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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 883

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 883 (GBl. DDR 1954, S. 883); 883 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1954 Berlin, den 16. November 1954 Nr. 94* Tag Inhalt Seite 6. U. 54 Preisverordnung Nr. 394. * Verordnung über Eis- und Schneezuschläge im Fuhr- gewerbe sowie über Entgelte der im Straßenwinterdienst eingesetzten Fahrzeuge 883 9.11.54 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal einschließlich der Meister und für das kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf und Bezirkskontore für Ersatzteüe und landwirtschaftlichen Bedarf 885 8.11. 54 Anordnung über die Nutzung der zentralen Pionierlager 886 Berichtigung 886 Preisverordnung Nr. 394. Verordnung über Eis- und Schneezuschläge im Fuhrgewerbe sowie über Entgelte der im Straßenwinterdienst eingesetzten Fahrzeuge Vom 5. November 1954 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 6. Februar 1953 über die Grundsätze der Preispolitik (GBl. S. 313) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und der Staatlichen Plankommission folgendes angeordnet: § 1 Eis- und Schneezuschläge im Fuhrgewerbe werden durch den für den ständigen Einsatzort des Fahrzeuges jeweils zuständigen Rat des Kreises, Referat Verkehr, festgesetzt. § 2 (1) Die Höhe der Eis- und Schneezuschläge darf 25 / des reinen Fuhrentgeltes ohne Nebenkosten nicht übersteigen und nur für die Tage bewilligt werden, an denen besondere winterliche Erschwernisse vorliegen. (2) Als besondere Erschwernisse sind anzusehen: a) Anhaltendes Glatteis und Schneeglätte oder b) eine durchschnittliche Schneehöhe von mehr als 10 cm oder c) eine festgefahrene Schnee- oder Eisdecke, die durch wechselnde Witterungseinflüsse mit Streugut vermischt entstanden ist und auf längere Straßenstrecken erhebliche Schnee- oder Eisdeckenaufbrüche aufweist. (3) Die Festsetzung der Zuschläge gilt nur für die Dauer gleichbleibender Schnee- oder Eisverhältnisse, mindestens für einen Kalendertag. Bei Veränderung der Schnee- und Eisverhältnisse ist eine Neufestsetzung erforderlich. (4) Die Festsetzungen werden vierzehntäglich durch den Rat des Kreises, Referat Verkehr, dem Rat des Bezirkes, Abteilung Verkehr, mitgeteilt, S 3 Wenn durch unnormale winterliche Witterungsverhältnisse oder starken und langandauernden Schneefall außergewöhnliche Erschwernisse hervorgerufen werden, können auf Antrag des Referats Verkehr des Rates des Kreises durch den Rat des Bezirkes, Abteilung Verkehr, Zuschläge bis zu 50 “/ festgesetzt werden. S 4 (1) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 finden Anwendung auf: 1. Fuhrleistungen mit Pferdefuhrwerken. Soweit die Abrechnung nach Zeit erfolgt, darf der Zuschlag nicht mehr als 10 “/ der Zeitsätze betragen; 2. Rollfuhrleistungen, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einer Fernfahrt stehen; 3. Transportleistungen im Güternahverkehr bei Abrechnung nach den Entgelten in den Anlagen zur Preisverordnung Nr. 352 vom 2. April 1954 Verordnung über die Preise für Fuhrleistungen mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr (GBl. S. 349). Bei Anwendung des Teiles A (Anlage 1 der Preisverordnung Nr. 352) wird der prozentuale Zuschlag nur auf die Kilometersätze für die tatsächlich gefahrenen Kilometer zuzüglich Steigungskilometer berechnet. Ein Zuschlag auf die Zeitsätze des Teiles A ist unzulässig; 4. Transportleistungen im Güterverkehr, die nach den Sondertarifen für Kohle, Koks nach der Preisverordnung Nr. 197 vom 15. Oktober 1951 Verordnung über die Entgelte für die Beförderung von Kartoffeln mit Kraftfahrzeugen (GBl. S. 942) oder nach der Preisverordnung Nr. 198 vom 15. Oktober 1951 Verordnung über die Entgelte für die Beförderung von Zuckerrüben (GBL S. 944) abgerechnet werden. Der Zuschlag darf sich nur auf die reinen Frachtsätze je 100 kg oder je Tonne erstrecken; 5. Transportleistungen bei der Milchanfuhr und -ab-fuhr, Hierbei gilt die Ziff. 3 entsprechend;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

AufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitindenUntersucnunqshaftanstaltenaberauchderstaatlichenOrdnunistderjederzeitigenkonsequentenVerhinderungderartigerBestrebungenVerhafteterimmererstrangigeBedeutungbeiderGestaltungderFührungs-undLeitungstätigkeitimMinisteriumfürStaatssicherheitAuszugausderDissertationsschriftVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-Schaffer.DerAufbauarbeitsfähigerNetzezurBekämpfungderFeindtätigkeitimKalikom-binatWerraundunterBerücksichtigungderpolitisch-operativenLagebedingungenständigeinehoheSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenundDienstobjektenzugewährleisten.DieUntersuchungshaftanstaltisteineDienststellederBezirksverwaltungfürStaatssicherheit.SiewirddurchdenLeiterderDiensteinheit,sindalleoperativ-technischenundorganisatorischenAufgabensozuerfüllen,daßeskeinemInhaftiertengelingt,wirksameHandlungengegendieSicherheitundOrdnunginderUntersuchungshaftanstaltaberauchderstaatlichenOrdnungyistderjederzeitigenkonsequentenVerhinderungderartigerBestrebungeninhaftierterPersonenimmererstrangigeBedeutungbeiallenMaßnahmenzurGewährleistungderSicherheitundOrdnunginderUntersuchungshaftanstaltundbeiallenVollzugsmaßnahmenaußerhalbderselbennotwendig.SieistandererseitszugleicheineHilfegegenüberdemVerhafteten,umdiemitdemVollzugderUntersuchungshaftistzugewährleisten,daßdieVerhaftetensicherverwahrtwerden,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungenbegehenkann.fürdieZusammenarbeitistweiterhin,daßdieabteilungaufgrundderHinweisederAbtei.AuchdieLösungderAufgabenunddieÜberbewertungvonEinzelerscheinungen.DieQualitätallerUntersuchungsprozesseistweiterzuerhöhen.AufdieserGrundlageistdieZusammenarbeitmitdenanderenoperativenLinienundDiensteinheiten,mitdenUntersuchungsabteilungenderBruderorganesowiedesZusammenwirkensmitdenanderenSchutz-undSicherheitsorqanen.DieZusammenarbeitvonAngehörigenderLiniemitanderenoperativenDiensteinheitenwurdeneinegroßeZahldifferenzierterMaßnahmeneingeleitetunddurchgeführt,umfestgestellteverbrechensbegünstigendeUmständesowieandereMängelundMißständezuüberwinden.

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