Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 119

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 119 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 119); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 25. Februar 1955 119 § 12 Für die Förderung der Jugendlichen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben die Leiter der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe dafür zu sorgen, daß mit den bereits im Betrieb beschäftigten Jugendlichen bis zum 1. April 1955 und mit den neu einzustellenden Jugendlichen innerhalb von drei Monaten langfristige Verträge für die berufliche Weiterentwicklung abgeschlossen werden. § 13 Mit jedem Oberschüler ist während der ersten Hälfte des letzten Jahres seiner Schulzeit über seine weitere Entwicklung zu beraten. Dabei sind ihm besonders die Perspektiven in der Landwirtschaft und Industrie zu erläutern. Zu diesem Zweck hat der Pädagogische Rat der Oberschule in Verbindung mit der Abteilung Arbe’t und Berufsausbildung beim Rat des Kreises, einem Vertreter des wichtigsten Betriebes der Industrie und der Landwirtschaft des Kreises und dem FDJ-Sekretär der Grundeinheit der betreffenden Oberschule die Aussprache mit den Jugendlichen zu führen. § 14 Das Ministerium für Volksbildung wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß in noch größerem Umfang mit- den Oberschülern des letzten Schuljahres Betriebsbesuche in den wichtigsten Betrieben der Industrie und Landwirtschaft durchgeführt werden. § 15 (1) Das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung hat die dafür in Frage kommenden Berufe getrennt für Abiturienten und Schüler mit Mittlerer Reife auszuwählen und die Anzahl der offenzuhaltenden Ausbildungsplätze bis zum 1. Aprü 1955 den Räten der Kreise mitzuteilen. (2) Die erforderliche Anzahl von Ausbildungsplätzen in den Berufen, die für Oberschüler geeignet sind, ist von den Räten der Kreise und Städte, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, bis zum 31. Juli 1955 ol'fenzü-halten. § 16 (1) Neben den in § 15 enthaltenen Maßnahmen sind die Oberschüler und Schüler mit Mittlerer Reife auch für solche Tätigkeiten zu gewinnen, die nicht im System der Berufsausbildung enthalten sind, jedoch eine hohe Allgemeinbildung erfordern. (2) Die Minister, Staatssekretäre m. e. G. und Vorsitzenden der Räte der Bezirke werden beauftragt, die dafür in Frage kommenden Tätigkeiten auszuwähien und nach Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes den Betrieben ihreß Zuständigkeitsbereiches bis zum 1. April 1955 bekanntzugeben. (3) Die Leiter der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe sind verpflichtet, mit den Oberschülern und Schülern mit Mittlerer Reife, die ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen, welches nicht im System der Berufsausbildung enthalten ist, Ausbil-dungsverträge abzuschließen. § § 17 Das Ministerium für Kultur wird beauftragt, im Einvernehmen mit der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend durch die Volkshochschulen im Jahre 1955 in allen Jugendklubhäusern und -heimen ständig populärwissenschaftliche Vorträge zu organisieren, und die Durchführung solcher Vorträge in den Pionierhäusern, Stationen der „Jungen Techniker“, der „Jungen Naturforscher“ und der „Jungen Touristen“ zu unterstützen. § 18 (1) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat dafür Sorge zu tragen, daß mit allen in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften tätigen Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr bis zum 1. Juni 1955 Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, (2) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wird beauftragt, zur Überwindung des Lehrausbildermangels in der Landwirtschaft im Jahre 1955 erfahrene Zootechniker, Agronomen und Brigadiers für die Tätigkeit als Lehrausbilder zu werben. (3) Das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung richtet Sonderlehrgänge ein, in denen die geworbenen Lehrausbilder eine Kurzausbildung erhalten, damit sie am 1. September 1955 ihre Lehrausbildertätigkeit aufnehmen können. § 19 Das Ministerium für Handel und Versorgung wird beauftragt, in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung eine Anordnung über die Berufsausbildung in den HO-Gaststätten zu erlassen. Diese Anordnung soll am 30. Juni 1955 in Kraft treten. § 20 Im Jahre 1955 sind in allen Berufsschulen, Kreisen und Bezirken Sportfeste der Lehrlinge und Berufsschüler durchzuführen. Die besten sportlichen Leis tun- ' gen werden 1955 in einem zentralen Sportfest der Lehrlinge und Berufsschüler in Dessau ermittelt § 21 Im Jahre 1955 sind durch das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung über den volkseigenen Verlag Volk und Wissen weitere 35 Lehrbücher für die Berufsausbildung herauszugeben. Weitere Verbesserung der Schulbildung der Jugend sowie der vor- und außerschulischen Einrichtungen § 22 (1) Im Jahre 1955 sind weitere neue Kindergärten mit 27 400 Plätzen zu schaffen. Dadurch ist die Gesamtzahl der Plätze in öffentlichen Kindergärten auf 227 200 zu erhöhen. (2) Es sind im Jahre 1955 weitere 278 Erntekindergärten mit 4730 Plätzen zu schaffen. Die Gesamtzahl der Erntekindergärten ist somit auf 2123 mit 39 948 Plätzen zu erhöhen. § 23 Die Zahl der Schulhorte ist im Jahre 1955 um 19 050 Plätze zu erweitern. § 24 Das Amt für Jugendfragen wird beauftragt, in Verbindung mit dem Ministerium für Volksbildung und im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend im Jahre 1955 die Voraussetzungen für die Teilnahme a) aller Schulkinder an den örtlichen Ferienspielen, b) von 88 000 Kindern in Pionierlagern,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen gibt. Vielmehr kommt den innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen ist die Frogeihrer Erkennbarkeit von besonderem Interesse. Es ist zu beachten, daß niemals kauoalrnechanische Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Handlungen bestehen.

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