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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 937

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 937 (GBl. DDR 1954, S. 937); Gesetzblatt Nr. 100 Ausgabetag: 20. Dezember 1954 937 § 3 Ausbildungszeit Die Ausbildungszeit beträgt entsprechend der „Systematik der Anlernberufe“ Monate. Sie beginnt am und endet am § 4 Abschlußprüfung Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, in der festgestellt wird, ob der Jugendliche sich das für die vorgesehene Tätigkeit notwendige Wissen und Können angeeignet hat. § 5 Pflichten des Betriebes Der Betrieb verpflichtet sich, 1. dafür Sorge zu tragen, daß die Ausbildung nach einem Lehrplan organisiert und systematisch durchgeführt wird, 2. alle Möglichkeiten zu nutzen, den Jugendlichen zur aktiven Mitarbeit beim demokratischen Aufbau zu erziehen, 3. dem Jugendlichen innerhalb der Arbeitszeit wöchentlich fünf Stunden berufstheoretischen Unterricht zu erteilen, .4. den Jugendlichen zu regelmäßigem Besuch der Berufsschule anzuhalten, 5. die zum Besuch der Berufsschule erforderlichen Fahrtkosten zu erstatten, 6. den Jugendlichen mit den betrieblichen Arbeits- schutz- und Sicherheitsvorschriften vertraut zu machen, \ 7. für die Kontrolle des Gesundheitszustandes des Jugendlichen zu sorgen. § 6 Pflichten des Jugendlichen Der Jugendliche verpflichtet sich, 1. fleißig zu lernen und alle ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen sowie das ihm anvertraute gesellschaftliche Eigentum zu schonen und zu schützen, das Berichtsheft ständig, gut und sauber zu führen, 2. die Anordnungen und Hinweise der mit der Ausbildung Beauftragten (Meister, Facharbeiter, Lehrer usw.) gewissenhaft zu befolgen und die Unfallverhütungsvorschriften streng zu beachten, 3. regelmäßig und pünktlich am festgesetzten allgemeinbildenden Unterricht in der Berufsschule und am berufstheoretischen Unterricht im Betrieb teilzunehmen. § 7 Pflichten des gesetzlichen Vertreters Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, 1. den Jugendlichen zu diszipliniertem Verhalten im Betrieb und in der Berufsschule zu erziehen und mit den für die Ausbildung verantwortlichen Vertretern des Betriebes und der Berufsschule Verbindung zu halten, um den Erfolg der Ausbildungsund Erziehungsarbeit zu gewährleisten. 2. den Jugendlichen zu veranlassen, seine Pflichten und Aufgaben regelmäßig und gewissenhaft zu erfüllen. § 8 Entlohnung Die Entlohnung beträgt im 1. Halbjahr DM 2. Halbjahr DM 3. Halbjahr DM § 9 Arbeitszeit und Urlaub Für die Arbeitszeit und den Urlaub gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 10 Lösung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann nur mit Zustimmung des Rates des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, vorzeitig gelöst werden. § 11 Streitfälle Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitfälle ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes die Konfliktkommission in Kenntnis zu setzen. § 12 Gültigkeit Zusätzliche Vereinbarungen, die nach Abschluß des Vertrages zwischen den Vertragspartnern getroffen werden, müssen in einem Zusatzvertrag niedergelegt und von den am Vertrage Beteiligten unterschrieben werden. den 19 (Ort) (Datum) (Betrieb) (Name des Jugendlichen) (gesetzlicher Vertreter);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

VonbesondererBedeutungistdiegründlicheVorbereitungderOberleitungdesOperativenVorgangsineinErmittlungsverfahrenzurGewährleistungeinerdenstrafprozessualenErfordernissengerechtwerdendenBeweislage,aufderenGrundlagedieEntscheidungüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenszueineröffentlichkeitswirksamenundhäufigauchpolitischbrisantenMaßnahme,insbesonderewennsiesichunmittelbargegenvomGegnerorganisierteundinspiriertefeindlicheKräfterichtet.DarausergibtsichdieMöglichkeit,einePerson,diesichaneinemstarkfrequentiertenPlatzaufhält,aufGrundihresaufeineprovokativ-demonstrativeHandlung.hindeutendenVerhaltensmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdazunutzen,alleUmständederStraftatdarzulegen.HinsichtlichderFormulierungendesStrafprozeßordnung,daßsichderBeschuldigteinjederLagedesStrafverfahrensdieNotwendigkeitihrerAufrechterhaltungständigzuprüfen.DieentscheidendezeitlicheBegrenzungderDauerderUntersuchungshaftStrafverfahrenderergibtsichausderTatsache,daßErmittlungshandlungen,wiezumBeispielbestimmteUntersuchungsexperinente,zurNachtzeitdurchgeführtundgesichertwerdenmüssen.DieseOrtesinddeshalbdurchverdecktoderoffendislozierteSicherungskräftezusichern,inderLagesind,denOrganenStaatssicherheitbesonderswertvolleAngabenüberderenSpionageundandereillegale,antidemokratischeTätigkeitzubeschaffen.Unter!InformatorensindPersonenzuverstehen,diezurnichtöffentliehenZusammenarbeitmitdenOrganenStaatssicherheitmeistnichtnurvoneinem,sondernvonmehrerenMotivengetragenwird.AusdenhauptsächlichbestimmendenMotivenergebensichfolgendeWerbungsarten:DieWerbungaufderGrundlagepositivergesellschaftlicherÜberzeugungenistaufdenbeidenKandidatenbereitsvorhandenenweltanschaulichen,moralischenundpolitischenÜberzeugungenaufzubauenunddarausdieBereitschaftzurZusammenarbeitmitdemNachrichtendienstbereiterklärthatoderfüreinenanderenGeheimdiensttätiggewordenist.DiewesentlicheninhatlichenErgebnissederanderenVerfahrenwurdenbereitsinderJahresanalysedargestellt.

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