Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 666

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 666 (GBl. DDR 1954, S. 666); 666 Gesetzblatt Nr. 68 Ausgabetag: 7. August 1954 Zuschläge, Zinsen und Gebühren entscheidet der Leiter der zuständigen Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises, der Stadt oder der Gemeinde endgültig. Gegen , diese Entscheidung ist ein Antrag auf Nachprüfung (Rechtsmittel) nicht gegeben. § 17 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1954 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung der ehemaligen Deutschen Wirtschaftskommission vom 2. März 1949 über Verzugszuschläge für Steuerrückstände, über Stundungszinsen und über die Erhöhung der Vollstreckungsgebühren (ZVOB1. S. 142); b) § 2 Abs. 3 der Verordnung vom 18. März 1952 über die Selbstberechnung und über die Fälligkeit von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (GBl. S. 221); c) die Abschnitte I und II der Anweisung vom 21. September 1953 über die Erhebung von Verzugszuschlägen, Verspätungszuschlägen und Strafzuschlägen sowie über die Einziehung von Abgaben (ZB1. S. 467); d) § 3 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 19. März 1953 zur Verordnung zur Änderung der Erhebung der Umsatzsteuer in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 457); e) § 4 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 19. März 1953 zur Verordnung über die vereinfachte ' Erhebung der Gewerbesteuer und der VVB-Umlage in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 459); f) alle übrigen dieser Durchführungsbestimmung entgegenstehenden Vorschriften. § 18. Überleitung (1) Weiden Zahlungen, die vor Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung fällig geworden oder zu zahlen sind, erst nach dem 1. August 1954 entrichtet, ist Verzugszuschlag nach § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Abs. 1 zu erheben. Ist vor dem 1. August 1954 in einem Steuerbescheid, Kontrollbescheid oder Abrechnungsbescheid Verzugszuschlag festgesetzt und angefordert worden, so verbleibt es bei dieser Festsetzung. Bei Nichteinhaltung der in diesem Bescheid gesetzten Zahlungsfrist erfolgt die weitere Erhebung der Verzugszuschläge nach § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Abs. 1. (2) Werden Anmeldungen, Erklärungen oder Abrechnungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung abzugeben waren, erst nach dem 1. August 1954 abgegeben, ist Verspätungszuschlag nach den §§ 13 bis 15 zu erheben. Ist in diesen Fällen bereits vor dem 1. August 1954 eine Festsetzung wegen Nichtabgabe der Anmeldung, Erklärung oder Abrechnung erfolgt, verbleibt es bei dem festgesetzten Verspätungszuschlag. Berlin, den 26. Juli 1954 Ministerium der Finanzen M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gütebestimmungen für Milch Vom 15. Juli 1954 Auf Grund des § 31 der Verordnung vom 29. Oktober 1953 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. S. 1081) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien in Abänderung des § 52 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 31. März 1954 (GBl. S. 365) folgendes bestimmt: § 1 (1) Die Regelung des § 52 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 31. März 1954 zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. S. 365), daß ansaure und saure Milch (über 8 Grad SH) nicht angenommen werden darf, wird dahingehend geändert, daß bis auf weiteres von den Molkereien auch ansaure und saure Milch von über 8 Grad SH bis 15 Grad SH auf die Pflichtablieferung von Milch anzunehmen ist. Diese ansaure und saure Milch ist, getrennt von der Milch bis zu 8 Grad SH, zu Butter und dicksaurer Milch zu Futterzwecken zu verarbeiten. (2) Die angelieferte ansaure und saure Milch ist den Erzeugern voll auf die Pflichtablieferung für das laufende Jahr oder als Vorauslieferung für das kommende Jahr anzurechnen. (3) Die aus der Verarbeitung der angelieferten ansauren und sauren Milch gewonnene Magermilch und Buttermilch ist vorwiegend an volkseigene Güter, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und Betriebe der örtlichen Landwirtschaft in dicksaurem Zustand zu Futterzwecken unter Anrechnung auf die Ansprüche auf Magermilchrücklieferungen abzugeben. (4) Die Erfassungsstellen für Milch (Molkereien oder Milchsammelstellen) haben an den Erzeuger für von ihm angelieferte ansaure und saure Milch einen Preis von mindestens 0,14 DM je Kilogramm (3,5 */ ) frei Rampe zu bezahlen. (5) Verschuldet aber die Milcherfässungsstelle (Molkerei oder Milchsammelstelle) das Sauerwerden der Milch, so ist dem Erzeuger der geltende Erfassungspreis zu bezahlen. § 2 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1954 in Kraft; alle übrigen Bestimmungen des § 52 bleiben unverändert. Berlin, den 15. Juli 1954 Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Staatssekretär 4. Durchfb. (GBl. S. 569) Herausgeber: Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaeiltirchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, RoLstraße 6, Anruf 51 54 87 51 44 34 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheinungsweise; Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis; Vierteilährlich 4, DM einschließlich Zustellgebühr Einzelausgabe: bis zum Umtang von 16 Seilen 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,50 DM je Exemplar, nur vom Verlag oder durch den Buchhandel beziehbar Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb. Werk I. Berlin N 54 Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 1763 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der D eutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtssicherheit, wofür die Staatsorgane Sorge zu tragen haben, Im Zusammenhang hiermit verbindet Artikel im der Verfassung die sozialistische Gesetzlichkeit unmittelbar mit der Rechtspflege.

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