Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 105

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 105 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 105); t GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1955 Berlin, den 15. Februar 1955 Nr. 12 Tag Inhalt Seite 21. 1. 55 Anordnung über die Ausbildung und staatliche Anerkennung der Fachärzte 105 21.1. 55 Erste Anweisung zur Anordnung über die Ausbildung und staatliche Anerkennung der Fachärzte 107 7. 2. 55 Zweite Durchführungsbestimmung zum Gerichtsverfassungsgesetz 108 21.1. 55 Dritte Durchführungsbestimmung zur Approbationsordnung für Ärzte 108 Anordnung über die Ausbildung und staatliche Anerkennung der Fachärzte. Vom 21. Januar 1955 Zur Ausbildung und staatlichen Anerkennung der Fachärzte wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Ärzte können als Fachärzte tätig sein und führen die Bezeichnung Facharzt, wenn sie nach der vorgeschriebenen Facharztausbildung die staatliche Anerkennung als Facharzt besitzen. (2) In den nachstehend aufgeführten medizinischen Fachrichtungen erfolgt die Ausbildung und staatliche Anerkennung als Facharzt nach folgenden Ausbildungs- zeiten: 1. Facharzt für Innere Medizin 5 Jahre 2. Facharzt für Kinderkrankheiten 4 Jahre 3. Facharzt für Chirurgie 4 Jahre 4. Facharzt für Kinderchirurgie 4 Jahre 5. Facharzt für Neurochirurgie 4 Jahre 6. Facharzt für Urologie 4 Jahre 7. Facharzt für Orthopädie 3 Jahre 8. Facharzt für Anästhesie 3 Jahre 9. Facharzt für Tuberkulose und Lungenkrankheiten ' 3 Jahre 10. Facharzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe 4 Jahre 11. Facharzt für Neurologie und Psychiatrie 3 Jahre 12. Facharzt für Augenkrankheiten 3 Jahre 13. Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten 3 Jahre 14. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ' 3 Jahre 15. Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten 3 Jahre 16. Facharzt für Röntgenologie und Strahlenheilkunde 4 Jahre 17. Facharzt für Röntgendiagnostik 3 Jahre 18. Facharzt für physikalisch-diätische Therapie 3 Jahre 19. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie 3 Jahre 20. Facharzt für pathologische Anatomie 3 Jahre 21. Facharzt für Anatomie 3 Jahre V 22. Facharzt für Physiologie 4 Jahre 23. Facharzt für physiologische Chemie 4 Jahre 24. Facharzt für Pharmakologie 4 Jahre 25. Facharzt für gerichtliche Medizin 3 Jahre 26. Facharzt für Sozialhygiene 3 Jahre 27. Facharzt für Arbeitshygiene 4 Jahre 28. Facharzt für Hygiene und Epidemiologie 3 Jahre 29. Facharzt für Bakteriologie und Serologie 3 Jahre Eine Tätigkeit in einer Einrichtung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und die Aneignung gründlicher Kenntnisse im Gutachterwesen sind Bestandteile der fach ärztlichen Ausbildung. Der Gang der fachlichen Ausbildung wird in besonderen Anweisungen zu den einzelnen Fächern festgelegt. (3) Außerdem ist zur Facharztanerkennung eine allgemeinärztliche Tätigkeit nach Maßgabe der zu erlassenden Anweisungen nachzuweisen. Diese ärztliche Tätigkeit ist vor der fachärztlichen Ausbildung (Abs. 2) durchzuführen. (4) Voraussetzung für die fachärztliche Ausbildung ist die Erteilung der Approbation nach Beendigung der vorgeschriebenen Pflichtassistentenzeit. (5) Das Ministerium für Gesundheitswesen, bestimmt durch besondere Anordnung, in welchen weiteren fachärztlichen Disziplinen die Ausbildung und staatliche Anerkennung als Facharzt erfolgt bzw. in welchen fachärztlichen Disziplinen die Ausbildung und staatliche Anerkennung wegfällt. § 2 (1) Für die ärztliche Leitung einer Fachabteilung in stationären und ambulanten Behandlungseinrichtungen und für die Tätigkeit als Oberarzt ist die fachärztliche Anerkennung grundsätzliche Voraussetzung. Stationsärzte sollen die fachärztliche Qualifikation erreichen. (2) Die Facharztausbildung ist in Assistenzarzt- oder Station arzUtellen abzuleisten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß die konsequente Wahrung der Gesetzlichkeit, die Einhaltung der Rechtsnormen, der Parteiund Staatsdizsiplin Forderungen sind, däewir entsprechend unserem Statut und unserem Parteiprogramm an jeden Genossen stellen.

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