Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 926

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 926 (GBl. DDR 1954, S. 926); 926 Gesetzblatt Nr. 99 Ausgabetag: 15. Dezember 1954 II. Teil Abschnitt 1 Pflichtablieferung der LPG und ihrer Mitglieder Unterabschnitt 1 Pflichtablieferung der LPG Typ I und II und ihrer Mitglieder § 19 Pflichtablieferung in pflanzlichen Erzeugnissen (1) Für die LPG Typ I und II sind im Jahre 1955 die für das Jahr 1954 durch die Räte der Kreise festgesetzten Ablieferungsnormen für Getreide, Speisehülsenfrüchte, Ölsaaten und Kartoffeln grundsätzlich beizubehalten; von den errechneten Ablieferungsmengen sind 10 °/o als Vergünstigung abzusetzen. (2) Die Räte der Kreise sind berechtigt, in begründeten Fällen die Ablieferungsnormen der LPG Typ I und II nach Abs. 1 unter Beteiligung der Kreisdifferenzierungskommissionen und der LPG-Beiräte mit der Maßgabe zu korrigieren, daß die für die LPG festgesetzten Durchschnittsnormen im Kreismaßstab eingehalten werden. (3) Die Veranlagung in Gemüse, Heu und Stroh und in den Vertragskulturen ist nach den Bestimmungen für Bauernwirtschaften durchzuführen. § 20 Pflichtablieferung der LPG Typ I und II von übernommenen Flächen (1) Hinsichtlich der aus der staatlichen Verwaltung oder aus ÖLB übernommenen Flächen und geschlossenen bäuerlichen Betriebe sind die LPG Typ I und II zur Pflichtablieferung in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen nur mit 50 °/o nach den jeweiligen Gemeinde-Durchschnittsnormen der Betriebsgrößengruppe von 5 bis 10 ha heranzuziehen. (2) Die gleiche Vergünstigung ist für die von den Mitgliedern dieser LPG von der staatlichen Verwaltung oder von ÖLB übernommenen Flächen, die im Bodenbuch der LPG auf ihren Namen eingetragen wurden, zu gewähren. (3) Die 10°/oige Vergünstigung (§ 19 Abs. 1) wird nur für die Erzeugnisse gewährt, die im Rahmen der 50 c/o zu veranlagenden Flächen in pflanzlichen Erzeugnissen voll veranlagt werden (Speisehülsenfrüchte, Ölsaaten). (4) Eine weitere Ermäßigung, insbesondere die Absetzung nach § 13 Abs. 1 Buchstaben c bis i der Ersten Durchführungsbestimmung, bei der Veranlagung von Schlachtvieh, Milch und Eiern wird nicht gewährt. (5) Die nach Abs. 1 veranlagte Getreideanbaufläche unterliegt der Ablieferung von Getreidestroh. (6) Werden nur Wiesen aus ÖLB in Nutzung übernommen, so ist zur Pflichtablieferung in tierischen Erzeugnissen und von Heu zu veranlagen, und zwar mit 50 °/o der übernommenen Flächen. (7) Früher nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (auf Grund des fünfjährigen Nutzungsvertrages), die von den Mitgliedern in die LPG Typ I und II eingebracht und als Bodenanteil gewertet werden, sind in pflanzlichen Erzeugnissen nach den für die LPG geltenden Ablieferungsnormen und Vergünstigungen (§ 19) zu veranlagen. § 21 Veranlagung des genossenschaftlichen Viehbestandes der LPG Typ I und II (1) Für den genossenschaftlichen Viehbestand der LPG Typ I und II entfällt eine besondere Veranlagung, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche bei den Mitgliedern zur Pflichtablieferung von Schlachtvieh, Milch und Eiern veranlagt wurde. Der genossenschaftliche Schafbestand unterliegt der Pflichtablieferung von Wolle nach der Stückzahlveranlagung. (2) LPG Typ I und II, die im Jahre 1955 Schafe für eine gemeinsame Schafhaltung ankaufen, erhalten für die durch den Kauf von Schafen übernommene Pflichtablieferungsmenge in Wolle für das Jahr 1955 eine Ermäßigung in Höhe von 20 °/o. § 22 Die Pflichtablieferung der Mitglieder der LPG Typ I und II (1) Die Veranlagung der Mitglieder der LPG Tjp.I und II zur Pflichtablieferung von Schlachtvieh, Milch und Eiern ist nach den für die Bauernwirtschaften differenziert festgelegten Ablieferungsnormen in der Betriebsgrößengruppe vorzunehmen, die sich aus der von den Mitgliedern eingebrachten und zur individuellen Nutzung verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzfläche prgibt. Von den errechneten Ablieferungsmengen sind 10 / als Vergünstigung in Abzug zu bringen. (2) Die bei der Veranlagung von Schlachtvieh, Milch, Eiern und Wolle nach Hektar zur Förderung des Anbaues von Saatgut und Spezialkulturen von der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach § 13 Abs. 1 Buchstaben c bis i der Ersten Durchführungsbestimmung abzusetzenden Flächen sind verhältnismäßig abzusetzen, und zwar im Verhältnis der von den Mitgliedern eingebrachten Flächenanteile zur Gesamtfläche. Davon sind* die Flächenanteile ausgenommen, die durch die Mitglieder von der staatlichen Verwaltung oder von ÖLB übernommen wurden. (3) Für früher nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen auf Grund des fünfjährigen Nutzungsvertrages, die von den Mitgliedern der LPG eingebracht und als Bodenanteile gewertet werden, sind die Mitglieder der LPG Typ I und II in Schlachtvieh, Milch und Eiern nach den Ablieferungsnormen der Betriebsgrößengruppe 1 bis 2 ha zu veranlagen. Für diese Flächen entfällt die Vergünstigung nach Abs. 1. (4) Der den Mitgliedern der LPG Typ I und II als persönliches Eigentum zur Nutzung belassene oder übergebene Teil des Ackerlandes bis zu 0,5 ha bleibt von der Pflichtablieferung pflanzlicher Erzeugnisse, mit Ausnahme von Obst, befreit. Die Mitglieder werden in Obst veranlagt, sofern sie mehr als 0.07 ha Obstkulturfläche im persönlichen Eigentum zur Nutzung haben. § 23 Pflichtablieferung der LPG-Mitgliedcr von übernommenen Flächen Hinsichtlich der vom Staat zur unentgeltlichen Nützung übergebenen und im Bodenbuch auf den Namen der Mitglieder eingetragenen Bodenanteile sind die Mitglieder der LPG Typ I und II nur in Höhe von 50 °/o zur Pflichtablieferung von Schlachtvieh, Milch und Eiern heranzuziehen. Für diese Flächen sind die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Buchstaben c bis i der Ersten Durchführungsbestimmung nicht anzuwenden. § 24 Pflichtablieferung der LPG-Mitglieder in Wolle Die Mitglieder der LPG Typ I und II unterliegen der Hektarveranlagung in Wolle mit der gleichen landwirtschaftlichen Nutzfläche wie in tierischen Erzeugnissen. Unabhängig von der Hektarveranlagung in Wolle sind;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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