Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 703

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 703 (GBl. DDR 1954, S. 703); Gesetzblatt Nr. 72 Ausgabetag: 14. August 1954 703 8. Der staatliche und genossenschaftliche Handel hat bei Veranstaltungen auf dem Lande, wie Erntefeste, Kirmesfeste, Kultur- und Sportveranstaltungen, ausreichend für Nahrungsund Genußmittel und Waren des Massenbedarfs zu sorgen. Das Belieferungssystem ist zu entwickeln. Es ist ein individuelles Warenangebot für festliche Gelegenheiten bereitzustellen. 9. Das Ministerium für Handel und Versorgung sowie die Räte der Bezirke und Kreise werden verpflichtet, in erster Linie in den größeren Städten und Industriezentren günstige Bedingungen dafür zu schaffen, daß die Genossenschaftsbauern und Einzelbauern ihre freien Spitzen an landwirtschaftlichen Produkten auf Bauernmärkten verkaufen können. Von den örtlichen Marktdirektoren sind geschlossene Verkaufsbuden und überdachte Verkaufsstände den Bauern zum Verkauf ihrer Erzeugnisse bereitzuslellen. Darüber hinaus müssen die notwendigen Verkaufsausrüstungen, wie Waagen, Gewichte, Beile, Schürzen, Kittel usw., leihweise den werktätigen Bauern zur Verfügung gestellt werden. Für den reibungslosen Verkauf von Fleisch sind durch die Marktdirektoren Gehilfen (gelernte Fleischer) zu beschäftigen, die den Bauern behilflich sind, das zum Verkauf kommende Fleisch fachgerecht zu zerlegen und zu zerhauen. Der volkseigene Einzelhandel wird verpflichtet, und dem genossenschaftlichen Einzelhandel wird empfohlen, in verstärktem Umfang die Bauernmärkte mit Industriewaren aller Art zu beschicken, damit den werktätigen Bauern die Möglichkeit gegeben wird, nach dem Verkauf ihrer Erzeugnisse ein reichhaltiges Sortiment an Industriewaren und speziellen Lebensmitteln entsprechend ihrem Bedarf einzukaufen. In der Nähe der Bauernmärkte sind Spezialverkaufsstellen, beispielsweise für Seilerwaren und den übrigen landwirtschaftlichen Bedarf, einzurichten. V. Damit die großen Aufgaben des erhöhten Warenumsatzes gelöst werden können, ist der staatliche und genossenschaftliche Handel weiter zu festigen. 1. Die weitere Entwicklung des Handelsnetzes des staatlichen Einzelhandels konzentriert sich auf die Zentren des Neuaufbaues sowie die großen Industriezentren und Großstädte. Bei dem bestehenden Handelsnetz steht die weitere Spezialisierung im Vordergrund. Bei der weiteren Entwicklung des staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandels haben die zentralgeleiteten Betriebe das Beispiel für den gesamten Handel zu geben. 2. Das Netz der Industrieläden ist weiter zu entwickeln. Das Ministerium für Handel und Versorgung wird verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien bis zum 1. Sep-' tember 1954 eine Ordnung auszuarbeiten, die die Grundsätze für die Industrieläden festlegt. Dazu gehören Charakter und Aufgaben sowie die zeitliche, fachliche und regionale Entwicklung des Netzes der Industrieläden. Die Warenbereitstellung für die Industrieläden muß im Rahmen des Warenbereitstellungsplanes erfolgen. 3. Die Konsumgenossenschaften als demokratische Massenorganisation der Verbraucher haben bei der schnellen und ständigen Steigerung des Lebensstandards der Bevölkerung in der Deutschen Demokratischen Republik entscheidende Aufgaben zu lösen. Den Konsumgenossenschaften wird empfohlen, die Mitgliederwerbung, vor allem auf dem Lande, wesentlich zu verstärken. Der Verband Deutscher Konsumgenossenschaften hat hier trotz vorhandener Schwächen im Jahre 1953 eine gute Arbeit geleistet. Daraus ergibt sich für die Konsumgenossenschaften, das Verkaufsstellennetz entsprechend den Kontrollziffern des Volkswirtschaftsplanes, besonders auf dem Lande, wesentlich zu erweitern. Es kommt jetzt darauf an, Dorf-Konsumgenossenschaften organisatorisch und wirtschaftlich zu festigen. Bei der Entwicklung der Dorf-Konsumgenossenschaften . ist darauf zu achten, daß deren Rentabilität sichergestellt wird. Die Funktionäre des staatlichen und genossenschaftlichen Handels müssen davon überzeugt sein, daß sie die vor ihnen stehenden Aufgaben nur in gemeinsamer enger Zusammenarbeit lösen können. VI. Der private Handel 1. Im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes wird dem privaten Einzelhandel die Möglichkeit gegeben, seine Umsätze beträchtlich zu steigern. Er verfügt über ein weit verzweigtes und spezialisiertes Netz von Läden, Gaststätten und anderen Betrieben und hat dadurch die Möglichkeit, eine breite Streuung der ihm im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes zugewiesenen Waren vorzunehmen. 2. Besondere Möglichkeiten für den privaten Handel ergeben sich auf dem Gebiete der Massenbedarfsgüter aus der Privatproduktion. Dabei stehen ihm seine reichen Erfahrungen und Fachkenntnisse, die er im Interesse der verbesserten Versorgung der Bevölkerung ein-setzen muß, zur Verfügung. 3. Es liegt im Interesse des privaten Handels, seine Geschäfte, Gaststätten usw. geschmackvoll auszugestalten. 4. Die Verkaufs- und Gaststättenkultur im privaten Handel ist zum Teil noch ungenügend. Es muß ernsthaft darauf hingewiesen werden, daß die privaten Einzelhändler und Gaststättenbesitzer den berechtigten Forderungen der Werktätigen nachkommen und die Verkaufs- und Gaststüttenkultur in ihren Betrieben heben. Unser Staat gibt dem privaten Handel die Möglichkeit, seine Initiative breit zu entfalten und erwartet vom privaten Handel, daß er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat gewissenhaft und pünktlich nachkommt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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