Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 773

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 773 (GBl. DDR 1954, S. 773); Gesetzblatt Nr. 78 Ausgabetag: 13. September 1954 773 § 18 (1) Die Ausbildung auf den Seefahrtschulen regelt sich nach Lehrplänen, die vom Staatssekretariat für Schiffahrt im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Hochschulwesen aufgestellt werden. (2) Die Prüfungsordnungen für die Zwischen- und Abschlußprüfungen beruhen auf den vom Staatssekretariat für Schiffahrt im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Hochschulwesen festgelegten Richtlinien. VII. Schluß- und Übergangsbestimmungen § 19 Die Besetzung der Schiffe mit anderen, als den in dieser Anordnung aufgeführten Schiffsoffizieren, insbesondere mit Ärzten und Funkern regeln die zuständigen Ministerien. § 20 Die Reederei und der Kapitän sind für die Einhaltung der Vorschriften dieser Anordnung verantwortlich. § 21 Der erfolgreiche Abschluß einer Lehre nach § 13 Abs. 1 Buchstaben a und c und § 14 Buchstaben a und b kann durch eine Fahrtzeit von 48 Monaten auf Handelsschiffen, technischen Fahrzeugen und Binnenschiffen oder durch eine Fahrtzeit von 36 Monaten auf Fischereifahrzeugen ersetzt werden, wenn das Studium an einer Seefahrtschule spätestens am 1. September 1956 aufgenommen Wird. § 22 Für die Anerkennung von Fahrtzeiten bei der ehemaligen Kriegsmarine gilt § 15 sinngemäß. § 23 (1) Die auf Grund der bisherigen Vorschriften ausgestellten Befähigungszeugnisse werden vom Seefahrtsamt gegen Befähigungszeugnisse oder Berechtigungsscheine, die auf Grund dieser Anordnung auszustellen Sind, umgetauscht. Und zwar entsprechend den gleichlautenden Bezeichnungen, mit Ausnahme der bisherigen Befähigungszeugnisse A 1 und B 1, die gegen Berechtigungsscheine 1, CI, * die gegen Berechtigungsscheine III M, C 2, die gegen Berechtigungsscheine III, und A4, die gegen Befähigungszeugnisse A 3 umgetauscht werden. (2) Anträge auf Umtausch müssen bis zum 31. März 1955 beim Seefahrtsamt gestellt Werden. Alle bisher ausgestellten Befähigungszeugnisse, deren Umtausch bis zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt ist, verlieren mit dem 1. April 1955 ihre Gültigkeit. (3) Hat das Seefahrtsamt begründete Zweifel darüber, ob der Antragsteller das von ihm zum Umtausch Vorgelegte Befähigungszeugnis rechtmäßig erworben hat, kann es den Umtausch von der Vorlage weiterer Nachweise, wie Schulzeugnissen, Zeugenaussagen o. ä. abhängig machen. 8 24 (1) Wenn bei den bisherigen Befähigungszeugnissen der Erwerb eines höheren Befähigungszeugnisses von bestimmten Bedingungen abhängig war, sind auch nach dem Umtausch die bisher geltenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Gehört zu diesen Bedingungen die Ableistung einer weiteren Prüfung an einer Seefahrtschule, so ist die Anmeldung zur Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang bis spätestens 15. April 1956 an das Seefahrtsamt zu richten. (2) Für Teilnehmer an Lehrgängen von Seefahrtschulen, die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung laufen, sind die bisher geltenden Bestimmungen anzu wenden. § 25 Das Staatssekretariat für Schiffahrt kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen. § 26 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 29. Juni 1931 über die Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren (Schlffsbesetzungsord-nuhg) (RGBl. Teil II S. 517) nebst ihren Ergänzungen .und Änderungen außer Kraft. Berlin, den 28. August 1954 Staatssekretariat für Schiffahrt S a 1 o m o n Stellvertreter des Staatssekretärs --------------------------------------TI------------- Berichtigung Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse bittet, in der nachstehend angeführten Verordnung und den Durchführungsbestimmungen folgende Berichtigungen zu beachten: 1. In der Verordnung vom 29. Oktober 1953 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. S. 1081) muß es im § 11 Abs. 2 statt § 17 Abs. 1 „§ 18 Abs. 1" heißen. 2. In der Ersten Durchführungsbestimmung vom 2. Dezember 1953 zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. s. 1191) muß es im § 13 Abs. 1 Buchst, e statt Stamm- und Super-Elite „Stamm-und Super-Super-Ellte“ heißen. Im § 74 Abs. 3 in .den Zeilen 3 und 9 und im Abs. 4 in der Zeile 3 ist nach dem Wort Ablieferungsschulden immer „und Ablieterungsrückstände“ zu setzen. 3. In der Dritten Durchführungsbestimmung vom 31. März 1954 zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. S. 365) muß es im § 7 Abs. 2 heißen: „Eber dürfen nur abgenommen werden, wenn sie mindestens zwölf, und Ziegenböcke, wenn sie mindestens acht Wochen vor der Ablieferung geschnitten wurden“; im § 52 Abs. 2 statt Bietmilch „Biestmilch“; lm § 52 Abs. 4 Buchst, a statt Bangnhe-Krankheit „Bangsehe Krankheit"; im § 206 im Titel statt Verantwortlichkeit „Koni trolle“ und nach dem Wort Abteilungen folgt „Erfassung und Aufkauf“,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

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