Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 92

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 92 (GBl. DDR 1954, S. 92); 92 Gesetzblatt Nr. 12. Ausgabetag: 27. Januar 1954 d) bei genähten Artikeln, wie Decken unter 1,5 qm, Handtücher, Kopfkissenbezüge, Kinderbettwäsche sowie Tisch-, Polier- und Putztücher, Servietten und Windeln, Liefermenge unter 60 qm je Qualität 5 °/o Liefermenge unter 20 qm 10 °/o abgestellt auf die Anzahl der Artikel, die aus dieser Gewebemenge hergestellt werden; B. für Erzeugnisse der Spitzenweberei: a) bei Valenciennes-Spitzen Liefermenge unter 100 m 5 V b) bei Spitzenbreitgeweben Liefermenge unter 150 qm 5 % e) für Schleier Liefermenge unter 10 m 5 °/o C. für Erzeugnisse der Tüllgardinenweberei: Liefermenge unter 150 qm 5 °/o D. für Erzeugnisse der Tüll weberei: Liefermenge unter 200 qm 5 °/o E. für Erzeugnisse der Grobgarnweberci: Lieferwert unter 150, DM 5 °/o F. für Erzeugnisse der Juteindustrie: Liefermenge: bei Garnen bei Gewebcn/Säckcn unter 250 kg Dpf/kg 3 Dpf/kg unter 100 kg 4 Dpf/kg 7 Dpf/kg G. für Erzeugnisse der Leinenweberei: Liefermenge unter 125 qm je Qualität 5 */o Liefermenge unter 30 qm je Qualität 10 °/'o H. für Erzeugnisse der Seidenweberei: Liefermenge unter 30 m je Qualität '. 5 % J. für Erzeugnisse der Tuch- und Kleiderstoff-industrie (Oberbekleidungsstoff-Weberei): Lieferung geteilter Stücke 3 °/o Lieferung in Abschnitten unter 10 m 5°/o als nicht geteilte Stücke gelten Metragen von etwa 35 bis 40 m bei schweren Mantelstoffen, 45 bis 50 m bei Anzugstoffen und leichten Mantelstoffen, 50 bis 60 m bei leichten Kleiderstoffen, 45 bis 60 m bei Kostümstoffen; K. für Erzeugnisse der Flachstrumpfwirkerei: bei Fertigwaren Liefermenge unter 6 Dtzd. je Qualität ' 5 °/o L. für Gewirke und Gestricke sowie Wirk- und Strickwaren: Liefermenge unter 6 Stück je Größe 5 °/o Liefermenge unter 3 Stück je Größe 10 Vc K. für Erzeugnisse der Vigogne- und Zweizylinderspinnerei: Liefermenge unter 100 kg je Farbe und Nummer 2 °/o S. für Erzeugnisse der Leinenzwirncrei: Liefermenge unter 5 kg 10 °/o Bei Erzeugnissen, für die keine Kleinstmengenzu-schläge festgelegt sind, können zwischen Textilwarenherstellern und den Handelsorganen Kleinstmengen-zuschläge vereinbart werden. (13) Bei Lieferung von igelitierten und beschichteten Textilschläuchen, Textilförderbändern und Textiltreibriemen sowie von montierten Textilschläuchen sind die Preisanteile für das Igelitieren, Gummieren, Beschichten und für Armaturen in den Rechnungen gesondert herauszustellen. Auf diese Preisbestandteile entfällt die Textilwarenabgabe nach § 2 Abs. 2 der Preisverordnung. (14) Textilfremde Betriebe, die in eigenen Betriebsabteilungen Textilwaren als Fertigungsmaterial für ihre textilfremde Produktion herstellen, gelten für diese Erzeugnisse als Textilwarenhersteller im Sinne der Preisverordnung. (15) Handwerksbetriebe und Genossenschaften, die Textilwaren in Serienanfertigung auf Grund eines vom Staatlichen Vertragskontor registrierten Vertrages he’--stellen und in den Verkehr bringen, gelten als Text:!-warenhersteller im Sinne der Preisverordnung. Als Serienanfertigung gilt die Herstellung eines handelsüblichen Sortiments, nicht aber Einzelanfertigungen und Anfertigung individueller Art. § 3 Zu § 6 der Preisverordnung Großhandelsspannen: (1) Nachgeordnete Verarbeitungsstufen der Textil-warenherstellung sind die Hersteller der in der Anlage 4 aufgeführten Textilwaren. (2) Bei Lieferung von Textilwaren ab Lager des Großhandels an Betriebe der Textilwarenherstellung, wie Besatzstoffe, Bänder und. Litzen, Einlagestoffe, Filze, Hutschleier, Gaze, Gewebe für modische Weißwaren, Nähfäden, Stickseiden, Stickboden darf auch an Abnehmer nach § 6 Abs. 1 der Preisverordnung ein Großhandelsaufschlag in Höhe von 10 °/o berechnet werden. (3) Bei im Eigengeschäft durchgeführten Lieferungen von Erzeugnissen der Baumwoll-, Kammgarn-, Leinen-, Streichgarn-, Vigogne- und Zweizylinderspinnerei sowie der Jute- oder Grobgarnspinnerei und der Zwirnerei an diese Erzeugnisse be- oder verarbeitende Betriebe oder bei Lieferungen von Textilwaren an Großhändler, die berechtigt sind, besondere Textilwarenkontingente abzusetzen, dürfen Handelsaufschläge gemäß besonderer Preisbewilligungen vom Großhandel berechnet werden. M. für gestrickte Strumpfwaren: Liefermenge unter 12 Paar je Größe 3"/ Liefermenge unter 6 Paar je Größe 6 °/o N. für Erzeugnisse der Baumwollspinnerei und -Zwirnerei: Liefermenge bei Zwirnen unter 100 kg 2°/o P. für Erzeugnisse der Kammgarnspinnerei: Liefermenge unter 100 kg je Farbe und Nummer 2 % Q. für Erzeugnisse der Streichgarnspinnerei: Liefermenge unter 100 kg je Farbe und Nummer 2 °/o (4) Als Arbeits- und Berufskleidung / Arbeitsschutzbekleidung gelten die in der Anlage 5 zu dieser Durchführungsbestimmung genannten Textilwaren. \ (5) Textilfremde Betriebe sind die Betriebe, die Textilwaren als Fertigungsmaterial für textilfremde Erzeugnisse be- oder verarbeiten. (6) Betriebe, die Textilwaren zur technischen Verwendung oder für den technischen Spezialbedarf bestimmungsgemäß zu verwenden haben, sind die Betriebe, die Textilwaren zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Durchführung der Produktion einsetzen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in den Untorsuchwngshaftnstaiion des btt, Die twodigkolt der qualifissierten Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshatanatalt Staatssicherheit. Die Hotwendigkeit der zielstrebigen Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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