Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 73

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 73 (GBl. DDR 1954, S. 73); Gesetzblatt Nr.' 10 Ausgabetag; 23. Januar 1954 73 Bekanntmachung einer Änderung der Arbeitsschutzbes'timmung 352. Straßen- und Kleinbahnen sowie Anschluß -und Werkbahnen Vom 24. Dezember 1953 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird nachstehende Änderung der Arbeitsschutzbestimmung 352 vom 31. Januar 1953 Straßen- und Kleinbahnen sowie Anschluß- und Werkbahnen (GBl. S. 753) bekanntgegeben: § 1 Dem § 1, der Arbeitsschutzbestimmung 352 wird folgender Satz angefügt: „Jeder Betriebsleiter,, der auf eigenem Gelände und mit eigenem Personal mit Schienenfahrzeugen fährt, ist verpflichtet, einen Werkbahnleiter zu ernennen und diesen vom zuständigen Reichsbahnamt der Deutschen Reichsbahn bestätigen zu lassen.“ § 2 Diese Änderung der Arbeitsschutzbestimmung Nr. 352 tritt mit ihrer Verkündung in' Kraft. Berlin, den 24. Dezember 1953 Ministerium für Arbeit Macher Minister Richtlinien zum Beschluß über Maßnahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft. Vom 1. Januar 1954 Als Übergangslösung zur Verwirklichung des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 26. Februar 1953 über Maßnahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft (GBl. S. 379) wird bis zur Herausgabe der einschlägigen Normenblätter bzw. Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferungsvorschriften (TGL) folgendes bestimmt: I. Schmiedestücke 1. Für Gesenkschmiedestücke sind die Normenblätter DIN 7520 25 den Bestellungen zugrunde zu legen. Diese wurden bereits am 18. Juli 1950 im Ministerialblatt S. 109 für rechtsverbindlich erklärt. 2. Bis die z. ■£. in Arbeit befindliche TGL für Freiformschmiedestücke für verbindlich erklärt wird, sind den Bestellungen aut einfache Freiformschmiedestücke die Bestimmungen des DIN-Blattes 7527 zugrunde zu legen. 3. Bei komplizierten Schmiedestücken muß der Lieferant dem Besteller vor Abschluß des Liefervertrages eine Rohteilzeichnung als Vertragsgrundlage vorlegen. Aus der Rohteilzeichnung müssen die vereinbarten Maß- und Gewichtsabweichungen ersichtlich sein. Werden die vereinbarten Abweichungen durch das Lieferwerk nicht eingehalten, so trägt der Lieferer die hieraus entstehenden Kosten für Mehrarbeiten. In der Bestellung ist der genaue Verwendungszweck des Schmiedestückes anzugeben. 4. Für die thermische Behandlung aller Schmiedestücke ist das DIN-Blatt 7528 maßgebend. Der Be- t Steller hat die jeweils gewünschte Behandlungsart in der Bestellung anzugeben. II. Gußstücke 1. Der Auftraggeber muß dem Lieferanten eine Fer- tigteilzeichnung vorlegen, wonach dieser das Rohgewicht ermittelt. Als Toleranz zwischen1 dem ermittelten Gewicht und dem tatsächlichen Liefergewicht wird ein Satz von höchstens +10% bei Gußstücken bis 500 kg und von höchstens +7% bei Gußstücken mit einem Gewicht von mehr als 500 kg zugestanden. *f 2. In Fällen, in denen sich wegen komplizierter Formgebung im voraus kein genaues Gewicht ermitteln läßt, muß als Vertragsgewicht das Durchschnittsgewicht der ersten Lieferung zugrunde gelegt werden. III. Allgemeines ■1. Für die Kontingentzuweisung ist das vertraglich vereinbarte Gewicht maßgebend. 2. Gewichtsmengen, die das vertraglich vereinbarte Gewicht übersteigen, dürfen weder berechnet, bezahlt noch kontingentmäßig abgedeckt werden. 3. Übersteigt das Liefergewicht die vertraglich vereinbarte Gewichtstoleranz, so ist der Lieferbetrieb verpflichtet, die hierdurch bei der Bearbeitung entstehenden Mehrkosten an den Bezieher zu zahlen. 4. Der Lieferbetrieb ist verpflichtet, den Bezieher darauf hinzuweisen, an welchen Stellen eines Guß-bzw. Schmiedestückes möglicherweise verdeckte Mängel vorhanden sein können, damit solche bereits bei Beginn der Bearbeitung aufgedeckt werden können. 5. Werden Guß- bzw. Schmiedestücke bereits bei Eingang als fehlerhaft befunden und kann angenommen werden, daß diese durch Nachbearbeitung verwendbar gemacht werden können, so ist vor Beginn der Bearbeitung die Entscheidung des Lieferbetriebes darüber einzuholen, ob dieser die Kosten für die Nachbearbeitung übernimmt oder kostenlos Ersatz liefert. Die Entscheidung hierüber hat der Lieferbetrieb unverzüglich zu treffen. 6. Werden während der Bearbeitung verdeckte Mängel sichtbar und wird das Guß- bzw. Schmiedestück erst dann als Ausschuß erkannt, so hat der Lieferant wie bisher kostenlos Ersatz zu leisten. Außerdem hat er die nutzlos aufgewendeten Bearbeitungskosten zu tragen, wenn an Hand der technischen Lieferbedingungen festgestellt wird, daß die Mängel nicht auf reine Materialfehler, sondern auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen sind. 7. Wenn ein Mangel erkennbar wird, ist dieser dem Lieferbetrieb unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Die Bearbeitung des beanstandeten Stückes ist sofort einzustellen. Wenn sie trotzdem fortgesetzt wird, gehen die hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht zu Lasten des Lieferbetriebes. 8. Bei Guß- und Schmiedestücken beträgt die Frist für die Geltendmachung verdeckter Mängel drei Monate, gerechnet von dem Tage des Eingangs des Vertragsgegenstandes bei dem Besteller. 9. Werden Guß- oder Schmiedestücke erstmalig in größeren Serien bestellt, so ist die Vorablieferung von Äusfallmusterstücken vertraglich zu vereinbaren. Ausfallmuster sind durch den Besteller un-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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