Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 921

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 921 (GBl. DDR 1954, S. 921); Gesetzblatt Nr. 98 Ausgabetag: 11. Dezember 1954 921 (4) Im übrigen gelten die preisrechtlichen und sonstigen Bestimmungen über die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher und Aufzeichnungen, § 13 (1) Die Zahlung des Entgeltes für handwerkliche Leistungen hat, falls nicht mit dem Abnehmer der Leistungen besondere Zahlungsbedingungen vereinbart 6ind, spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. In Zweifelsfällen gilt als Rechnungsdatum das Datum des Postaufgabestempels. Bei verspäteter Zahlung ist der Handwerksbetrieb berechtigt, vom Auftraggeber Verspätungszinsen in Höhe von 8 / vom Rechnungsbetrag für das Jahr zu verlangen. * (2) Die Rechnung därf frühestens nach Fertigstellung der Arbeit oder bei größeren Aufträgen nach Fertigstellung einer entsprechenden Teilleistung ausgestellt werden. Im letzteren Falle kann die Leistung von angemessenen Abschlagszahlungen mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, so gilt hinsichtlich der Verspätungszinsen Abs. 1 für jede Teilzahlung sinngemäß. § 14 Durchführungsbestimmungen zu dieser Preisverordnung erläßt das Ministerium der Finanzen. § 15 (1) Diese Preisverordnung tritt 30 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Preisverordnung Nr. 96 voip 17. August 1950 (GBl. S. 907), die Erste Durchführungsbestimmung vom 19. August 1950 zur Preisverordnung Nr. 96 (GBl. S. 908), die Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. Januar 1952 zur Preisverordnung Nr. 96 (GBl. S. 264) sowie die in der Preisverordnung Nr. 347 vom 25. Februar 1954 (GBl. S. 259) aufgeführten Fertigungsgemeinkostenzuschläge der Anlage 1 für das Holzbildhauerhandwerk außer Kraft; (2) Betriebe, denen auf Grund der Preisverordnung Nr. 96 vom 17. August 1950 auf Antrag vom zuständigen Rat des Bezirkes ein höherer Gesamtzuschlag auf die Fertigungslöhne bewilligt worden ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach Verkündung dieser Preisverordnung einen Antrag auf Bewilligung höherer Gesamtzuschläge auf die Fertigungslöhne gemäß § 8 beim zuständigen Rat des Bezirkes vorzulegen. Bei fristgerechter Vorlage des Antrages hat der auf Grund der Preisverordnung Nr. 96 vom 17. August 1950 bewilligte höhere Gesamtzuschlag auf die Fertigungslöhne bis zur Bewilligung des neuen Gesamtzuschlages auf die Fertigungslöhne Gültigkeit. Berlin, den 2. Dezember 1954 Ministerium der Finanzen M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Sechste Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Bildung und Verwendung des Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1954. Zentralgeleiteter volkseigener Handel (ohne zentralgeleiteten volkseigenen landwirtschaftlichen Handel) Vom 30. November 1954 Zur Ergänzung der Fünften Durchführungsbestimmung vom 22. September 1954 zur Verordnung über die Bildung und Verwendung des Direktorfonds in den Be- trieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1954 Zentralgeleiteter volkseigener Handel (ohne zentral geleiteten volkseigenen landwirtschaftlichen Handel) (GBl. S. 823) wird bestimmt, daß diese in ihrem Wir kungsbereich ab 1. Januar 1954 auf den örtlichen volkseigenen Handel mit VEB-Plan erweitert wird, Berlin, den 30. November 1954 Ministerium der Finanzen * Lehmann Stellvertreter des Ministers Siebente Durchführungsbestimmung * zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der, allgemeinbildenden Schulen. Vom 30. November 1954 Die im § 1 der Verordnung vom 4. März 1954 zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBl. S. 269) niedergelegten Aufgaben der Schule, insbesondere die Vermittlung eines hohen Maßes von wissenschaftlichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten kann die Schule nur mit geistig und kör perlich gesunden Kindern erfüllen. Hieraus ergibt sich die Bedeutung des Jugendgesundheitsschutzes für die demokratische Schule. Um die ausreichende gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen weiter zu sichern, wird auf Grund des § 67 Abs. 4 der Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen in Durchführung des § 10 Abs. 3 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Volksbildung folgendes bestimmt: § 1 (1) Für jedes Kalenderjahr ist spätestens im De zember des voraufgehenden Jahres zwischen dem Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und dem Leiter der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises ein Rahmenarbeitsplan für Maßnahmen zur gesundheitlichen Betreuung in den allgemeinbildenden Schulen der Kreise unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen festzulegen. (2) Dieser Plan muß enthalten: L die Untersuchung der schulpflichtig werdenden Kinder, 2. die laufenden Untersuchungen der Schulklassen, 3. die Untersuchung der zur Schulentlassung kommen den Kinder, 4, die Untersuchung der Oberschüler, 5, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Jugendzahnpflege, 6. die Durchführung der Impfaktionen, 7, die Planung der Jahresröntgenuntersuchung der Lehrer und Erzieher, (3) Die Durchführung der im Rahmenarbeitsplan festgelegten Maßnahmen in den einzelnen Schulen ist mit dem Leiter der Schule rechtzeitig zu vereinbaren. Bei der Vereinbarung ist auch zu beachten, daß eine Störung mit Zeitverlust im Unterricht soweit als mög lieh ausgeschaltet wird. Die für die Durchführung der gesundheitlichen Maßnahmen notwendige Arbeit der Lehrer gehört zu ihren Dienstpflichten, 5. Durch). (GBl. S, 823) 6. Durchfb. (GBl. S. 849).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 921 (GBl. DDR 1954, S. 921) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 921 (GBl. DDR 1954, S. 921)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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