Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 850

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 850 (GBl. DDR 1954, S. 850); 850 Gesetzblatt Nr. 90 Ausgabetag: 28. Oktober 1954 3. Betreuung der Kinder, die täglich im Schulklub Zusammenkommen (Hortkinder). 4. Individuelle Förderung der Kinder bei der Anfertigung der Hausaufgaben. 5. Sicherung der Erholung der Kinder während der Sommer- und Kurzferien. (3) Kinder, die ständig im Schulklub (Hort) erfaßt sind, müssen die Möglichkeit erhalten, an den Veranstaltungen der Pionierorganisation teilzunehmen. Das gleiche trifft für den Besuch der außerschulischen Einrichtungen zu. Im Schulklub gibt es keine besonderen Organisationsformen der Pionierarbeit. (4) Bei der Festlegung der Öffnungszeit des Schulklubs (Hortes) ist die Arbeitszeit der Eltern zu berücksichtigen. Bildung des Schulklubs § 2 (1) Schulklubs sollen an allen größeren Schulen eingerichtet werden. Es ist möglich, daß' mehrere Schulen gemeinsam einen Schulklub bilden (z. B. Zubringerschulen mit der Zentralschule). In diesen Fällen wird der für den Schulklub verantwortliche Direktor vom Leiter der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises bestimmt. Die Einrichtung und Eröffnung eines Schulklubs (Hortes) bedarf der Zustimmung der Abteilung Volksbildung und der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. (2) Um die tjnterbringung aller Kinder berufstätiger Eltern im Schulklub (Hort) zu sichern, sind, sofern die vorhandenen öffentlichen und betrieblichen Einrichtungen nicht ausreichen, von dem Rat der Gemeinde zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Dem Schulklub (Hort) sollen Räume der Schule, der außerschulischen Einrichtungen (Pionierhäuser, Stationen), Räume der kulturellen Einrichtungen der Patenbetriebe und Betriebe, der demokratischen Massenorganisationen, der Maschinen - Traktoren - Stationen, der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Klubräume, Klubhäuser und die dazugehörigen sanitären Anlagen) zur Verfügung gestellt werden. Der Schulklub arbeitet in enger Verbindung mit den genannten Einrichtungen. § 3 Die zur Zeit bestehenden öffentlichen und betrieblichen Horte werden einer bestimmten Schule angegliedert und bilden einen Teil des Schulklubs. Leitung des Schulklubs § 4 (1) Durch Beschluß des Pädagogischen Rates ist ein Mitglied des Pädagogischen Rates als Leiter des Schulklubs einzusetzen. Der Leiter ist für die gesamte Arbeit des Schulklubs verantwortlich. Außerdem ist eine Leitung zu bilden. Dieser Leitung gehören neben dem Leiter des Schulklubs ein Lehrer, der Pionierleiter, ein hauptamtlicher Erzieher des Schulklubs (Hortes) und ein Mitglied des Elternbeirates an. Ferner können ehrenamtliche Helfer zur Arbeit in der Leitung herangezogen werden. (2) Für die Anleitung und Kontrolle des Leiters des Schulklubs ist der Direktor verantwortlich. Ihm stehen dabei der Pädagogische Rat und der Elternbeirat zur Seite. . (3) Verfügt der Schulklub über einen Hort, so sind hauptamtliche Erzieher einzusetzen. Diese sind Mitglieder des Pädagogischen Rates. Die hauptamtlichen Erzieher werden auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes eingestellt. § 5 Um die Arbeit im Schulklub zu sichern, sind ehrenamtliche Helfer aus dem Kreise der Eltern, der Werktätigen der Patenbetriebe, der Lehrer und der Mitglieder der Massenorganisationen mit Unterstützung der Elternbeiräte und der demokratischen Massenorganisationen zu gewinnen. § 6 Qualifizierung der hauptamtlichen Erzieher und Helfer (1) Die hauptamtlichen Erzieher des Schulklubs (Hortes) sind verpflichtet, sich ständig für ihre Arbeit zu qualifizieren. (2) Die Ausbildung der hauptamtlichen Erzieher des Schulklubs erfolgt auf der Grundlage der Verordnung vom 15. Mai 1953 über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten (GBl. S. 728) und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen. (3) Zur ständigen Qualifizierung der ehrenamtlichen Helfer ist durch die Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu organisieren. § 7 Arbeitsplanung (1) Der Schulklub arbeitet auf der Grundlage eines Jahresarbeitsplanes, der ein Teil des Jahresarbeitsplanes des Pädagogischen Rates ist. Der Jahresarbeitsplan des Schulklubs wird in Monatsarbeitspläne aufgegliedert. Diesen Plänen ist die Arbeit der Pionierfreundschaft zugrunde zu legen. (2) Der Schulklub gibt einen Veranstaltungsplan heraus. Dieser ist mit dem Pionieraktiv zu beraten und allen Schülern, Lehrern, Pionierleitern zugänglich zu machen. § 8 Finanzierung der Arbeit des Schulklubs Für die Einrichtung und Erhaltung des Schulklubs, für die Durchführung der Arbeit und die Vergütung der Erzieher und Wirtschaftskräfte werden die Mittel nach der Direktive des Ministeriums der Finanzen und der entsprechenden Zusatzdirektive des Ministeriums für Volksbildung geplant. * § 9 Anleitung und Kontrolle Für die Anleitung und Kontrolle der Arbeit am Schulklub sind innerhalb der Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise die Referate für außerschulische Erziehung verantwortlich. § 10 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1954 in Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1954 Ministerium für Volksbildung Laabs Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärung Rechnung zu tragen. Als eine wesentliche Voraussetzung dafür sind die ständige Erkundung, und Entwicklung der Möglichkeiten und Voraussetzungen;! d,eV zu sichern.

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