Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 876

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 876 (GBl. DDR 1954, S. 876); 876 Gesetzblatt Nr. 93 Ausgabetag: 11. November 1954 v § 35 (1) Jede notwendige Änderung an Teilen eines Gerätes ist erst nach Veränderung der Technologie bzw. der zugehörigen Zeichnungen durchzuführen. Eine derartige Veränderung der Technologie bzw. der Zeichnungen ist nur von den hierfür festgelegten Stellen vorzunehmen (Änderungsdienst). (2) Die technologischen und zeichnerischen Veränderungen sind der Gütekontrolle durch Änderungsmitteilungen zuzuleiten. Der Austausch der alten Unterlagen ist sofort vorzunehmen. Der Leiter der Gütekontrolle hat die Pflicht, festzustellen, inwieweit die Qualität durch die Änderung beeinflußt wird. Ist ein Absinken zu erwarten, so muß der Leiter der Gütekontrolle Einspruch erheben und eine Abnahme der entsprechenden Teile, Baugruppen oder Fertigerzeugnisse ablehnen. X. Werkabnahme § 36 (1) Die Werkabnahme ist eine innerbetriebliche Überprüfung des Erzeugnisses durch die Gütekontrolle des Herstellerbetriebes nach Abschluß der Fertigung und der Montagearbeiten. Durch die Werkabnahme müssen alle eventuell noch vorhandenen Mängel erkannt und vor der Abnahme durch die Beauftragten des Bestellers oder durch andere staatliche Abnahmebeauftragte (DAMW, DSRK usw.) vom Herstellerbetrieb beseitigt werden. (2) Kein Erzeugnis eines Betriebes darf ohne vorherige Werkabnahme dem Auftraggeber oder anderen staatlichen Abnahmebeauftragten (DAMW, DSRK usw.) zur Abnahme gemeldet oder vorgestellt werden. (3) Bereits bei der Auftragserteilung bzw. im Liefervertrag ist festzulegen, wie das Erzeugnis durch den Besteller oder sonstige staatliche Beauftragte im Herstellerbetrieb abzunehmen ist. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Werkabnahme entsprechend den technischen Bedingungen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen ist der Leiter der Gütekontrolle des Herstellerbetriebes verantwortlich. § 37 (1) Über die Werkabnahme ist ein Werkabnahmeprotokoll durch die Gütekontrolle auszufertigen, das den genauen Zustand bei der Abnahme dokumentiert. (2) Das Werkabnahmeprotokoll muß den Gütezustand sowohl der Einzelteile und Baugruppen als auch des gesamten Erzeugnisses einschließlich Funktion und Betriebssicherheit eindeutig aufzeigen. Die Funktionsproben sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften oder den vertraglich festgelegten Betriebsbedingungen durchzuführen. Der Probelauf muß hinsichtlich Zeitdauer, Belastung und speziellen Schwierigkeitsgraden den tatsächlichen Verhältnissen am Aufstellungsort wenn technisch durchführbar entsprechen. (3) Zur vertragsgerechten Durchführung der Werkabnahme ist die Absatzabteilung des Betriebes verpflichtet, bei Abschluß von Lieferverträgen dem Leiter der Gütekontrolle eine Durchschrift des Vertrages unverzüglich zuzuleiten. (4) Das Werkabnahmeprotokoll ist vom Leiter der 'Gütekontrolle, vom Technischen Leiter und vom Werkleiter zu unterschreiben. Sofern spezielle Berechnungen zugrunde gelegt sind, hat der für die Richtigkeit der Berechnungen verantwortliche Bearbeiter ebenfalls zu unterschreiben. § 38 (1) Stellt die Gütekontrolle bei der Werkabnahme Fehler fest, so entscheidet der Leiter der Gütekontrolle je nach Umfang der Beanstandungen, ob eine nochmalige Werkabnahme notwendig ist. In diesem Falle ist die Technische Leitung hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese hat die sofortige Beseitigung der Beanstandungen zu veranlassen und danach das Erzeugnis erneut zur Werkabnahme vorzustellen. Es ist ein neues Werkabnahmeprotokoll auszufertigen. Dem Endprotokoll sind die vorangegangenen Abnahmeprotokolle beizufügen. (2) Ist eine erneute Werkabnahme auf Grund der Geringfügigkeit der Mängel nicht erforderlich, so hat sich der Leiter der Gütekontrolle des Betriebes nach Eingang der Fertigmeldung des Technischen Leiters von der Beseitigung der Fehler und von der sachgemäßen Ausführung der Nacharbeit zu überzeugen. Die Beseitigung der Beanstandungen muß im Werkabnahmeprotokoll eingetragen und durch den Leiter der Gütekontrolle bescheinigt sein. (3) Ist das Erzeugnis von der Gütekontrolle als in Ordnung befunden, ist der Werkabnahmestempel einzuschlagen. (4) Das Werkabnahmeprotokoll ist vor Beginn der Abnahme durch Abnahmebeauftragte gemeinsam mit den laut Vertrag zur Abnahme erforderlichen Unterlagen dem Besteller oder dessen Beauftragten auszuhändigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Abnahme, so ist das Werkabnahmeprotokoll (nur das zuletzt ausgestellte Protokoll) dem Besteller mit der übrigen Dokumentation zuzusenden. (5) Nach ordnungsgemäßer Durchführung der Werkabnahme meldet der Leiter der Gütekontrolle dem Werkleiter das Erzeugnis „fertig zur Abnahme“. Erst nach der Fertigmeldung durch den Leiter der Gütekontrolle darf der Abnahmebeauftragte zur Abnahme bestellt werden. XI. Abnahme durch Abnahmebeauftragte § 3S (1) Unter Abnahme versteht man die technische Überprüfung eines Erzeugnisses im Herstellerbetrieb oder auf Baustellen durch den Besteller selbst oder einen von ihm beauftragten Abnehmer. Die Abnahme erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen und kann sich auf Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen, Güte der verwendeten Materialien, Einzelteile, Baugruppen und Fertigerzeugnisse erstrecken. (2) Den Abnahmebeauftragten ist nach Prüfung der Legitimation Zutritt zu allen Fertigungsstätten zu gestatten, in denen an dem von ihm abzunehmenden Erzeugnis gearbeitet wird. (3) Art und Umfang der Abnahme und die zur Abnahme erforderlichen Meß- und Prüfeinrichtungen einschließlich der geforderten technischen Charakteristiken;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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