Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 705

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 705 (GBl. DDR 1954, S. 705); Gesetzblatt Nr. 72 Ausgabetag: 14. August 1954 705 Setzung, technische Daten, entsprechende Rezepturen usw. sind zu vermerken. Die Kataloge und Musterbücher sind vor Herausgabe durch das Ministerium für Handel und Versorgung zu bestätigen. 9. Die Produktionsministerien werden verpflichtet, bei Warenlieferung, insbesondere von hochwertigen Industriewaren, ausreichend Prospektmaterial beizulegen. Die Produktionsbetriebe haben den einzelnen Handelsbetrieben auf Anforderung Schaupackungen für Dekorationszwecke zur Verfügung zu stellen. 10. Um in Zukunft zu vermeiden, daß die Handelsorgane Waren erhalten, die sie aber auf Grund des Fehlens der Rechnungen des Lieferanten nicht verkaufen können, hat das Ministerium für Handel und Versorgung die ihm unterstehenden Großhandelskontore zu veranlassen, die Tagfertigkeit des Rechnungswesens herzustellen, um allen Warenlieferungen Duplikate der Rechnungen beilegen zu können. 11. Die bedarfsgerechte Versorgung erfordert einen ausreichenden Produktionsvorlauf. Die Produktionsministerien haben bei der Aufstellung der Produktionspläne einen ausreichenden Produktionsvorlauf zu sichern. Die Produktionsministerien haben hierzu gemeinsam mit dem Ministerium für Handel und Versorgung die Termine für den Abschluß der Lieferverträge zwischen Handels- und Produktionsbetrieben festzulegen. 12. Das Ministerium für Handel und Versorgung wird beauftragt, zur Bereinigung der Bestände der Handelsbetriebe von echten Saisonwaren regelmäßige Saisonschlußverkäufe zu organisieren. II. Verbesserte Bedarfsermittlung 1. Die Handelsorgane können nur dann die Produktion beeinflussen und richtige Verträge abschließen, wenn sie den Bedarf der Bevölkerung ermitteln. 3 4 Das Ministerium für Handel und Versorgung, die Räte der Bezirke und Kreise sowie die Handelsorgane werden verpflichtet, die Ergebnisse der Bedarfsermittlung sorgfältiger als bisher auszuwerten. 2. Das Ministerium für Handel und Versorgung wird verpflichtet, die Planabrechnung und die Handelsstatistik grundlegend bis zum Jahresende zu vereinfachen und die Aussagefähigkeit dieses Materials zu verändern, daß der Bedarf der Bevölkerung real ermittelt werden kann und die operative Arbeit des Ministeriums verbessert wird. 3. Die Kritik der Bevölkerung über ungenügende Warensortimente und schlechte Qualität ist von den Handelsorganen unbedingt zu beachten und systematisch auszuwerten. Es ist notwendig, eine strenge Einhaltung der Anordnung vom 14. April 1954 über die Führung von Kundenbüchern in den Verkaufsstellen und Gaststätten des gesellschaftlichen Einzelhandels (ZB1. S. 165) sicherzustellen. Die Direktoren der staatlichen Einzelhandelsbetriebe werden verpflichtet, und den Kreis- verbänden des Konsums wird empfohlen, regelmäßige Käuferversammlungen in Verbindung mit Leistungs- und Modenschauen durchzuführen. Hierzu sind die Massenorganisationen und die Kommissionen für Arbeiterversorgung der Gewerkschaftsleitungen hinzuzuziehen. Das Ministerium für Handel und Versorgung und der Verband Deutscher Konsumgenossenschaften haben regelmäßig zu den Ergebnissen der Bedarfsermittlung im Kollegium des Ministeriums und im Vorstand des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften Stellung zu nehmen. III. Hebung der Verkaufskultur Hunderttausende von Werktätigen kaufen täglich in den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandels. Die Verkaufsstelle ist das unmittelbare Bindeglied zur Herstellung der Verbindung zwischen Produktion und der Bevölkerung. Deshalb sind die Verkaufsstellen des Handels, besonders unter den Bedingungen des neuen Kurses, das entscheidende Glied im gesamten Handelsapparat. Es sind folgende Maßnahmen notwendig: 1. Die steigenden Bedürfnisse der Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik nach Qualitätswaren erfordern, daß die Waren der Bevölkerung fachkundig angeboten werden. Die Spezialisierung des Handelsnetzes ist in verstärktem Maße fortzuführen. Die Spezialisierung hat nach den örtlichen Erfordernissen zu erfolgen, wobei das Hauptaugenmerk beispielsweise auf Schuh- und Lederwarenverkaufsstellen, Fleisch- und Fischverkaufsstellen sowie auf Verkaufsstellen für Herren- und Damenartikel, technische Artikel, Berufskleidung, alles für das Kind, Übergrößen usw. zu legen ist. 2. Dem Austausch von Fachverkäufern des Handels mit Facharbeitern der Konsumgüterproduktion ist erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. 3. Das Ministerium für Handel und Versorgung hat verbindliche Mindestsortimentslisten für den staatlichen Handel in Zusammenarbeit mit den Handelsorganen bis zum 1. Juli 1954 für Nahrungsgüter und bis zum 1. September 1954 für Industriewaren an die Handelsorgane zu übergeben. Bei der Aufstellung der Mindestsortimentslisten sind besonders die Verkaufsstellen auf dem Lande sowie örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Mindestsorti-mentslisten sind laufend zu ergänzen. 4. Die Leitungen der Handelsbetriebe werden verpflichtet, dafür zu sorgen, daß dem Verkaufsund Lagerpersonal ständig saubere Berufskleidung zur Verfügung steht. Die Handelsbetriebe haben die Reinigung der Berufskleidung der Verkäuferinnen und des Lagerpersonals zu übernehmen. Bei Hygienebekleidung ist nach dem vom Ministerium für Gesundheitswesen herausgegebenen Katalog über die von den Betrieben bereitzustellende Hygienebekleidung zu verfahren,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

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