Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 822

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 822 (GBl. DDR 1954, S. 822); 822 Gesetzblatt Nr. 86 Ausgabetag: 9. Oktober 1954 Das Amt für Standardisierung untersteht der Staatlichen Plankommission. (2) Die Abteilung Normung und Gütesicherung des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission wird zum gleichen Zeitpunkt aufgelöst. § 9 Die Hauptaufgaben des Amtes für Standardisierung sind: 1. Ausarbeitung von Direktiven für die planmäßige Standardisierung und Normung der Produktion. 2. Ausarbeitung und Kontrolle des Planes der Standardisierung. 3. Bearbeitung aller Grundfragen, Bestimmungen, Anweisungen für die Standardisierung, die vom Ministerrat oder vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für notwendig angesehen werden. 4. Prüfung, einheitliche Gestaltung und Bestätigung der Entwürfe für Staatliche Standards für die industrielle und landwirtschaftliche Produktion sowie die Vorlage volkswirtschaftlich besonders wichtiger Standards zur Bestätigung durch den Ministerrat. 5. Verkündung und Bekanntmachung Staatlicher Standards, die Aufhebung ihrer Rechtswirksamkeit sowie die zeitliche Befreiung von ihrer rechtsverbindlichen Anwendung. 6. Überprüfung des technischen Standes der Staatlichen Standards und ihre erforderliche Veränderung auf Grund von Untersuchungen, die das Amt selbst oder die Ministerien, Staatssekretariate und Betriebe durchführen oder die sich aus der Zusammenarbeit mit den Normenorganisationen anderer Länder ergeben. 7. Unterrichtung der beteiligten Kreise durch Herausgabe eines periodisch erscheinenden Mitteilungsblattes über Fragen der Standardisierung. 8. Kontrolle der Einhaltung Staatlicher Standards. 9. Gutachtliche Tätigkeit bei der Behandlung von Streitfragen, die sich aus der Rechtswirksamkeit von Staatlichen Standards ergeben. 10. Förderung der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Normenausschuß sowie mit den Organisationen für Standardisierung anderer Länder, insbesondere mit der Sowjetunion und den Ländern der Volksdemokratie. § 10 Das Amt für Standardisierung hat innerhalb von drei Monaten eine Richtlinie über die Methodik der Ausarbeitung und Verbindlichkeitserklärung Staatlicher Standards auszuarbeiten, die von der Staatlichen Plankommission zu bestätigen ist. § U Das Amt für Standardisierung arbeitet nach einem Statut, das vom Ministerrat zu bestätigen ist. Der Leiter des Amtes für Standardisierung'wird beauftragt, innerhalb von zwei Monaten dieses Statut auszuarbeiten und zur Bestätigung vorzulegen, § 12 Der Struktur- und Stellenplan des Amtes für Standardisierung ist gemäß Verordnung vom 28. Mai 1953 über die Regelung des Stellenplanwesens (GBl. S. 796) und entsprechend den Aufgaben des Amtes für Standardisierung aufzustellen und zu bestätigen. § 13 Das Amt für Standardisierung arbeitet auf der Grundlage eines eigenen Haushaltsplanes. § 14 (1) Zur erfolgreichen Durchführung der Arbeiten auf dem Gebiet der Normung der Produktion (Werknormung) sind in den volkseigenen Betrieben, zentralen Konstruktionsbüros und in den Forschungs- und Entwicklungsstellen der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend ihrer Größe und Bedeutung Werk-ncrmenbüros zu bilden oder Beauftragte für Normung einzusetzen. (2) Die Hauptaufgaben der Werknormenbüros bzw der Beauftragten sind: 1. Festlegung von Werknormen für die Konstruktion, Technologie, Fertigung, Planung und Verwaltung, wie sie für die rationelle Produktion des Betriebes erforderlich sind unter Berücksichtigung Staatlicher Standards. 2. Überprüfung der Projektierungs- und Konstruktionszeichnungen für die laufende und neu aufzunehmende Produktion unter Beachtung der Staatlichen Standards und Werknormen. 3. Überprüfung der Betriebs- und Fertigungsmittel bzw. ihrer zeichnerischen Unterlagen auf normgerechte Ausführung. 4. Erfahrungsaustausch mit den Werknormenbüros anderer Betriebe. (3) Die zuständigen Ministerien und Staatssekretariate werden beauftragt, für ihren Bereich Werknormenbüros oder Beauftragte für Normung in den Destätigten Struktur- und Stellenplänen der Betriebe, zentralen Konstruktionsbüros und in den Forschungs- und Entwicklungsstellen vorzusehen. § 15 Die Staatliche Plankommission ünd das Ministerium der Finanzen werden beauftragt, die Finanzierung der Standardisierungsarbeiten sowie der Werknormung festzulegen und entsprechende Anweisungen an die Ministerien und volkseigenen Betriebe zu geben, so daß sie ab 1. Januar 1955 wirksam werden können. § 16 Die Rechtsverbindlichkeit der bisher im Ministerialblatt bzw. Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemachten Staatlichen Standards (TGL, DIN und VDE) bleibt bestehen. § 17 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt die Staatliche Plankommission. § 18 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. September 1954 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Staatliche Plankommission Grotewohl Leuschner Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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