Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 157

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 157 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 157); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 3. März 1955 157 (2) Der Kaufvertrag bedarf der Genehmigung des Rates des Kreises, Abteilung für Innere Angelegenheiten. (3) Zur Vorbereitung des Kaufvertrages hat der Rat der Gemeinde festzustellen, a) welcher Kaufpreis für das Siedlungshaus einschließlich der Nebengebäude dem Kaufvertrag zugrunde zu legen ist (neuer Kaufpreis), b) welche Restkauf schuld der Erwerber zu übernehmen hat (neue Restkaufschuld). (4) Der dem Kaufvertrag zugrunde zu legende neue Kaufpreis ist zu errechnen, indem der nach dem ursprünglichen Siedlervertrag für das Siedlungshaus einschließlich der Nebengebäude und des Siedlerinventars festgesetzte Kaufpreis um den gemäß § 12 als Berichtigung fest-gestellten Betrag zu vermindern oder zu erhöhen ist. (5) Die dem Kaufvertrag zugrunde zu legende neue Restkauf schuld ist zu errechnen, indem die nach § 11 festgestellte bisherige Restkauf schuld a) um den nach dem ursprünglichen Siedlervertrag für den Grund und Boden festgesetzten Betrag vermindert und gleichzeitig b) um den gemäß § 12 als Berichtigung festgestellten Betrag vermindert oder erhöht wird. (6) Der Kaufvertrag muß die folgenden Vertragspflichten des Käufers festlegen: a) Zahlung des Eigenkapitals nach Vertragsabschluß, wenn diese durch den Antragsteller noch nicht erfolgt ist (Festlegung etwa vereinbarter Ratenzahlungen). Hat der Antragsteller das Eigenkapital bereits entrichtet, so ist dies im Vertrag zu bestätigen. b) Übernahme der neuem Restkaufschuld (Abs. 5) als Schuldverpflichtung gegenüber der örtlich zuständigen Sparkasse und Verpflichtung zur Eintragung der hypothekarischen Sicherung auf dem Siedlungshaus in gleicher Höhe, Bezahlung des auf rückständige Leistungen entfallenden Teiles der neuen Restkaufschuld in festzulegenden Raten. c) Bezahlung etwaiger Rückstände auf öffentliche Lasten und Abgaben gemäß § 8 Abs. 2 Buchst, c in einem nach seinem wirtschaftlichen Verhältnissen vertretbarem Zeitraum. (7) In den Fällen des § 14 ist außerdem die Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung des festgesetzten Erstattungsbetrages festzulegen. § 16 Aufgaben der örtlich zuständigen Sparkasse (1) Von der örtlich zuständigen Sparkasse ist dem Erwerber des Eigenheimes über die aus dem Kaufvertrag ersichtliche neue Restkaufschuld eine Schuldurkunde auszustellen. (2) Besteht die bisherige Restkaufschuld aus mehreren Hypotheken, so ist der Betrag, der sich nach § 15 Abs. 5 ergibt (neue Restkaufschuld), zunächst auf die mach dem ursprünglichen Siedlervertrag letztrangige Hypothek anzurechnem. (3) Für die Beträge, die auf die neue Restkaufschuld zukünftig an die Sparkasse zu zahlen sind, gelten die ursprünglich festgelegten Bedingungen. Für den auf rückständige Leistungen entfallenden Teil der neuen Restkaufschuld sind die im Kaufvertrag enthaltenen Vereinbarungen in die Schuldurkunde aufzunehmen. Zu Teil III des Gesetzes (Umwandlung bestehender Verträge) § 17 Antragsberechtigte Personen (1) Personen, die auf Grund eines nach dem 8. Mai 1945 abgeschlossenen Pachtvertrages, Erbpachtvertrages oder Erbbaurechtes a) an einem volkseigenen Grundstück oder b) an einem Grundstück, das gemäß § 6 des Gesetzes vom 15. Dezemoer 1950 über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens (GBl. S. 1201) nach den Grundsätzen für die Verwaltung des Volkseigentums zu behandeln ist, bereits ein Eigenheim errichtet oder mit dem Bau des Eigenheimes begonnen haben, können die Verleihung eines Nutzungsrechtes an dem ihnen überlassenen Grundstück beantragen. (2) Der Antrag ist bis zum 1. Oktober 1955 bei dem Rat der Gemeinde zu stellen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. (3) Ist in dem Pachtvertrag, Erbpacht vertrag oder Erbbaurechtsvertrag ein nach dem Inkrafttreten des Gesetzes liegender Termin für den Baubeginn vereinbart worden und wird der Bau des Eigenheimes zu diesem Termin begonmen, so können Anträge auf Verleihung eines Nutzungsrechtes innerhalb von drei Monaten nach Baubeginn gestellt werden. (4) Dem Antrag ist der Pacht-, Erbpacht- oder Erbbaurechtsvertrag beizufügen. § jg Hypothekarische Sicherung bisher ungesicherter Schuldscheindarlehn Ist für den Bau des Eigenheimes ein ungesichertes Schuldscheindarlehn durch ein volkseigenes Kreditinstitut gewährt worden, so ist auf dessen Verlangen das Darlehen auf dem Eigenheim hypothekarisch zu sichern, sobald der Antragsteller als Eigentümer des Eigenheimes im Grundbuch eingetragen worden ist. Zu Teil I bis III des Gesetzes § 19 Veräußerung von Eigenheimen (1) Eigenheime bzw. Siedlungshäuser, die nach den Bestimmungen der Teile I und II des Gesetzes erworben wurden oder Eigenheime, die nach den Bestimmungen des Teiles III des Gesetzes errichtet worden sind, können an Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin weiter veräußert -werden. (2) Ein Verkauf an Personen, die bereits Eigentümer eines Eigenheimes sind, ist nicht zulässig. (3) Der Kaufvertrag bedarf der Genehmigung des Rates des Kreises, Abteilung für Innere Angelegenheiten. (4) Mit dieser Genehmigung ist dem Käufer das Nut- zungsrecht an dem volkseigenen Grundstück zu verleihen. § 20 Übergang des Nutzungsrechtes auf Erben Erben eines in § 19 Abs. 1 genannten Eigenheimes bzw. Siedlungshauses haben die Übernahme des Eigenheimes innerhalb von drei Monaten dem Rat des Kreises, Abteilung für Innere Angelegenheiten, zwecks Eintragung des Nutzungsrechtes für den Erben mitzuteilen. § 21 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer'Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Februar 1955 Ministerium des Innern Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten Hegen Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände geschaffen werden. Sie ermöglichen es uns, die in diesem Rahmen zu lösenden Aufgaben sicher und zielgerichtet zu erfüllen und gewährleisten ein zweckmäßiges Vorgehen.

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