Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 737

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 737 (GBl. DDR 1954, S. 737); Gesetzblatt Nr. 75 Ausgabetag: 28. August 1954 737 § 3 (1) Mit der Aushändigung der Medaille kann beauftragt werden: a) der Vorsitzende des Rates des Kreises, in welchem der Auszuzeichnende wohnt, b) der Leiter des Betriebes oder der Dienststelle, in dem bzw. der der Auszuzeichnende tätig ist, oder c) der Leiter der Organisation, welcher der Auszuzeichnende angehört. (2) Die Aushändigung der Medaille soll in der Regel an der Arbeitsstätte des Auszuzeichnenden und in feierlicher Form erfolgen. § 4 Sind Personen im Einsatz bei der Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe ums Leben gekommen, so erfolgt die Aushändigung der Medaille an die nächsten Angehörigen. § 5 (1) Bei der Verleihung der Medaille wird eine Urkunde ausgehändigt, die zum Besitz der Medaille berechtigt. (2) Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: Urkunde Zum Zeichen der Würdigung des selbstlosen Einsatzes und der aufopferungsvollen Arbeit bei der Bekämpfung der Unwetterkatastrophe im Juli 1954 wird im Namen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 verliehen. Der Minister des Innern oder Der Minister des Innern im Aufträge Vorsitzender des Rates des Bezirkes § 6 (1) Vorschläge für die Verleihung der Medaille können von den Leitern der Betriebe, Dienststellen und Einrichtungen des Staatsapparates, gesellschaftlichen Organisationen und von Einzelpersonen gemacht werden. 1 (2) Gesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen reichen ihre Vorschläge mit Begründung beim Minister des Innern oder beim Rat des Bezirkes ein. (3) Betriebe, Dienststellen und Einrichtungen des Staatsapparates reichen ihre Vorschläge mit Begründung bei dem für sie zuständigen Ministerium oder Staatssekretariat oder beim Rat des Bezirkes ein. § 7 (1) Die kreisrunde Medaille besteht aus Bronze und hat einen Durchmesser von 35 mm. (2) Die Vorderseite zeigt in erhabener Prägung einen aus den Hochwasserfluten emporgestreckten Arm, der von einer helfenden Hand umfaßt wird, seitlich darüber einen Lorbeerzweig. (3) Die Rückseite trägt in erhabener Prägung die Inschrift „Für selbstlosen Einsatz beim Hochwasser, Juli 1954". § 8 (1) Die Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wird an einer Spange mit blauem, beiderseits rotgestreiftem Band getragen. (2) Die Medaille oder die Spange allein wird auf der rechten Brustseite getragen. Berlin, den 19. August 1954 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Grotewohl Dritte* Durchführungsbestimmung * zur Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen. Vom 14. August 1954 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 22. Januar 1953 über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen (GBl. S. 202 Ber. 956) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Arbeit folgendes bestimmt: § 1 Die Tabelle VII Gruppe 7 wird durch nachfolgende Fachschulen erweitert: Industriezweig c) Post: Fachschule für Post- und Fernmeldewesen Leipzig. Industriezweig d) Allgemeiner Maschinenbau: Fachschule für Forstwirtschaft Tharandt, Fachschule für Wasserwirtschaft Schleusingen. Lehrkräfte, die Ingenieure oder Techniker sind, wer-* den daher an diesen Fachschuleh nach Tabelle VII Gruppe 7 vergütet. § 2 Die 2. stellvertretenden Direktoren an ingenieurtechnischen Fachschulen mit einer Kapazität von mindestens 400 Fachschülern erhalten wöchentlich fünf Abminderungsstunden, für weitere 100 Fachschüler je eine Abminderüngsstunde, jedoch nicht mehr als 16 Stunden wöchentlich. § 3 Sachbearbeiter für Jugendfragen mit Hoch- oder Fach-* Schulabschluß können gemäß § 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 28. September 1953 zur Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen (GBl. S. 1029) vergütet werden. § 4 Lehrkräfte an Fachschulen, die im Auffrage des Staatssekretariats für Hochschulwesen, Hauptabteilung Fachschulwesen, als Instrukteure für die Anleitung des allgemeinbildenden Unterrichts eingesetzt werden, können entsprechend ihrer Tätigkeit bis zu sechs Abminderungsstunden erhalten. Die jeweilige Zahl der Abminderungsstunden ist durch die Hauptabteilung Fachschulwesen zu bestätigen. § 5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Ver kündung in Kraft. Berlin, den 14. August 1954 Staatssekretariat für Hochschulwesen G o ß ens Stellvertreter des Staatssekretärs 2. Durchfb. (GBl. 1953 S. 1029);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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