Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 817

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 817 (GBl. DDR 1954, S. 817); Gesetzblatt Nr. 85 Ausgabetag: 2. Oktober 1954 817 . Fünfte Durchführungsbestimmung * zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften. Vom 27. September 1954 Auf Grund des Abschnittes VI Ziff. 1 der Verordnung vom 10. Dezember 1953 über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften (GBl. S. 1219) wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes die Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. April 1954 (GBl. S. 441) wie folgt geändert: § 1 Der § 13 erhält folgenden Wortlaut: (1) Die Leiter von a) volkseigenen Betrieben, b) Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und genossenschaftlichen Betrieben, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen, sowie die Inhaber von a) Betrieben der privaten Wirtschaft, b) Handwerksbetrieben, c) Landwirtschaftsbetrieben sind verpflichtet, vierteljährlich alle Überstunden, die auf Grund des § 16 Abs. 1 der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft geleistet werden, der zuständigen Arbeitsschutzinspektion beim Rat des Kreises zu melden. 4. Durchfb. (GBl. S. 732) (2) Die Meldung hat formlos und bis zum 15. des dem Vierteljahr folgenden Monats, erstmalig für das III. Quartal 1954 zum 15. Oktober 1954, zu erfolgen. Sie muß folgende Angaben enthalten: a) die Gesamtzahl der Überstunden nach § 16 Abs. 1 der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft, b) den Notstandsgrund, c) falls mehrere Notstandsgründe vorliegen, getrennte Aufführung der verschiedenen Gründe und die zur Beseitigung des einzelnen Notstandes erforderliche Überstundenzeit. Die Meldung muß von der Betriebsgewerkschaftsleitung bestätigt sein. In Kleinbetrieben, in denen eine Betriebsgewerkschaftsleitung nicht besteht, ist die Meldung vom Gebiets- oder Kreisvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft bestätigen zu lassen. (3) Fehlanzeige ist nicht erforderlich. (4) Die Überstundenmeldung ist von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik am 16. September 1954 unter Nr. GO 610/159 genehmigt worden. § 2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. September 1954 Ministerium für Arbeit Macher Minister WICHTIGE MITTEILUNG! Zum Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik ist erschienen: Einbanddecke für das 1. Halbjahr 1954 in Halbleinen zum Stückpreis von 1,50 DM zuzüglich Versandspesen Einbanddecken für die vorangegangenen Jahrgänge stehen in beschränktem Umfang ebenfalls noch zur Verfügung. Bestellungen bitten wir nur an das Buchhaus Leipzig, Leipzig C 1, Querstraße 4-6, zu richten Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Nachnahme Sonderdrucke Gesetzblatt Zentralblatt Sonderdruck Nr. 21 t Ordnung der Auszeichnungen in der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung in der Deutschen Demokratischen Republik Format DIN A 5 -48 Seiten - Broschiert ,25 DM Zu erhalten beim örtlichen Buchhandel VEB DEUTSCHER ZENTRALVERLAG BERLIN \;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

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