Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 90

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 90 (GBl. DDR 1954, S. 90); 90 Gesetzblatt Nr. 12 Ausgabetag: 27. Januar 1954 b) Textilwaren an textilfremde Betriebe, die Textilwaren be- oder verarbeiten = 6 % c) Textilwaren, die zur technischen Ver- wendung oder für den technischen Spezialbedarf bestimmt sind = 8 °/o d) Textilwaren, die für gesellschaftliche Bedarfsträger bestimmt sind = 10 °/o e) nicht unter Buchstaben a bis d genannten Textilwaren = 15 °/o (3) Im Streckertgeschäft der Großhandelsofgane gelten als Handelsspannen nachstehende Aufschläge bei Abgabe von Textilwaren nach Abs. 2 Buchst, a = 4 °/o nach Abs. 2 Buchstaben b bis d = 6 °/o (4) Soweit ein Großhandelsaufschlag berechtigt ist, darf dieser auch bei Einschaltung mehrerer Großhandelsorgane nur einmal berechnet werden. Bei Einschaltung mehrerer Großhandelsorgane ist der zutreffende Großhandelsaufschlag in freier Vereinbarung entsprechend den Leistungen aufzuteilen. Der in Anspruch genommene Anteil der Großhandelsspanne ist in den Rechnungen anzugeben. (5) Mit dem Großhandelsaufschlag sind alle Kosten abgegolten, die vom Zeitpunkt der Abnahme der Ware beim Hersteller bis zur Auslieferung der Ware ab Lager Versandstation des Großhandels entstehen. (6) Die Großhandelsaufschläge beziehen sich nicht auf die in § 2 Abs. 2 genannte Textilwarenabgabe. Ausgenommen .davon sind die Abgaben, die durch unterschiedliche Herstellerabgabepreise festgesetzt wurden. § 7 V erbraucherpreise (1) Die Verbraucherpreise für Textilwaren ergeben sich aus den Herstellerabgabepreisen nach § 2 zuzüglich der in §§ 6 und 8 festgesetzten Handelsspannen. (2) Bei Lieferungen an deh Einzelhandel sind die Textilwaren zu Verbraucherpreisen zu berechnen; die Einzelhandelsspanne ist als Preisnachlaß im absoluten Betrage zu gewähren. Der Verbraucherpreis je Einheit ißt in den Rechnungen mit auszuweisen. (3) Bei unmittelbarer Belieferung des Einzelhandels mit Textilwaren im Direktgeschäft ohne Einschaltung von Großhandelsorganen sind die Hersteller von Textilwaren berechtigt, die nach § 6 Abs. 2 zulässige 'Großhandelsspanne zu berechnen, wobei die Lieferung der Textilware frachtfrei bis zur Bestimmungsstation zu erfolgen hat., ln diesen Fällen ist der Lieferer der Textilware verpflichtet, 50 °/o der zulässigen Großhandelsspanne nach besonderer Weisung des Ministeriums der Finanzen abzuführen. § § 8 Einzelhandelsspannen (1) In den für den-Einzelhandel geltenden Verbraucherpreisen sind folgende Einzelhandelsspannen enthalten bei ä) Arbeits- und Befufsbekieidühg sowie Arbeitsschutzkleidung = 14 °/o b) Textilwaren, die durch von den Räten der Bezirke eingesetzte Kreishändler geliefert werden J = 14 °/o c) alle übrigen Textilwaren = 20°/o Die Handelsspannen beziehen sich entsprechend der festgesetzten Nomenklaturnummer auf den Hersteller- abgabepreis zuzüglich der im § 6 festgelegten Großhandelsspanne. (2) Die Einzelhandelsspannen beziehen sich nicht auf die in § 2 genannte Textilwarenabgabe. § 9 Zahlungsbedingungen Sofern Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die Gewährung von Skonto für vorzeitige Bezahlung vorsehen, hat der Textilwarenhersteller den Skonto Vom Herstellerabgabepreis ohne die nach § 2 dieser Verordnung zü erhebende Textilwarenabgabe zu gewähren. Der Textil-Großhandel braucht Skonto nicht zu gewähren. § 10 Ausnahmeregelungen (1) Das Ministerium der Finanzen kann Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Abführung der Textilwarenabgabe treffen. (2) Das Ministerium für Leichtindustrie ist berechtigt, Ausnahmeregelungen für besondere Bedarfsträger und Durchführungsbestimmungen zu dieser Preisverordnung zu erlassen. § 11 Diese Preisverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1954 in Kraft. Gleichzeitig treten die Preisveo Ordnungen Nr. 136 vom 2Ö. Februar 1951 (GBl. S. iSS) sowie die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen und der § 3 der Preis Verordnung Nr. 155 vom 5. Juni 1951 (GBl. S. 545) außer Kraft. Berlin, den 2. Januar 1954 Ministerium für Leichtindustrie I. V,: K o n z o k Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Pfeisverordnürig Nr. 329. Verordnung über Preise für Textilwaren Vom 2. Januar 1954 Auf Grund des § 10 der Preisverordnung Nr. 329 vom 2. Januar 1954 - Verordnung über Preise für Textilwaren (GBl. S. 89) wird folgendes bestimmt: § 1 Zu § 1 der Preisverordnung Begriffsbestimmung für Textilwaren: (1) Als Textilwaren gelten die Erzeugnisse der Gruppen 64 bis 66 des Allgemeinen Warenverzeichnisses mit Ausnahme der in der Anlage 1 angeführten Waren., (2) Textilabfälle im Sinne der Preisverordnung sind solche Abfälle aus der Textilwarenherstellung und -Verarbeitung, welche weder von dem Betrieb, bei dem sie anfallen, noch von dem Betrieb, der sie erwirbt und verarbeitet oder verarbeiten läßt, zur Herstellung gewerblicher Gebrauchsgüter verwendet werden. In anderen Fällen handelt es sich um noch voll verwertbare aus Textil-Grundmaterialien hergestellte Textilerzeugnisse. (3) Läßt ein Produktions- oder Handelsbetrieb durch einen anderen Betrieb im Lohn eine Bearbeitung odef Verarbeitung von Textilwaren vornehmen, dann gilt der Auftraggeber als Hersteller von Textilwaren. (4) Erzeugnisse der Handwerksbetriebe oder Genossenschaften sowie des Kunsthandwerks, die aus Textilwaren zu Preisen nach § 2 und nach § 6 der Preisvef-ordnung hergestellt werden, gelten nicht als Textilwaren im Sinne der Preisverordnung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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