Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 171

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 171 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 171); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 7. März 1955 171 Sie ist bei der Stelle einzureichen, die die Anordnung oder Einzelverfügung erlassen hat. Diese Stelle kann in Fällen unmittelbarer Gefahr anordnen, daß die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Die Entscheidung der übergeordneten Bauaufsicht ist endgültig. Bei Beschwerden über die Bauaufsicht des Ministeriums für Aufbau entscheidet der Minister für Aufbau endgültig. § 7 Strafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Bauauftraggeber, Bauleiter oder Bauausführender ohne die vor-geschrieoene Genehmigung oder unter Abweichung von der Genehmigung Bauten ausführt oder ausführen läßt oder in anderer Weise gegen die Bauvorschriften verstößt, wird mit Geldstrafe bis zu 5000 DM bestraft, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist. (2) In minderschweren Fällen sind die Organe der Staatlichen Bauaufsicht bei den Räten der Bezirke und Kreise befugt, auf Ordnungsstrafe bis zu 500 DM zu erkennen. Gegen den Ordnungsstrafbescheid steht dem Betroffenen das Recht der Beschwerde gemäß den Bestimmungen des § 6 Abs. 4 zu. (3) Bei der Festsetzung von Zwangsgeld oder Ordnungsstrafen gegen staatliche Organe, Genossenschaften, die auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums arbeiten, oder demokratische Parteien oder Organisationen ist vorher die Zustimmung der übergeordneten Bauaufsichtsstelle einzuholen. § 8 Schlußbestimmungen (1) Das Ministerium für Aufbau erläßt im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung. (2) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz vom 15. Dezember 1933 über baupolizeiliche Zuständigkeiten (GS. S. 491) und die Ausführungsbestimmung vom 10. Februar 1934 zum Gesetz über baupolizeiliche Zuständigkeiten (Zen-tralbl. der Bauverwaltung S. 85) und entgegenstehende Bestimmungen der Einheitsbauordnung (Gesetz vom 30. Juli 1883, GS. S. 195, über die allgemeine Landesverwaltung) und aller übrigen auf dem Schema der Einheitsbaüord-nung aufgebauten Bauordnungen, des Sächsischen Baugesetzes vom 1. März 1948 (GVB1. S. 365), der Thüringischen Landesbauordnung vom 2. September 1930 (Ges.-S. S. 187) außer Kraft. Das Ministerium für Aufbau wird beauftragt, die hierdurch aufgehobenen Bestimmungen der vorstehend aufgeführten Bauordnungen in einer Anlage zur Ersten Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung aufzuführen. (3) Bei Bauten, Umbauten und Abbrüchen, die vor Verkündung dieser Verordnung begonnen worden sind, sind die bisher geltenden Bestimmungen anzuwenden. Berlin, den 17. Februar 1955 Der IVlinisterrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium für Aufbau Grotewohl Winkler Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Staatliche ßauaufsicht. Gütekontrolle, Registrierung der Bauunterlagen, allgemeine Zulassung von Baustoffen, Bauelementen und Bauweisen Vom 17. Februar 1955 Auf Grund des § 8 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Staatliche Bauaufsicht (GBl. I S. 169) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien be- stimmt: A. Gütekontrolle (vgl. § 1 Abs. 4 und § 4 Abs. 4 der Verordnung) I. Zuständigkeit 1. Die Staatliche Bauaufsicht der Räte der Kreise und die Gütekontrolle der volkseigenen Entwurfsbüros und Baubetriebe haben gleichartige Funktionen. 2. Die von volkseigenen Entwurfsbüros gefertigten Bauunterlagen sind von den Güteingenieuren (Entwurf, Statik) dieser Büros bauaufsichtlich zu prüfen und zu genehmigen. 3. Bauausführungen, die durch volkseigene Baubetriebe erfolgen, sind durch die Güteingenieure (Bauausführung) dieser Betriebe bauaufsichtlich zu überwachen und abzunehmen. Eei Bauausführungen für die im § 3 Abs. 1 der Verordnung genannten Organe steht den Beauftragten dieser Organe in jedem Fall das Recht zu, die Baustellen zu betreten und die Bauausführung zu kontrollieren. Die Beauftragten können an allen Teil-, Zwischen-, Rohbau- und Gebrauchsabnahmen teilnehmen. 4. Entwurfsbüros, die über keine Güteingenieure verfügen, legen ihre Bauvorlagen dem für den Standort zuständigen Rat des Kreises zur bauaufsicht-lichen Prüfung und Genehmigung vor. 5. Bauvorhaben, die nicht durch Güteingenieure volkseigener Baubetriebe überwacht werden, unterliegen der bauaufsichtlichen Kontrolle, das heißt der Prüfung, Genehmigung, Bauüberwachung und der Vornahme der bauaufsichtlichen Abnahmen, des für den Standort zuständigen Rates des Kreises. 6. Die Organe der Staatlichen Bauaufsicht des Ministeriums für Aufbau und der Räte der Bezirke haben das Recht, Baustellen zu betreten, die durch Güteingenieure der volkseigenen Baubetriebe bauaufsichtlich kontrolliert werden. Die Erlaubnis zum Betreten von Baustellen im Bereich des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Verkehrswesen, des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen und des Amtes für Wasserwirtschaft ist von der jeweils zuständigen zentralen Dienststelle einzuholen. II. Aufgaben 1. Die Aufgaben 'der Güteingenieure (Entwurf) der staatlichen und volkseigenen Entwurfsbüros sind: a) Prüfung und Genehmigung der Entwürfe einschließlich aller Ausführungszeichnungen in baurechtlicher, bautechnischer, arbeitsschutz- und brandschutzmäßiger und hygienischer Hinsicht, b) Prüfung der Vollständigkeit der Bauvorlagen, auch in bezug auf die Stellungnahmen beteiligter staatlicher Organe, c) Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst, aller durch die Staatliche Plankommission und das Ministerium für Aufbau für;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem Einfluß Staatssicherheit und seiner Angehörigen entwickelt sich die operative ständig.

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