Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 10

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 10); 10 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 14. Januar 1955 § 8 (1) Nicht wählbar sind Bürger, a) die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 28 GVG), b) denen das Wahlrecht entzogen ist (§ 28 GVG), c) die zur Ausübung des Schöffenamtes unfähig sind (§ 29 GVG). (2) Es dürfen ferner nicht gewählt werden: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. (3) Nicht vorzuschlagen sind Bürger, die die Berufung zum Schöffenamt ablehnen können (§ 31 GVG), sofern sie nicht im Einzelfall auf die Geltendmachung des Ablehnungsrechts verzichtet haben. § 9 Form des Wahlvorschlages (1) In dem Wahlvorschlag sollen die Kandidaten mit Zu- und Vornamen, Geburtstag und -ort aufgeführt und ihr Beruf sowie ihre Wohnadresse angegeben sein. (2) Mit dem Wahlvorschlag sind einzureichen: a) eine schriftliche Begründung für jeden Kandidaten, b) eine schriftliche Erklärung des Kandidaten, daß er kein Ablehnungsrecht (§ 31 GVG) hat oder, sofern er solches hat, es nicht geltend machen will, c) eine Bescheinigung des Bürgermeisters bzw. des Vorsitzenden des Rates des Stadtbezirkes über die Wählbarkeit des Kandidaten. § 10 Prüfung der Voraussetzungen (1) Die Wahlausschüsse prüfen, ob die eingegangenen Vorschläge den gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Schöffenamtes entsprechen. (2) Scheidet auf Grund der Überprüfung ein Kandidat aus, so ist von dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front ein anderer Kandidat zu benennen. § 11 Bekanntgabe des Wahlergebnisses Nach Durchführung der Wahl setzt der Vorsitzende des Wahlausschusses die Bürger, die zu Schöffen gewählt wurden, von ihrer Wahl in Kenntnis. Gleichzeitig übermittelt er die Liste der gewählten Schöffen dem Direktor des Gerichts, für das sie gewählt sind. § 12 Verpflichtung der Schöffen Die Verpflichtung der Schöffen gemäß § 33 GVG ist bis zum 31. Mai 1955 durchzuführen. § 13 Einsprüche gegen Entscheidungen des Wahlausschusses Uber Einsprüche gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse entscheidet der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Innere Angelegenheiten im Ministerium des Innern. II. Die Wahl der Schöffen für die Kreisgerichte § 14 Kandidatenliste (1) Der Wahlausschuß des Kreises stellt bis zum 28. Februar 1955 die Kandidatenliste auf und legt diese für die Dauer einer Woche zur öffentlichen Einsichtnahme an einem von ihm zu bestimmenden Ort aus. (2) Die Auslegung der Kandidatenliste zur öffentlichen Einsichtnahme ist durch den Wahlausschuß in geeigneter Weise bekanntzumachen. § 15 Prüfung von Einwendungen (1) Einwendungen der Bürger gegen einzelne Kandidaten sind dem Wahlausschuß mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Uber eine mündliche Mitteilung ist vom Wahlausschuß ein Protokoll anzufertigen. (2) Über solche Einwendungen entscheidet der Wahlausschuß. (3) Scheidet auf Grund dessen ein Kandidat aus, so ist durch den Kreisausschuß der Nationalen Front ein anderer Kandidat zu benennen. § 16 Wahlversammlungen (1) Die Schöffen für die Kreisgerichte werden in öffentlichen Versammlungen wie folgt gewählt: a) Werktätige aus Betrieben durch die wahlberechtigten Angehörigen des Betriebes, b) Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch die wahlberechtigten Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, c) alle anderen Bürger durch die wahlberechtigten Einwohner ihrer Gemeinden, ihrer Städte oder Stadtbezirke. (2) Wenn es die besonderen örtlichen Verhältnisse bedingen, kann der Wahlausschuß in einzelnen Fällen bestimmen, daß Angehörige von Betrieben und Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ebenfalls durch die Einwohner ihrer Gemeinden, ihrer Städte oder Stadtbezirke gewählt werden. (3) Der Kreisausschuß der Nationalen Front bereitet die Wahlversammlungen vor. Die Wahlversammlung und die Wahl werden von einem Vertreter der Nationalen Front geleitet. An jeder Wahlversammlung muß ein Beauftragter des Wahlausschusses teilnehmen. § 17 Vorstellung und Wahl (1) In der Wahlversammlung stellt sich der Kandidat seinen Wählern vor. (2) Der Leiter der Wahlversammlung begründet den Vorschlag und teilt mit, daß nach den Feststellungen des Wahlausschusses die gesetzlichen Voraussetzungen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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