Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 97

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 97 (GBl. DDR 1954, S. 97); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1954 Berlin, den '28. Januar 1954 Nr. 13 Tag Inhalt Seite 21.1. 64 Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach- und Stimmtherapeuten 97 21.1. 64 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach- und Stimmtherapeuten 98 21.1. 54 Bekanntmachung des Beschlusses über die Verleihung des Lessing-Preises 99 Hinweis auf Verkündungen tm Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik 100 Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach- und Stimmtherapeuten. Vom 21. Januar 1954 In der Sorge um den Menschen soll den Sprach- und Stimmgestörten in Zukunft eine umfassende Hilfe zuteü werden. Sie hat das Ziel, ihnen zu normalem Sprechvermögen zu verhelfen und die ungehinderte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine neue, einheitliche Regelung zur Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach- und Stimmtherapeuten, sind. Es wird daher verordnet: § 1 Begriffsbestimmung (1) Sprach- und Stimmheillehrer im Sinne dieser Verordnung sind Personen mit einer nachweislich abgeschlossenen allgemeinen pädagogischen und besonderen sprach- und stimmheilpädagogischen Ausbildung, die außerhalb der Sonderschulen für Sprachgestörte Sprach- und Stimmheilbehandlung durchführen. (2) Sprach- und Stimmtherapeuten im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die auf Grund erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Sonderschulen für Sprachgestörte Sprach- oder Stimmheilbehandlung durchführen, ohne ausgebildete Sprach-und Stimmheillehrer zu sein. (§) Die Führung einer anderen Berufsbezeichnung für die in Absätze 1 und 2 genannten beruflichen Tätigkeiten ist unzulässig. § 2 Ausbildung (1) Die Ausbildung von Sprach- und Stimmheillehrern erfolgt nur nach den geltenden Bestimmungen über die Ausbildung von Lehrern an Sonderschulen. (2) Eine Ausbildung von Sprach- und Stimmtherapeuten erfolgt nicht. § 3 Überprüfung (1) Personen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits außerhalb der Sonderschulen für Sprachgestörte als Sprach- und Stimmheillehrer und Sprach- und Stimmtherapeuten tätig sind, müssen sich einer Prüfung zum Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation unterziehen. die außerhalb der Sonderschulen für Sprachgestörte tätig (2) Befreiungen von der Prüfung können in Ausnahmefällen vom Ministerium für Volksbildung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheitswesen erteilt werden. § 4 Berufsausübung (1) Sprach- und Stimmheillehrer und Sprach- und Stimmtherapeuten dürfen nach dem 1. August 1954 nur noch als Angestellte der Räte der Kreise oder als Angestellte der Humboldt-Universität zu Berlin und der Martin-Luther-Universität zu Halle in deren Instituten für Sonderschulwesen ihren Beruf ausüben. (2) Angestellt werden hierbei nur diejenigen, die gemäß den Bestimmungen der §§ 2 und 3 dieser Verordnung ausgebildet oder überprüft worden sind. (3) Die Leiter der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise haben dafür zu sorgen, daß in jedem Kreis mindestens ein Sprach- oder Stimmtherapeut oder ein Sprach- oder Stimmheillehrer im Sinne dieser Verordnung tätig ist. (4) Die Berufstätigkeit der Sprach- und Stimmheillehrer und der Sprach- und Stimmtherapeuten unterliegt der Aufsicht der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise. Soweit die Aufsicht medizinische Fragen betrifft, sind dafür die Abteilungen Gesundheitswesen der Räte der Kreise hinzuzuziehen. § 5 Tätigkeitsbereich (1) Sprach- und Stimmheillehrer und Sprach- und Stimmtherapeuten im Sinne dieser Verordnung behan-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 97 (GBl. DDR 1954, S. 97) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 97 (GBl. DDR 1954, S. 97)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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