Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 126

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 126 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 126); 126 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 25. Februar 1955 ber 1952 vorzeitig Höhereinstufungen durchgeführt wurden, ist die Einstufung so vorzunehmen, daß keine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Vergütung erfolgt. Ein Aufrücken innerhalb der Gruppen kann aber erst dann erfolgen, wenn die tatsächliche Dienstaltersstufe erreicht ist. (5) Umgruppierungen und Höherstufungen können von der Gewerkschaftsgruppe bei Vorhandensein der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen und hohen Unterrichtsleistungen vorgeschlagen werden. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Räte der Kreise, Abteilungen für Kultur. 5 4 (1) Zusätzliche Unterrichtsstunden dürfen nur auf Anweisung der Direktoren und mit Zustimmung der BGL geleistet werden. Sie sollen im allgemeinen drei Stunden je Lehrkraft in der Woche nicht übersteigen. (2) Eine Beschäftigung von hauptamtlichen Lehrkräften außerhalb der Volksmusikschule bedarf der Zustimmung des Direktors. (3) Lehrkräfte, die bis zu zwölf Stunden in der Woche unterrichten, sind nebenamtliche Lehrkräfte. Sie werden nach Einzelstunden bezahlt. Es gelten folgende Einzelstundensätze: für Lehrkräfte der Vergütungsgruppe 7 “ 7, DM, für Lehrkräfte der Vergütungsgruppe 5 6, DM, für Lehrkräfte der Vergütungsgruppe 4 ** 5, DM. (4) Lehrkräfte, die mehr als 12 Stunden in der Woche unterrichten, gelten als hauptamtlich Beschäftigte und sind im Verhältnis zur Pflichtstundenzahl zu bezahlen. § 5 Die Kündigung der Arbeitsvertragsverhältnisse von Lehrern an Volksmusikschulen gemäß § 1 dieser Verordnung ist beiderseits nur zum Ende eines Schuljahres (31. August) zulässig, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ausgenommen sind die Fälle fristloser Entlassung gemäß § 9 der Verordnung vom 7. Juni 1951 über Kündigungsrecht (GBl. S. 550). Schlußbestimmungen § 6 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium für Kultur im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen. § § 7 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1955 in Kraft. (2) Alle anders lautenden Bestimmungen treten hiermit außer l£raft. Berlin, den 3. Februar 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium für Kultur Grotewohl Dr. Becher Minister Anlage zu vorstehender Verordnung Dienst- Ortsalter klasse ledig Verh. u. bis zu 2 Kind. Verh. u. mit 3 od. 4 Kind. Verh. u.'mit 5 u. m. Kind. 1 2 3 4 5 6 DM DM DM DM Gruppe 4: 1. Stufe S 455, 475, 490, 505, A 445, 465, 475, 490, B 435, 450, 460, 470, C 425, 440, 450, 460, D 415, 430, 435, 445, 2. Stufe S 475, 500, 515, 530, A 465, 485, 500, 515, B 455, 470, 485, 495, C 445, 460, 475, 485, D 435, 450, 460, 470, 3. Stufe S 510, 535, 550, 565, A 500, 520, 535, 550, B 490, 505, 520, 530, C 480, 495, 510, 520, D 470, 485, 495, 500, 4. Stufe S 535, 560, 575, 590, A 525, 545, 560, 575, B 515, 530, 545, 555, C 505, 520, 535, 545, D 495, 510, 520, 525, 5. Stufe S 560, 585, 600, 615, * A 550, 570, 585, 600, B 540. 555, 565, 580, C 530, 545, 555, 570, D 520, 535, 545, 550, 6. Stufe S 580, 605, 620, 635, A 570, 590, 605, 620, B 560, 575, 585, 600, C 550, 565, 575, 585, D 540, 550, 565, 570, 7. Stufe S 630, 665, 685, 710, A 615, 650, 665, 685, B 600, 625, 635, 650, C 590, 610, 620, 635, D 580, 595, 610, 620, 8. Stufe S 645, 680, 705, 725, A 630, 665, 680, 700, B 615, 640, 655, 670, C 605, 625, 640, 655, D 595, 610, 625, 635, 9. Stufe S 670, 705, 730, 750, A 660, 690, 705, 725, B 640, 665, 680, 695,- C 630, 650, 665, 680, D 620, 635, 650, 660, 10. Stufe S 695, 730, 755, 775, A 685, 715, 730, 750, B 665, 690, 705, 720, C 655, 675, 690, 705, D 645, 660, 675, 685, 11. Stufe S 720, 755, 780, 800, A 710, 740, 755, 775, B 690, 715, 730, 745, C 680, 700, 710, 725, D 665, 685, 695, 705, Gruppe 5: 1. Stufe S 495, 515, 530, 545, A 485, 505, 515, 530, B 475, 490, 500, 510, C 465, 480, 490, 500, D 455, 470, 475, 485, *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

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