Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 780

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 780 (GBl. DDR 1954, S. 780); 780 Gesetzblatt Nr. 80 Ausgabetag: 21. September 1954 (4) Wurde der bestätigte Leistungsplan (Produktionsplan) des Betriebes im Laufe des Planjahres auf Anordnung des übergeordneten Verwaltungsorganes geändert, ist dem Betrieb gleichzeitig mitzuteilen, ob vom Zeitpunkt der Planänderung der entsprechend der Anweisung vom 4. Dezember 1951 über die Verbindlichkeit der Volkswirtschaftspläne und der daraus abgeleiteten Pläne (GBl. S. 1120) geänderte Plan oder der ursprüngliche Plan der Abrechnung zugrunde zu legen ist. § 3 (1) Grundlage für die Beurteilung der Erfüllung des Ergebnisplanes ist der durch das zuständige übergeordnete Verwaltungsorgan bestätigte Betriebsplan Teil Finanzen . (2) Das geplante Jahresergebnis A ist entsprechend der für das jeweilige Quartal geplanten Leistung (Produktion) auf die Quartale aufzuteilen. Das geplante übrige Ergebnis (Ergebnis B) ist für das jeweilige Quartal in der Regel mit 25 °/ der geplanten Jahressumme anzusetzen. (3) Für die Feststellung der Erfüllung des Ergebnisplanes ist das im jeweiligen Quartal in der Ergebnisrechnung des Betriebes ausgewiesene Betriebsergebnis (Gesamtergebnis) zugrunde zu legen (Kontrollblatt V 2 des Kontrollberichtes 1954). Der Ergebnisplan gilt als erfüllt, wenn das entsprechend Abs. 2 für das Quartal geplante Betriebsergebnis (Gesamtergebnis) in absoluter Höhe erreicht oder überschritten bzw. der geplante Verlust bei Erfüllung des Leistungs- bzw. Produktionsplanes eingehalten oder unterschritten wurde. (4) Das tatsächlich erreichte Gesamtergebnis ist wie folgt zu korrigieren: Durch Hinzurechnung bzw. Abzug von L Verlusten oder Gewinnen aus der gesetzlichen Änderung der Abgabepreise und Materialeinkaufspreise im Laufe des Planjahres, 2. sonstigen, in Anweisungen, Anordnungen, Beschlüssen und Verordnungen anerkannten Kosten oder zusätzlich beauflagten Einsparungen, die im bestätigten Finanzplan nicht enthalten sind einschließlich Sperrbeträgen der Registrierung. (1) Die erhöhte Zuführung zum Fonds I gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung erfolgt pur, wenn gleichzeitig der Produktions- und Ergebnisplan im Quartal erfüllt sind. Wird ein Plan nicht erfüllt, erfolgt keine Zuführung. (2) Die auf der Grundlage der Erfüllung der Pläne des jeweiligen Quartales erfolgten Zuführungen sind endgültig. Sofern in einzelnen Quartalen infolge Nichterfüllung der Quartalspläne keine Zuführungen erfolgen konnten, kann, wenn am Jahresende festgestellt wird, daß die Jahrespläne insgesamt erfüllt wurden, die nachträgliche volle Zuführung erfolgen. Werden die Jahrespläne nicht erfüllt, brauchen die für die Erfüllung einiger Quartale im Laufe des Jahres erfolgten Zuführungen nicht zurückgebucht zu werden, sofern nicht durch den Kontrollausschuß bzw. die Kontrollorgane festgestellt wird, daß die Zuführungen zu Unrecht erfolgt sind. Zn § 4 der Verordnung: § 5 (1) Als überplanmäßiger Gewinn Jazw. Unterschrei-tung des geplanten Verlustes gilt die Differenz zwischen dem entsprechend der Übererfüllung des Produktions-bzw. Leistungsplanes berichtigten geplanten Betriebsergebnis (Ergebnis A) und dem tatsächlich erreichten Ergebnis (Ergebnis A) bei planpositionsgerechter Erfüllung des Leistungs- bzw. Produktionsplanes. (2) Bei der Berechnung des überplanmäßigen Gewinnes bzw. der Unterschreitung des geplanten Verlustes sind die in § 3 Abs. 4 Ziffern 1 und 2 dieser Durchführungsbestimmung genannten Faktoren durch Hinzurechnung bzw. Abzug zu berücksichtigen. Vom so ermittelten Betrag ist eine evtl. Unterschrei-tung des geplanten Gewinnes bzw. Überschreitung des geplanten Verlustes des übrigen Ergebnisses (Ergebnis B) abzusetzen, soweit es sich bei der Abweichung vom Planergebnis nicht um außerplanmäßige Aufwendungen handelt, die auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen bei der Planabrechnung als zulässige Abweichung anzuerkennen sind. Vom verbleibenden Betrag ist die Zuführung zum Direktorfonds vorzunehmen, soweit er als erarbeitet anzusehen ist Zu § 5 der Verordnung: § 6 (1) Der Betrag der überplanmäßig eingesparten eigenen Umlaufmittel, der nach Kürzung des Anteiles der Zuführung zum Direktorfonds an den Staatshaushalt abzuführen ist, ist vom Betrieb auf das Umlaufmittelkonto des übergeordneten Verwaltungsorganes unter Angabe des Verwendungszweckes „Abführung von überplanmäßig eingesparten Umlaufmitteln der VEW“ zu überweisen. Die empfangende Stelle ist verpflichtet, diese Beträge laufend auf das Haushaltskonto der für sie zuständigen Verwaltungsstelle unter Angabe der Buchungsstelle (Sachkonto 463) „Abführung von überplanmäßig eingesparten Umlaufmitteln der VEW“ weiterzuleiten. (2) Der Anteil, der dem Direktorfonds aus der überplanmäßigen Umlaufmitteleinsparung zufließt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abführung an den Staatshaushalt. Erfolgt die Abführung im Laufe des Jahres, so ist dem Direktorfonds je Monat i/i2 von 20 °/o der Einsparungssumme gerechnet vom Monat der Abführung an für den Rest des Jahres zuzuführen. (3) Zuführungen zum Reservefonds der zuständigen Verwaltungsstelle können nicht für Zuführungen zum Direktorfonds herangezogen werden. Zu § 8 der Verordnung: § 7 Selbständige Lehrkombinate, sowie VEB mit einem durchschnittlichen Anteil von mehr als 10 °/o Lehrlingen an der Gesamtbelegschaft, bilden den Direktorfonds für die Ausbildungsstätte grundsätzlich in Höhe von 3 °/o für den Fonds I und 1 °/ für den Fonds II auf der Grundlage der gebuchten Lohn- und Gehaltssumme gemäß § 1 dieser Durchführungsbestimmung der Ausbildungsstätte. '4;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hervorzurufen und gleichzeitig die Volkswirtschaft der zu schädigen, haben drei weitere Strafgefangene aus der Bautzen langfristig vorbereitet und geprobt, im Arbeitskommando einen Brand gelegt.

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