Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 671

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 671 (GBl. DDR 1954, S. 671); Gesetzblatt Nr. 69 Ausgabetag: 10. August 1954 671 (3) Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. (4) Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jedes Wählers neben dessen Namen in der Wählerliste und sammelt die Wahlscheine. § 40 Nach Schluß der Wahlzeit dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Hierauf erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. XII Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses § 41 (1) Nach Schluß der Wahl werden die Stimmzettel aus der Wahlurne genommen und gezählt. Zugleich wird die Zahl der Abstimmungsvermerke in der Wählerliste und die Zahl der Wahlscheine festgestellt. Ergibt sich dabei eine Verschiedenheit, so ist diese in der Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern, (2) Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich und wird vom Wahlvorstand durchgeführt. § 42 (1) Nach der Zählung der Stimmzettel stellt der Wahlvorsteher für jeden Stimmzettel fest, ob er gültig ist (2) Entstehen Zweifel über die Gültigkeit eines Stimmzettels, so entscheidet der Wahlvorstand. (3) Die Stimmzettel, die der Wahl Vorstand für ungültig erklärt, sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen und der Niederschrift beizufügen. In der Niederschrift 6ind die Gründe anzuführen, aus denen die Stimmzettel für ungültig erklärt worden sind. § 43 (1) Der Schriftführer verzeichnet in der Zählliste die gültigen und ungültigen Stimmen und zählt sie zusammen. Einer der Beisitzer führt eine Gegenliste. (2) Zählliste und Gegenliste sind von dem Wahlvorsteher und den Mitgliedern des Wahl Vorstandes, die die Listen führen, zu unterzeichnen und der Wahlniederschrift als Anlage beizufügen. § 44 (1) Mit Ausnahme der vom Wahlvorstand für ungültig erklärten Stimmzettel 6ind alle übrigen Stimmzettel von dem Wahlvorsteher dem Wahlleiter in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. * (2) Über die Wahlhandlung ist eine Niederschrift auf2- zunehmen. Die Wahlniederschrift mit den dazugehörenden Schriftstücken, die fortlaufend zu numerieren sind, ist von dem Wahlvorsteher bis spätestens 18. Oktober 1954 6 Uhr bei dem Wahlleiter einzureichen. (3) Unmittelbar nach der Ermittlung des Wahlergebnisses hat der Wahlvorsteher dieses seinem Wahlleiter mitzuteilen. Die Wahlleiter der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden melden das Gesamtergebnis ihres Wahlgebietes dem Wahlleiter des Stadt- bzw. Landkreises. Die Wahlleiter der Stadt- und Landkreise teilen das Gesamtergebnis ihrer Wahlgebiete dem Wahlleiter des Bezirkes mit. Die Wahlleiter der Bezirke über- mittein die Wahlergebnisse in den Bezirken dem Wahlleiter der Republik. § 45 (1) Die Wahlleiter der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden prüfen nach den Wahlniederschriften die ordnungsgemäße Vollziehung der Wahl und berichtigen Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten; alsdann stellen sie das endgültige Gesamtergebnis der Wahl fest. (2) Die Weitergabe des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 44 Abs. 3. § 46 (1) Die Zuweisung der Abgeordnetensitze auf die Wahlvorschläge erfolgt entsprechend dem Verhältnis der auf die Wahlvorschläge entfallenden Zahl der Stimmen. (2) Die Abgeordnetensitze werden auf die Kandidaten nach ihrer Reihenfolge in den Vorschlägen verteilt. § 47 Der Wahlleiter der Republik hat die gewählten Abgeordneten spätestens sieben Tage nach der Wahl von ihrer Wahl zu benachrichtigen. XIII Gültigkeit der Wahl § 48 Gegen die Gültigkeit der Wahl kann von den Vereinigungen, die Wahlvorschläge gemacht haben, binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einspruch eingelegt werden. § 49 Wird festgestellt, daß bei der Durchführung der Wahl Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis beeinflußt haben, so ist die ganze Wahl für ungültig zu erklären. § 50 (1) Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl hat der Wahlleiter beim ersten Zusammentreten der Volkskammer dieser zur Beschlußfassung vorzulegen (Art. 59 der Verfassung). Der Beschluß über den Einspruch ist derjenigen Vereinigung, die den Einspruch erhoben hat, unverzüglich zuzustellen. (2) Wird dem Einspruch durch Beschluß der Volkskammer stattgegeben und die Wahl für ungültig erklärt, so hat binnen drei Monaten eine Neuwahl stattzufinden. Den Tag der Neuwahl bestimmt die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Die Neuwahl findet nach den Bestimmungen dieses Gesetzes statt. (4) Die Wahlvorstände, Wahlausschüsse, Wahlgebiete und Wahlräume bleiben unverändert. (5) Für die Neuwahl ist dieselbe Wählerliste zugrunde zu legen wie bei der Hauptwahl; sie ist jedoch vorher zu berichtigen und neu auszulegen. (6) Für die Neuwahl sind neue Wahlvorschäge einzureichen. § 51 9 (1) War die Wahl eines oder mehrerer Abgeordneten gesetzlich unzulässig, weil die Voraussetzungen für deren Wählbarkeit fehlten, so ist nur deren Wahl für ungültig zu erklären.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Abschnitt Absatz Seite Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien Besuchsverkehr, Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter Aufenthalt im Freien Überwachung des Besuchsverkehrs Postkontrolle Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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