Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 717

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 717 (GBl. DDR 1954, S. 717); Gesetzblatt Nr. 73 Ausgabetag: 19. August 1954 717 Wahlverfahren für Seeleute, Binnenschiffer und* Intcrzonen- und Auslandsreisende § 20 Wahlberechtigte Seeleute und Binnenschiffer, die sich infolge ihres Berufes am Wahltag nicht an ihrem Wohnsitz aufhalten, sowie Personen, die sich am Wahltag auf Interzonen- oder Auslandsreise befinden, können ihr Wahlrecht in der Zeit vom 3. Oktober bis 17. Oktober 1954 in einem Sonderwahllokal (§ 26 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen zur Volkskammer am 17. Oktober 1954 und § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen zu den Bezirkstagen) ausüben. Der Wahl Vorstand dieser Sonderwahllokale ist aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern zu bilden. Der Wahlvorsteher benennt den Schriftführer. Als Beisitzer können täglich andere Personen hinzugezegen werden. § 21 In einem Sonderwahllokal kann das Wahlrecht nur gegen Vorlage eines Wahlscheines ausgeübt werden. Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse § 22 (1) Bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse ist mit der Auszählung der für die Volkskammer abgegebenen Stimmen zu beginnen. (2) Vor Beginn der Auszählung haben sich die Wahlvorstände davon zu überzeugen, daß die Wahlurnen noch versiegelt sind. Alle anwesenden Bürger sind auf Ruhe und Disziplin hinzuweisen. § 23 Alle weiteren sich aus den §§ 24, 25 und 27 bis 30 dieser Durchführungsbestimmung ergebenden Handlungen sind für die Wahlen zur Volkskammer getrennt von den Handlungen für die Wahlen zu den Bezirkstagen durchzuführen. § 24 Vor Leerung der Wahlurne ist der Inhalt der vom Sonderwahlvorstand benutzten Wahlurne der Urne des Wahllokals zuzuschüt.ten. § 29 (1) Für die Zähllisten und Gegenlisten sind Vordrucke nach dem Muster der Anlage 9 zu verwenden. Die Wahl- v Vorstände haben für die gültigen und ungültigen Stirn- \ men mindestens je eine Zählliste und Gegenliste zu führen. (2) Die Zähllisten für die gültigen und ungültigen Stimmen werden vom Schriftführer und die Gegenlisten von einem der Beisitzer geführt. § 30 Die Umschläge mit den Stimmzetteln, die der Wahlvorsteher entsprechend § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen zur Volkskammer am 17. Oktober 1954 und § 42 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen zu den Bezirkstagen dem Wahlieiter zu übei'geben hat, sind mit dem Namen der Gemeinde und der Bezeichnung des Wahlbezirkes zu kennzeichnen. Die Stimmzettel sind, nach gültigen und ungültigen getrennt, zu bündeln. Die Versiegelung der Umschläge mit den gültigen Stimmzetteln hat mit Klebestreifen mit dem Namenszug des Wahlvorstehers zu erfolgen. § 31 (1) Über die Ermittlung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk und die Feststellung der Wahlhandlung im Wahllokal hat der Wahlvorstand eine Wahlmederschrift (Muster Anlage 10) auszufertigen. Der Wahlniederschrift sind die ungültigen Stimmzettel und die verpackten und versiegelten gültigen Stimmzettel, die Wählerliste und die Zähl- und Gegenlisten getrennt für die Wahlen zur Volkskammer und für die Wahlen zu den Bezirkstagen sowie die Wahlscheine beizufügen. \ Gleichzeitig sind die unbenutzten Wahlunterlagen (Vordrucke, formlose Unterlagen, Zahlenzusammenstellungen und sonstige Aufzeichnungen) dem Wahlleiter in einem gesonderten Umschlag zu übergeben. Die Wahlniederschriften der Sonderwahllokale sind zweifach auszufertigen. Eine Ausfertigung verbleibt beim Wahlleiter des Bezirkes und eine Ausfertigung ist als Anlage des Schlußberichtes des Bezirkes dem Wahlleiter der Republik zu übergeben. § 25 Nach Leerung der Wahlurne sind die Stimmzettel nach gyltigen und ungültigen Stimmzetteln zu sortieren und zu zählen. § 26 Für die Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten gilt folgendes: Von der Gesamtzahl der in der Wählerliste enthaltenen Wahlberechtigten sind die Empfänger von Wahlscheinen abzuziehen Dieser ermittelten Summe ist die Zahl der im Wahllokal abgegebenen Wahlscheine hinzuzurechnen. Die Endsumme ergibt die Wahlberechtigten. § 27 Die Wahlbeteiligung ergibt sich aus der Zahl der Abstimmungsvermerke in der Wählerliste zuzüglich der Anzahl der abgegebenen Wahlscheine. § 28 Ergibt sich zwischen der Zahl der Abstimmungsvermerke und der Wahlscheine einerseits und den ausgezählten Stimmzetteln andererseits eine Differenz, so ist eine nochmalige Prüfung vorzunehmen. Kann trotz wiederholter Prüfung keine Klärung herbeigeführt werden, so ist ein Vermerk in die Wahlniederschrift aufzunehmen. (2) Die Wahlleiter der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden ermitteln die Gesamtergebnisse ihres Wahlgebietes nach Vorliegen aller Wahlniederschriften der Wahlvorstände ihres Bereiches und melden sie an den Wahlleiter des Stadt- oder Landkreises durch einen Schlußbericht in zweifacher Ausfertigung (Muster Anlage 11). Eine Ausfertigung verbleibt bei dem V Wahlleiter des Stadt- oder Landkreises, die zweite ' Ausfertigung ist von diesem an den Wahlleiter des Bezirkes weiterzugeben. (3) Die Wahlleiter der Stadt- und Landkreise ermitteln die Endergebnisse ihrer Stadt- und Landkreise nach Vorliegen aller Schlußberichte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden ihres Stadt- oder Landkreises und übermitteln sie an den Wahlleiter des Bezirkes durch einen Schlußbericht des Stadt- oder Landkreises in zweifacher Ausfertigung (Muster Anlage 11). Eine Ausfertigung wird von dem Wahlleiter des Bezirkes \ an den Wahlleiter der Republik weitergegeben. (4) Die Wahlleiter der Bezirke ermitteln die Endergebnisse ihrer Bezirke nach Vorliegen aller Schlußberichte der Stadt- und Landkreise und übermitteln sie in einfacher Ausfertigung durch den. Schlußbericht des Bezirkes (Muster Anlage 11) an den Wahlleiter der Republik. \;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 717 (GBl. DDR 1954, S. 717) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 717 (GBl. DDR 1954, S. 717)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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