorsitzenden, den Mitgliedern und den stimmberechtigten Vertretern des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung (DAMW) und des Freien Deutschen C werkschaftsbundes. 3. Als Mitglieder des Sachverständigenausschusses beruft das Ministerium für Aufbau anerkannte Fachleute aus Wissenschaft und Technik. Die Kammer der Technik, staatliche Organe und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund können dem Ministe- . rium für Aufbau Mitglieder vorschlagen. Die Berufung kann zurückgezogen werden, wenn die Voraussetzungen, die für die Berufung ausschlaggebend waren, nicht mehr zutreffen. 4. Zur Durchführung seiner Arbeit gibt sich der Sachverständigenausschuß eine Geschäftsordnung, die der Bestätigung des Ministeriums für Aufbau bedarf. 5. Die staatlichen Organe sind verpflichtet, ihren als Mitglieder des Sachverständigenausschusses berufenen Mitarbeitern die Möglichkeit der Mitarbeit im Sachverständigenausschuß zu geben. V. Prüfung der Zulassungsanträge 1. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Baustoffe und die Wirksamkeit der Bauweisen sind, soweit es zur Beurteilung ihrer bautechnisehen Brauchbarkeit erforderlich ist und das Ministerium für Aufbau keine andere Festlegung trifft, durch das DAMW festzustellen. 2. Probestücke für die Prüfung sind durch Beauftragte des Ministeriums für Aufbau ode-r des DAMW zu entnehmen und zu kennzeichnen. VI. Wirkung und Geltungsdauer der Zulassung 1. Die Zulassung gilt für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder Teile derselben auf höchstens fünf Jahre. 2. Die Zulassung befreit nicht von der Verpflichtung zur Einholung der Baugenehmigung für das jeweilige Bauvorhaben. 3. Die Zulassung befreit die Organe der Staatlichen Bnuaufsicht von der grundsätzlichen Prüfung des Baustoffes oder der Bauweise, jedoch nicht von der Pflicht, die Einhaltung der Zulassungsbedingungen zu überwachen, die verwendeten Baustoffe auf ihre Eignung und Güte und, soweit eine statische Berechnung erforderlich ist, diese auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 4. Da die zuzulassenden Baustoffe und Bauweisen nach den unter Abschnitt II aufgeführten Bedingungen beurteilt werden und infolgedessen besondere örtliche Verhältnisse oder besondere Bedingungen einzelner Baufälle nicht berücksichtigt weiden können, sind die Organe der Staatlichen Bauaufsicht berechtigt, in dieser Hinsicht zusätzliche Bedingungen zu stellen oder Baustoffe und Bauweisen abzulehnen, die den für die Baugestaltung und den Heimatschutz maßgebenden örtlichen Gesichtspunkten oder Grundsätzen widersprechen. 5. Die Zulassung wird unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs erteilt und kann an bestimmte Auflagen gebunden oder von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Der Wideiruf erfolgt, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden oder wenn sich die zugelassenen Baustoffe und Bauweisen nicht bewähren. VII. Zulassungsverfahren 1. Zulassungsanträge sind in doppelter Ausfertigung an das Ministerium für Aufbau zu senden. Sie müssen die zur technischen und wirtschaftlichen Beurteilung erforderlichen Nachweise für die Bau-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 174 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 174) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 174 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 174)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X