Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 905

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 905 (GBl. DDR 1954, S. 905); Gesetzblatt Nr. 95 Ausgabetag: 19. November 1954 905 3. für das Fahrwasser nach Damgarten die Mündung des Recknitzflusses in den Rib-nitzer See, für die Fahrwasser nach Barth und Wustrow die Hafengrenzen. 2. Allgemeines Die im § 58 in den Ziffern: 2. Lichterführung 3. Schallsignale 4. Ausweichen ihi allgemeinen 5. Schleppen von Fahrzeugen und Flößen 6. Schlepp- und Kahnschiffahrt auf dem Kleinen Haff aufgeführten Bestimmungen gelten auch für die oben bezeichneten Seewasserstraßen. 3. Warnsignale Warnsignal gemäß § 17 wird an den Lotsenstationen Rüden, Stralsund und Barhöft gezeigt. 4. Schleppzüge Auf den Wasserstraßen westlich von Barhöft in der Vierendehlrinne und im nördlichen Stralsun-der Fahrwasser von der Ansteuerungstonne Gellenhaken Y bis zur roten Spierentonne 28 am Anfang ‘ des großen Jasmunder Boddens darf ein Schleppzug, vom Bug des Schleppdampfers bis zum Hede des letzten geschleppten Fahrzeuges gerechnet, nicht länger als 250 m und die in einem Schleppzug geschleppten Flöße insgesamt nicht länger als 60 m und nicht breiter als 10 m sein. Die Anmeldungen gemäß § 39 sind an die Lotsenstation Stralsund zu richten. 5. Fahrtgeschwindigkeit auf dem Rykfluß Ein Dampffahrzeug darf mit keiner höheren Geschwindigkeit als 4 Seemeilen je Stunde fahren; Ausnahmen sind mit Genehmigung des Wasser-straßenämtes Stralsund zulässig. 6. Ankern und Anlegen auf dem Rykfluß Das Ankern ist verboten. Es darf nur an den vom Wasserstraßen amt Stralsund genehmigten Ladestellen angelegt werden. 7. Verkehr durch die Rykbrücke zu Wieck bei Greifswald a) öffnen der Brücke Die Brücke wird bei Tag und Nacht geöffnet. Ein Fahrzeug, das die Brücke nach Sonnenuntergang durchfahren will, muß den Brückenwärter vor Sonnenuntergang benachrichtigen. Bei Sturm werden die Brückenklappen nicht geöffnet. b) Signale 1. Ein Fahrzeug, das das öffnen der Brücke wünscht, muß eine Flagge zeigen oder zwei lange Töne (-j----) geben. 2. An einem am Südportal der Brücke stehenden Mast werden bei Tage und bei Nacht Verkehrssignale gezeigt. Als Signale werden bei Tage ein oder zwei rote Signalbälle und bei Nacht ein rotes Licht benutzt. Folgende Signale werden gezeigt: a) „Durchfahrt frei“: bei Tage: der rote Signalball ist nieder-* geholt, bei Nacht: das rote Licht ist gelöscht, b) „Durchfahrt verboten“: bei Tage: ein roter Signalball, bei Nacht: ein rotes Licht. c) „Warnsignal": zwei rote Signalbälle (siehe unter Buchst, c), c) Durchfahren der Brücke Die Brücke darf nur dann durchfahren werden* wenn bei Tage der rote Signalball niedergeholt, bei Nacht das rote Licht gelöscht ist (also wenn am Signalmast kein Signalball oder kein rotes Licht gehißt ist). Bis dahin muß sich ein Fahrzeug in mindestens 150 m Abstand von der Brücke halten. Die Fahrzeuge werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft an der Brücke durchgelassen und dürfen nur in sehr langsamer Fahrt durchfahren. Bei gleichzeitiger Annäherung von beiden Seiten haben die auslaufenden Fahrzeuge vor den von See einlaufenden Fahrzeugen den Vorzug. Ist an dem unter Buchst, b bezeichneten Signalmast das Warnsignal „zwei rote Signalbälle“ (siehe Buchst, b Ziff. 2 c) gehißt, so wird damit angezeigt, daß sich Fahrzeuge von Greifswald aus nähern; die von See kommenden Fahrzeuge müssen dann besondere Vorsicht beachten. Der Führer eines Fahrzeuges muß dafür sorgen, daß sein Fahrzeug ohne Aufenthalt und ohne Beschädigung der Brücke durchgeführt wird. Er muß sich dem Brückenwärter auf Verlangen ausweisen. 8. Regelung des Schiffsverkehrs durch den Rügendamm A. Allgemeines 1. Das M. W. unter den Brücken des Rügen-* dammes liegt auf + 4,96 m des Pegels in Stralsund. 2. Die Unterkante der Brücke über den Strela-sund zwischen den Inseln Rügen und Dän-holm liegt 8 m über M. W. Die Brücke ist eine feste Brücke; sie kann nur durch die beiden für die Durchfahrt freigegebenen Stromöffnungen durchfahren werden. Die Unterkanten der festen- Teile der Brücke über den Ziegelgraben (Ziegelgrabenbrücke) zwischen dem Festland und der Insel Dänholm liegen auf der Festlandseite rund 2 m und auf der Dänholmseite 6 m über M.W,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend aufzuklären, zu beweisen und rechtzeitig zu verhindern sind. Erforderlichenfalls können aus den Etappenziele abgeleitet werden.

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