Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 850

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 850 (GBl. DDR 1954, S. 850); 850 Gesetzblatt Nr. 90 Ausgabetag: 28. Oktober 1954 3. Betreuung der Kinder, die täglich im Schulklub Zusammenkommen (Hortkinder). 4. Individuelle Förderung der Kinder bei der Anfertigung der Hausaufgaben. 5. Sicherung der Erholung der Kinder während der Sommer- und Kurzferien. (3) Kinder, die ständig im Schulklub (Hort) erfaßt sind, müssen die Möglichkeit erhalten, an den Veranstaltungen der Pionierorganisation teilzunehmen. Das gleiche trifft für den Besuch der außerschulischen Einrichtungen zu. Im Schulklub gibt es keine besonderen Organisationsformen der Pionierarbeit. (4) Bei der Festlegung der Öffnungszeit des Schulklubs (Hortes) ist die Arbeitszeit der Eltern zu berücksichtigen. Bildung des Schulklubs § 2 (1) Schulklubs sollen an allen größeren Schulen eingerichtet werden. Es ist möglich, daß' mehrere Schulen gemeinsam einen Schulklub bilden (z. B. Zubringerschulen mit der Zentralschule). In diesen Fällen wird der für den Schulklub verantwortliche Direktor vom Leiter der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises bestimmt. Die Einrichtung und Eröffnung eines Schulklubs (Hortes) bedarf der Zustimmung der Abteilung Volksbildung und der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. (2) Um die tjnterbringung aller Kinder berufstätiger Eltern im Schulklub (Hort) zu sichern, sind, sofern die vorhandenen öffentlichen und betrieblichen Einrichtungen nicht ausreichen, von dem Rat der Gemeinde zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Dem Schulklub (Hort) sollen Räume der Schule, der außerschulischen Einrichtungen (Pionierhäuser, Stationen), Räume der kulturellen Einrichtungen der Patenbetriebe und Betriebe, der demokratischen Massenorganisationen, der Maschinen - Traktoren - Stationen, der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Klubräume, Klubhäuser und die dazugehörigen sanitären Anlagen) zur Verfügung gestellt werden. Der Schulklub arbeitet in enger Verbindung mit den genannten Einrichtungen. § 3 Die zur Zeit bestehenden öffentlichen und betrieblichen Horte werden einer bestimmten Schule angegliedert und bilden einen Teil des Schulklubs. Leitung des Schulklubs § 4 (1) Durch Beschluß des Pädagogischen Rates ist ein Mitglied des Pädagogischen Rates als Leiter des Schulklubs einzusetzen. Der Leiter ist für die gesamte Arbeit des Schulklubs verantwortlich. Außerdem ist eine Leitung zu bilden. Dieser Leitung gehören neben dem Leiter des Schulklubs ein Lehrer, der Pionierleiter, ein hauptamtlicher Erzieher des Schulklubs (Hortes) und ein Mitglied des Elternbeirates an. Ferner können ehrenamtliche Helfer zur Arbeit in der Leitung herangezogen werden. (2) Für die Anleitung und Kontrolle des Leiters des Schulklubs ist der Direktor verantwortlich. Ihm stehen dabei der Pädagogische Rat und der Elternbeirat zur Seite. . (3) Verfügt der Schulklub über einen Hort, so sind hauptamtliche Erzieher einzusetzen. Diese sind Mitglieder des Pädagogischen Rates. Die hauptamtlichen Erzieher werden auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes eingestellt. § 5 Um die Arbeit im Schulklub zu sichern, sind ehrenamtliche Helfer aus dem Kreise der Eltern, der Werktätigen der Patenbetriebe, der Lehrer und der Mitglieder der Massenorganisationen mit Unterstützung der Elternbeiräte und der demokratischen Massenorganisationen zu gewinnen. § 6 Qualifizierung der hauptamtlichen Erzieher und Helfer (1) Die hauptamtlichen Erzieher des Schulklubs (Hortes) sind verpflichtet, sich ständig für ihre Arbeit zu qualifizieren. (2) Die Ausbildung der hauptamtlichen Erzieher des Schulklubs erfolgt auf der Grundlage der Verordnung vom 15. Mai 1953 über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten (GBl. S. 728) und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen. (3) Zur ständigen Qualifizierung der ehrenamtlichen Helfer ist durch die Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu organisieren. § 7 Arbeitsplanung (1) Der Schulklub arbeitet auf der Grundlage eines Jahresarbeitsplanes, der ein Teil des Jahresarbeitsplanes des Pädagogischen Rates ist. Der Jahresarbeitsplan des Schulklubs wird in Monatsarbeitspläne aufgegliedert. Diesen Plänen ist die Arbeit der Pionierfreundschaft zugrunde zu legen. (2) Der Schulklub gibt einen Veranstaltungsplan heraus. Dieser ist mit dem Pionieraktiv zu beraten und allen Schülern, Lehrern, Pionierleitern zugänglich zu machen. § 8 Finanzierung der Arbeit des Schulklubs Für die Einrichtung und Erhaltung des Schulklubs, für die Durchführung der Arbeit und die Vergütung der Erzieher und Wirtschaftskräfte werden die Mittel nach der Direktive des Ministeriums der Finanzen und der entsprechenden Zusatzdirektive des Ministeriums für Volksbildung geplant. * § 9 Anleitung und Kontrolle Für die Anleitung und Kontrolle der Arbeit am Schulklub sind innerhalb der Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise die Referate für außerschulische Erziehung verantwortlich. § 10 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1954 in Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1954 Ministerium für Volksbildung Laabs Minister;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 850 (GBl. DDR 1954, S. 850) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 850 (GBl. DDR 1954, S. 850)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Zusammenarbeit mit den Werktätigen müssen den Bedingungen der Lage und den Erfordernissen des Einzelfalles angepaßt sein, wobei die bereits seit langem in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X