Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 135); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. März 1955 135 (2) Ausgaben zu Lasten des Direktorfonds dürfen nur im Rahmen der verfügbaren Beträge gemacht werden, die Verwendung von Mitteln zu Lasten von in Zukunft zu erwartenden Zuführungen ist unzulässig. § 9 Verwendung der Mittel des Direktorfonds (1) Ziel der Verwendung der Mittel des Direktorfonds ist, die Erhöhung der materiellen Interessiertheit der Werktätigen an der Erfüllung und Übererfüllung der Pläne zu erreichen. (2) Die Mittel des Direktorfonds sind deshalb zu verwenden: a) zur Prämiierung von besonderen Leistungen, die wesentlich zur Erfüllung und Übererfüllung der Pläne beitragen, durch: individuelle Prämiierungen der Betriebsangehörigen, Vergütung und Prämiierung von Verbesserungsvorschlägen und Erfindungen, Kauf von Urlaubsschecks, b) zur kulturellen und sozialen Betreuung durch: Auszahlung einmaliger Unterstützungen, Aufwendungen zur, Verstärkung der technischen Schulung der Arbeiter, Zuschüsse für Kindergärten, Klubs, Werkküchen, Sportstätten und sonstige soziale und kulturelle Einrichtungen der Betriebe und ihre weitere Ausstattung, Instandsetzung und Neubau von Wohnungen, c) zur Verbesserung der Produktionsbedingungen durch: zusätzliche Aufwendungen und Investitionen für Rationalisierungsmaßnahmen, zusätzliche Aufwendungen und Investitionen zur Erweiterung der Produktion von Massenbedarfsgütern. (3) Für die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 2 Buchst, a sollen bei Erfüllung und Übererfüllung der Pläne mindestens 60 °/o der Zuführungen zum Direktorfonds verwendet werden. 75 °/o dieser Summe sind zur Prämiierung von Arbeitern zu verwenden. (4) Die bisherige Unterteilung des Direktorfonds in Fonds I unii II und die bisherigen Abführungen von Beträgen aus dem Direktorfonds an die übergeordneten Verwaltungen entfallen, § 10 Plan zur Verwendung der Mittel Für die Finanzierung der in den Betrieben vorhandenen sozialen und kulturellen Einrichtungen aus dem Direktorfonds sowie über die Bildung und Verwendung des Direktorfonds im allgemeinen haben der Leiter des Betriebes und die BGL gemeinsam einen Plan aufzustellen. Dieser Plan der Verwendung der Mittel ist mit den Werktätigen eingehend zu diskutieren. Uber die Verwendung der Mittel des Direktorfonds entscheidet auf der Grundlage des genannten Planes und der Vorschläge der BGL sowie des Leiters des Büros für Erfindungswesen der Leiter des Betriebes. § 11 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1955 in Kraft und gilt für das Planjahr 1955. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 18. März 1954 über die Bildung und Verwendung des Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1954 (GBL S. 305) außer Kraft. (2) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien. Berlin, den 17. Februar 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grotewohl Dr. Loch Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates * § Verordnung über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal, für die Meister und für das leitende kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. Vom 17. Februar 1955 Die sozialistischen Produktionsverhältnisse in den volkseigenen Betrieben ermöglichen und erfordern die allseitige aktive Mitwirkung der Werktätigen bei der Durchführung der Pläne, weil unter den sozialistischen Produktionsverhältnissen die Ergebnisse ihrer Arbeit den Werktätigen selbst zugute kommen. Zur Prämiierung besonderer Leistungen der leitenden Kader, des ingenieurtechnischen Personals und der Meister, die durch ihren persönlichen Einsatz wesentlich zur Erfüllung und Übererfüllung der Pläne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Erhöhung der Rentabilität des Betriebes beigetragen haben, wird deshalb folgendes verordnet: § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung findet Anwendung in den nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden zentralgeleiteten und örtlichen volkseigenen Betrieben 1. der Industrie mit mehr als 10 Beschäftigten, 2. des Verkehrs mit mehr als 50 Beschäftigten, 3. der Landwirtschaft. § 2 Voraussetzungen für die Prämienzahlung (1) Tn den volkseigenen Produktionsbetrieben werden Prämien gezahlt, wenn: a) der Plan der Warenproduktion entsprechend den staatlichen Aufgaben erfüllt bzw. übererfüllt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gerichtet. Durch die Verwahrung einer Sache soll die von dieser ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abgewehrt werden.

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