Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 807

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 807 (GBl. DDR 1954, S. 807); Gesetzblatt Nr. 84 Ausgabetag: 29. September 1954 807 17. Dachpappe in Rollen aller Sortimente über 2.4 t je 100 Rollen (100 Rollen = 3,2 t S). Be- und Entladefrist = 67 Minuten je 100 Rollen 18. Teersplitt je t. Be- und Entladefrist = 19 Minu-ten/t Preissjruppe Prcissjnippp I II III 1 II in 1 km 5.65 6.40 7.50 2.70 3.00 3.40 2 6,20 7.15 8.55 2.90 3.25 3.75 3 6.70 7.85 9.60 3,10 3.50 4.10 4 7.25 8,60 10.65 3,25 3.75 4,45 5 7,75 9.35 11.70 3.45 4.00 4,80 6 8.30 10.05 12.70 3.65 4.30 5,20 7 8.80 10.80 13.75 3.85 4.55 5.55 8 9.35 11.55 14.80 4 00 4.80 5.90 9 M * 9.85 12.25 15.85 4.20 5.05 6.25 10 10.40 13.00 16.90 4,40 5.30 6.60 11 11.10 13,55 17.25 4,55 5.45 6.75 12 11.75 14,15 17.65 4.70 5.55 6.90 13 12,45 14,70 18.00 4.85 5.70 7,05 14 13,15 15.30 18.35 5.00 5,80 7.20 15 13.85 15.85 18.75 5.20 5.95 7.35 16 17 15,20 17.00 19.45 5.50 6,20 7.65 18 19 16,55 18,15 20.20 5,80 6,45 7.95 20 21 17.85 19,35 21.15 6.15 6,80 8.20 22 23 19.10 20.60 22.35 6,55 7,15 8.40 24 25 20,35 21.85 23.55 6.95 7.55 8.60 26 27 21.60 23,10 24.75 7,35 7,95 8.75 28 30 22.85 24.35 25.95 7,75 8.30 8.95 31 33 24.65 26.10 27.65 8.35 8.85 9.40 34 36 26.50 27,75 29.30 9.00 9.35 9.90 37 39 28.35 29,35 30.90 9.60 9.85 10.40 40 45 31.60 32.65 34.35 10,65 10,90 11.50 46 50 35,00 36,35 38,30 11,70 12,00 12.65 Abschlag bei mechanischer Beladung je t 0,18 DM 19 Gipsdielen, Plat- ten. Anhydrit- platten je 100 m2 = 3,2 t Z. Be- und Entlade- frist = 72 Minu- ten/100 m2 Preisgruppe I II III i km 8,90 9,65 10.90 2 9.40 10,35 11,90 3 9,95 11.10 12,90 4 10,45 11.80 13.90 5 10,95 12,50 14,90 6 11.50 13.25 15.90 7 12,00 13 95 16,90 8 12,50 14.65 17,90 9 13,05 15,40 18.90 10 13.55 16,10 19.90 11 14,05 16,50 20,15 12 14.60 16,90 20,45 13 15.10 17,25 20,70 14 15.60 17,65 20,95 15 16,15 18,05 21,25 16 17 17,15 18,85 21,75 18 19 18.20 19,60 22.30 20 21 19,35 20,65 23,10 22 23 20.60 21,95 24.20 24 25 21.85 23,30 25,35 26 27 23.10 24,60 26,45 28 30 24,35 25,90 27,55 31 33 26,20 27.65 29,20 34 36 27,95 29,30 30,85 37 39 29,70 30,90 32,50 40 45 33,10 34,10 35,80 46 50 n 36,75 37,65 39,50 Anordnung über die Benutzung von Grundstücken für Zwecke der Energieversorgung. Vom 10. September 1954 Zur Sicherung der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Elektroenergie und Gas werden im Rahmen eines umfassenden Energieprogramm# vorhandene Kapazitäten erweitert und neue Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie geschaffen; Die rasche und reibungslose Durchführung dieser Maßnahmen. an denen alle Bürger interessiert sind, erfordert auch eine möglichst einfache und unbürokratische Regelung der Benutzung von Grundstücken, die von Energieübertragungsanlagen berührt werden. Dazu wird mit Zustimmung des Präsidiums des Ministerrates folgendes angeordnet:- § 1 (1) Zur Errichtung, Unterhaltung, Veränderung und Beseitigung von Energieübertragungsanlagen dürfen volkseigene und private Grundstücke betreten und für die Überspannung mit Leitungen, die Aufstellung von Masten, das Legen von Kabeln und Rohrleitungen und für die Errichtung von kleineren Umspann- und Regleranlagen bis zu einer Flächengröße von 50 qm beansprucht werden. (2) Da die Energieversorgung dem Wohle der Allgemeinheit dient, besteht für Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken gemäß Artikel 22 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik die soziale Verpflichtung, Beschränkungen beim Gebrauch des Eigentums auf sich zu nehmen, die sich nach Abs. 1 durch notwendige Maßnahmen ergeben. § 2 (1) Bei der Errichtung und Veränderung von Energieübertragungsanlagen haben die volkseigenen Energiebetriebe (Energieversorgungsbetriebe und Gasversorgungsbetriebe) auf die bestimmungsgemäße Nutzung der beanspruchten Grundstücke jede mögliche Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken darauf zu achten, daß der landwirtschaftliche Ertrag nicht wesentlich geschmälert und die Bearbeitung der Ackerflächen nicht erschwert wird, soweit das ohne nennenswerte Beeinträchtigung der energiewirtschaftlichen Maßnahmen möglich ist. (2) Die volkseigenen Energiebetriebe sind verpflichtet, bei neuen Vorhaben bereits vor Beginn der Projektierungsarbeiten die Räte der Städte bzw. Kreise, Abteilung Aufbau, zu verständigen und im Einvernehmen mit diesen die Trassierungsarbeiten vorzunehmen; § 3 (1) Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der Benutzung eines privaten Grundstückes durch die Errichtung, den Betrieb oder die Unterhaltung einer Energieübertragungsanlage ist dem Eigentümer eine einmalige angemessene Entschädigung zu zahlen (Dauerschäden). (2) Für Schäden, die dem Grundstückseigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch die Errichtung, den Betrieb, die Unterhaltung und die Beseitigung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um: einen stellvertretenden Kombinatsdirektor und einen Betriebsleiter aus dem Bereich Peinkeramik; einen Betriebsleiter und einen Abteilungsleiter aus dem Bereich der Möbelindustrie; einen Produktionsabschnittsleiter aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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