Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 146 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 146); 146 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. März 1955 zufügen. Das Protokoll muß mindestens die Massen und die Angaben über die Position laut Kostenplan bzw. Kostenanschlag enthalten (Muster des Protokolls s. Anlage 1). 3. Der Abrechnung von Bauleistungen auf Grund von Pauschalverträgen muß ein Finanzierungsplan nach Teilbauleistungen oder Fertigungsgraden zugrunde liegen. Hinsichtlich der Feststellungen dieser Bauleistungen gelten die Ziffern 1 und 2 mit Ausnahme der Massenfeststellung. Der jeweils erreichte Fertigungsgrad ist festzuhalten. Ist ein abrechnungsfähiger Fertigungsgrad nach Leistungspositionen nicht erreicht, muß er prozentual ermittelt werden (Muster des Protokolls s. Anlage 2). 4. Ist der Auftraggeber zum gemeinsamen Aufmaß trotz Aufforderung nach Ziff. 1 nicht erschienen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Protokoll in der festgelegten Form auf zu stellen und allein zu unterschreiben. Der Auftraggeber ist davon zu verständigen, daß das Protokoll wegen seiner Nichtteilnahme ohne seine Unterschrift abgefaßt wurde. II. Bauleistungsabrechnung Die bisher eingeführten Abrechnungsverfahren können von den Baubetrieben beibehalten werden. Folgende Mindestangaben müssen jedoch enthalten sein: 1. Allgemeine Angaben: entsprechend der Verordnung vom 11. September 1952 über die Ausstellung und den Inhalt von Rechnungen für Warenlieferungen und Leistungen (GBl. S. 859) müssen die Bauabrechnungen folgende Angaben enthalten: Investi tions Vorhaben, Investitionsträger, Objekt Teilobjekt , Bauleistungsvertrag vom , „ s s * Pauschalvertrag vom . s ? 8 f Kostenangebot vom * a * Abrechnungszeitraum von * * bis . * s * Die Bauleistungen sind laufend auf der Grundlage der in dem Kostenangebot oder Pauschalvertrag festgelegten Bedingungen in steigenden Zahlen abzurechnen. Die Rechnungsbeträge der vorangegangenen Monate und die noch nicht verrechneten Dekadenabrechnungen sind in der folgenden Rechnung abzusetzen. 2. Abrechnung bei Bauverträgen mit Preisangeboten von unmittelbaren Teilleistungen: die allgemeinen Angaben wie zu Abschnitt II Ziff. 1, Leistungsbereich, Positionsnummer des Kostenanschlages, Massen, Einzelpreis Gesamtpreis , Rechnungssumme, abzüglich bereits verrechneter Leistung, auszuzahlender Rechnungsbetrag. 3. Abrechnung bei Pauschalverträgen nach Fertigungsgraden bzw. Finanzierungsplan: die allgemeinen Angaben wie zu Abschnitt II Ziff. 1, Leistungsbereich oder Position des Leistungsverzeichnisses oder Fertigungsgrad oder prozentualer Fertigungsgrad, Gesamtpreis des Leistungsbereiches laut Leistungsbeschreibung bzw. Fertigungsgrad laut Finanzierungsplan, Rechnungssumme, abzüglich bisher verrechneter Betrag, auszuzahlender Rechnungsbetrag. 4. Dekadenabrechnung ohne Aufmaß: Dekadenabrechnungen ohne Aufmaß sind einmal innerhalb eines Monats durch eine Abrechnung mit gemeinsamem Aufmaß zu verrechnen, sie sind als solche besonders zu kennzeichnen. Sie müssen enthalten: die allgemeinen Angaben wie zu Abschnitt II Ziff. L Bei Berechnung der Dekadenleistung nach Leistungsstunden außerdem: Anzahl der Leistungswertstunden, Wert einer Leistungsstunde, auszuzahlender Rechnungsbetrag. Die Angaben des bereits verrechneten Betrages und des Steigerungsbetrages sind bei der Abrechnung von Leistungswertstunden nicht erforderlich. Leistungswertstunden dürfen nur aus dem Durchschnitt des letzten Monats und für die gleiche Baustelle ermittelt werden. Die Baukostensenkung ist bei kurzfristigen Abrechnungen, die durch eine weitere Abrechnung im Monat mit Auf maß verrechnet werden, nicht abzusetzen. Im Monat sind zwei Dekadenabrechnungen ohne Aufmaß aufzustellen. 5. Abrechnung der Nachweiskosten: die allgemeinen Angaben wie zu Abschnitt II Ziff. 1 Nachweiskosten können auch dekadenweise abgerechnet werden. Die Art der Nachweiskosten muß im einzelnen aus der Rechnung hervorgehen. Die Lohnnebenkosten sind dekadenweise in der Form abzurechnen, daß dem Investitionsträger die Gesamtbeträge für die einzelnen Arten und Objekte nach den Lohnlisten in Rechnung gestellt werden, ohne daß die Namen der Empfänger und die einzelnen Beträge angegeben sowie die Quittungslisten beigefügt werden. Die Investitionsträger und die Deutsche Investitionsbank können die Originalbelege bei dem Baubetrieb einsehen bzw. anfordern. Die endgültigen Rechnungen für Lohnnebenkosten müssen folgende Erklärung enthalten: „Wir versichern, daß vorstehende Beträge an die Berechtigten gezahlt wurden und mit der Originalliste übereinstimmen.“ 6. Abrechnung von Stundenlohnarbeiten: Die Abrechnung von Arbeiten im Stundenlohn muß die allgemeinen Angaben wie zu Abschnitt II Ziff. 1 und eine Leistungsbeschreibung der durchgeführten Arbeiten enthalten. Die Lohnzettel gelten nur als Rechnungsgrundlage, wenn sie vom Investitionsträger gegengezeichnet sind. Auf den Rechnungen hat der Baubetrieb zu bescheinigen, daß der Investi-* tionsträger die Lohnzettel gegengezeichnet hat. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1955 in Kraft. Berlin, den 17. Februar 1955 Ministerium für Aufbau I. V. : Hafrang Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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