Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 884

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 884 (GBl. DDR 1954, S. 884); 884 Gesetzblatt Nr. 94 Ausgabetag: 16. November 1954 6. Transportleistungen bei der Abfuhr von Rohholz. Der Zuschlag wird von dem Entgelt für die Abfuhrleistung ausgenommen von den Schwierigkeitszuschlägen, die neben den Eis- und Schneezuschlägen in Anwendung gelangen berechnet; 7. Möbeltransporte im Orts- und Nahverkehr, die nach dem Möbeltransporttarif abgerechnet werden. Der Zuschlag darf a) auf das reine Beförderungsentgelt für Ortsumzüge oder b) bei Nahumzügen auf das Entgelt für die Beförderungsstrecke und den Zuschlag laut Zuschlagstabelle des Möbeltransporttarifs erhoben werden und nicht mehr als 10 °/o betragen; 8. Abschleppen von Kraftfahrzeugen. De# Zuschlag wird auf die Kilometersätze berechnet. (2) Berührt eine Fuhrleistung mehrere Kreisgebiete, so wird der für das Fahrzeug vom Heimatkreis festgelegte Zuschlag erhoben. In Härtefällen entscheidet die Abteilung Verkehr bei dem Rat des Bezirkes. § 5 Die Leistungen der im Straßenwinterdienst zum Schneeräumen eingesetzten Kraftfahrzeuge werden mit folgenden Zuschlägen auf die Zeit- und Kilometersätze des Teiles A der Preisverordnung Nr. 352 (einschließlich Mindestkilometer) abgerechnet: 1. Räumen von Pulverschnee mit einer durchschnittlichen Schneehöhe von weniger als 30 cm in flachem Gelände und bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen bis zu 5 °/o mit 10 °/o zuzüglich je R'äumkilometer 0,40 DM; 2. Räumen von verharschtem oder feuchtem Schnee oder Räumen von Pulverschnee mit einer durchschnittlichen Schneehöhe von mehr als 30 cm in flachem Gelände und bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen bis zu 5 °/o mit 20 °/o zuzüglich je Räumkilometer 0,60 DM; 3. Räumen Von Schnee mit einer durchschnittlichen Höhe von mehr als 50 cm oder bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen über 5 % mit 30 °/o zuzüglich je Räumkilometer 0,80 DM; 4. Räumen von Schnee mit einer durchschnittlichen Höhe von mehr als 50 cm bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen über 5 °/o, die in der Mehrzahl auf einer Länge von mehr als 1 km steigen, mit 40 % zuzüglich je Räumkilometer 1 DM. 5. Lastkraftwagen mit Vorbaupflügen werden eine Tonne höher, Zugmaschinen und Raupenschlepper mit Vorbaupflug entsprechend ihrer PS-Zahl eine Stufe höher abgerechnet. Die Räumtätigkeit wird gemäß Ziffern 1 bis 4 berechnet; 6. Räumfahrzeuge mit Vorbaupflug und Schlepp-Pflug oder Räumbohle oder zwei Schlepp-Pflügen ohne Vorbaupflug erhalten einen Zuschlag in Höhe von 50 / auf das in den Ziffern 1 bis 4 genannte zusätzliche Entgelt je Räumkilometer; 7. Wird der Einsatz eines Vorspann- oder Schubfahrzeuges wegen besonderer Erschwernisse bei den Leistungen nach den Ziffern 3 und 4 erforderlich, steht jedem Fahrzeughalter der prozentuale Zuschlag sowie das Entgelt je Räumkilometer in voller Höhe zu, v § 6 Die Leistungen der zum Schneeräumen eingesetzten Pferde- oder Ochsengespanne werden mit den örtlich zulässigen Stundensätzen und folgenden Zuschlägen abgerechnet: 1. Räumen von Pulverschnee mit einer durchschnittlichen Schneehöhe von weniger als 30 cm in flachem Gelände und bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen bis zu 5 °/o mit 10 °/o zuzüglich je Räumkilometer 0,20 DM; 2. Räumen von verharschtem oder feuchtem Schnee oder Räumen von Pulverschnee mit einer durchschnittlichen Schneehöhe von mehr als 30 cm in flachem Gelände und bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen bis zu 5 % mit 15 °/o zuzüglich je Räumkilometer 0,30 DM; 3. Räumen von Schnee mit einer durchschnittlichen Höhe von mehr als 50 cm oder bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen über 5 °/o mit 20 °/o zuzüglich je Räumkilometer 0,40 DM; 4. Räumen von Schnee mit einer durchschnittlichen Höhe von mehr als 50 cm bei überwiegendem Vorhandensein von Steigungen über 5 %, die in der Mehrzahl auf einer Länge von mehr als 1 km steigen, mit 25 °/o zuzüglich je Räumkilometer 0,50 DM; 5. Wird der Einsatz eines Vorspannes wegen besonderer Erschwernisse erforderlich, steht jedem Gespannhalter der prozentuale Zuschlag sowie das Entgelt je Räumkilometer in voller Höhe zu. § 7 (1) Die Fuhrleistung eines Kraftfahrzeuges beim Streuen im Straßenwinterdienst manuell oder nachlaufender Streumaschine wird mit 20 °/o Zuschlag auf die Entgelte in den Anlagen zur Preisverordnung Nr. 352 berechnet. , (2) Beträgt der Eis- oder Schneezuschlag im Güterkraftverkehr mehr als 20 °/o, so wird die Leistung beim Streuen mit dem höheren Zuschlag berechnet. (3) Die Leistungen der Kraftfahrzeuge mit eingebautem Sandstreuer werden mit dem in den Absätzen 1 oder 2 festgelegten Zuschlag nach der nächsthöheren Nutzlaststufe abgerechnet. (4) Die Fuhrleistung mit Pferde- oder Ochsengespannen beim Streuen im Straßenwinterdienst wird mit 10 % Zuschlag auf die örtlich zulässigen Stundensätze in Rechnung gestellt § 8 (1) Angeordnete Einsatzbereitschaft für Kraftfahrzeuge wird mit den Zeitsätzen des Teiles A der Preisverordnung Nr. 352 ohne Kilometerentgelt abgerechnet. Die Zeit von 18 bis 6 Uhr bleibt außer Ansatz, wenn das Fahrzeug seine Unterkunft am Heimatstandort oder am jeweiligen Einsatzort bei überörtlichem Einsatz nicht verläßt. (2) Bei Verlassen der Unterkunft erfolgt von diesem Zeitpunkt ab bis zur Rückkehr die Abrechnung nach den Bestimmungen des Teiles A der Preisverordnung Nr. 352. 5 9 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Preisverordnung Nr. 352, {■;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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