Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 952

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 952 (GBl. DDR 1954, S. 952); 952 Gesetzblatt Nr. 102 Ausgabetag: 31. Dezember 1954 und, soweit erforderlich, Maßnahmen einzuleiten, um die Erfüllung der in diesem Beschluß gestellten Aufgaben sicherzustellen. 3. Die Staatliche Plankommission wird beauftragt, bis zum 17. Dezember 1954 den Ministerien, Staatssekretariaten, zentralen Staatsorganen und Räten der Bezirke und Kreise die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderliche Anleitung zu geben. 4. Die Staatliche Plankommission wird beauftragt, bis zum 20. Dezember 1954 in der Presse eine umfassende Erläuterung dieses Beschlusses zu veröffentlichen. 5. Die Staatliche Plankommission wird verpflichtet, nach Ablauf des ersten Quartals 1955 über die Durchführung dieses Beschlusses im April 1955 im Präsidium des Ministerrates einen Zwischenbericht zu geben. Erste Durchführungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 270. Verordnung über die Entgelte für Transportleistungen in der Binnenschiffahrt Vom 23. Dezember 1954 Auf Grund von § 6 der Preisverordnung Nr. 270 vom 30. Oktober 1952 Verordnung über die Entgelte für Transportleistungen in der Binnenschiffahrt (GBl. S. 1118) in Verbindung mit dem Beschluß des Ministerrates vom 6. Februar 1953 über die Grundsätze der Preispolitik (GBl. S. 313) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 Abs. 2 der Preis Verordnung: § 1 Unbeschadet der Übernahmepflicht werden für alle Güter die Gewichtsnormen nach dem Deutschen Eisenbahn-Gütertarif Teil I, Abteilung B, Abschnitt B III zugrunde gelegt. Für die in offenen Fahrzeugen zu verladenden Güter wird die Spalte 4 und für alle mit Deckraum durchzuführenden Transporte die Spalte 3 der Gewichtsnormentabelle angewendet. Zu § 2 Abs. 1 Buchst, b der Preis Verordnung: § 2 (1) Im Durchfrachten verkehr gilt bei Bahnvorlauf für die Frachtberechnung das frachtpflichtige Gewicht der Deutschen Reichsbahn. (2) Zum Durchfrachtenverkehr gehören nicht Transporte von und nach an den Wasserstraßen liegenden Stationen unabhängig davon, ob Absender bzw. Empfänger einen Wasseranschluß besitzen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach § 2 Abs. 1 Buchst, a der Preisverordnung. * Zu § 4 Abs. 1 der Preisverordnung: § 3 Transporte aus oder nach dem Ausland werden ab bzw. bis Grenzübergangspunkt der Deutschen Reichsbahn übernommen, wenn sie über die Landgrenze ge- leitet werden. Hierbei werden die Grenzübergangspunkte, wenn sie zu der gleichen Gemeinde gehören, die Tarifstation des Grenzbahnhofes ist, wie Versandoder Empfangsbahnhöfe behandelt. Zu § 4 Abs. 4 der Preisverordnung: § 4 Transporte zu den Frachtsätzen der Deutschen Reichsbahn werden .nicht durchgeführt, wenn a) im direkten Schiffsverkehr die auf der Wasserstraße zu durchfahrende Strecke mehr als doppelt so lang wie die Tarifentfernung' zwischen Versand- und Empfangsort sein würde, b) im Durchfrachten "Verkehr 1. der Anteil des Wasserweges weniger als 25 °/o, 2. die Tarifentfernung zwischen Versand- und Empfangsort weniger als 50 °/o der im Durchfrachtenverkehr zu durchfahrenden Gesamtstrecke beträgt. . § 5 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1955 in Kraft. (2) Für das Jahr 1954 verbleibt es bei den auf der Grundlage dieser Durchführungsbestimmung berechneten Beträgen. Berlin, den 23. Dezember 1954 Ministerium für Verkehrswesen Kramer Minister Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über Sozialpflichtversicherung. Deckung der Lasten aus Arbeitsunfällen Vom 20. Dezember 1954 Zu § 19 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über Sozialpflichtversicherung (VSV)** wird gemäß § 72 dieser Verordnung hinsichtlich der zu erhebenden Unfallumlage und der besonderen Beiträge (Umlagebeiträge) zur Deckung der Lasten aus Arbeitsunfällen mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: § 1 Personenkreis der Zahlungspflichtigen Die Beiträge zur Unfallumlage sind von den Lohnschuldnern, den versicherungspflichtigen selbständig Erwerbstätigen und Unternehmern zu zahlen. * 2 * * S. 1. Durchführungsverordnung vom 9. April 1947 zur VSV (Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 9. S. 195), 2. Durchführungsverordnung (ZVOB1. 1947, S. 160), . „ (ZVOB1. 1948, S. 62), . „ (GBl. 1950, S. 674). * Erschienen in Arbeit und Sozialfürsorge, Jahrgang 1947, Nr. 5, S. 92.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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