Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 665

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 665 (GBl. DDR 1954, S. 665); Gesetzblatt Nr. 68 Ausgabetag: 7. August 1954 665 (2) Die Regelung nach Abs. 1 gilt auch, wenn außer den begünstigten Einkünften steuerlich nicht begünstigte Einkünfte bezogen werden. II. Teil Stundungszinsen § 11 (1) Werden Abgabenforderungen oder SV-Pflichtbei-träge gestundet, sind in jedem Falle Stundungszinsen zu erheben. Der gestundete Betrag ist mit jährlich 5 “/ zu verzinsen. Die Erhebung der Zinsen endet mit Ablauf des Tages, an dem der gestundete Betrag gezahlt wird. (2) Für die Berechnung der Zinsen ist der gestundete Betrag auf volle 10 DM nach unten abzurunden. (3) Zinsbeträge unter 1 DM werden nicht erhoben. III. Teil Mahn- und Vollstreckungsgebühren § 12 (1) Im Vollstreckungsverfahren zur Einziehung rückständiger Abgaben der volkseigenen Wirtschaft Werden Gebühren nicht erhoben. (2) Für die Erhebung von Mahn- und Vollstreckungsgebühren gelten bei den nicht im Abs. 1 bezeichneten Abgabenpflichtigen die Vorschriften der Verordnung über die Kosten des Mahn- und Zwangsverfahrens nach der Abgabenordnung in der Fassung der Verordnung vom 12. Juli 1941 (RGBl. I S. 385) unter Berücksichtigung folgender Änderungen: 1. Die Mahngebühr im Sinne des § 1 Abs. 2 der bezeichneten Verordnung beträgt 2 °/o des Betrages, der angemahnt wird (§ 7 der Verordnung), mindestens 1 DM. Läßt die Unterabteilung Abgaben einem Abgabenpflichtigen, der mit einer Zahlung im Rückstand ist, eine Pestnachnahme zugehen, so hat der Abgabenpflichtige neben den Kosten des Postnachnahmeverfahrens i§ 122 Abs. 4 Satz 2 der Abgabenordnung) die Mahngebühr im Sinne des § 1 der bezeichneten Verordnung zu entrichten. 2. Die Pfändungsgebühr im Sinne des § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 der bezeichneten Verordnung beträgt 5 °/o des Betrages, der vollstr ickt wird (§ 7 der Verordnung), mindestens 2 DM. 3. Als Mindestsatz der halben Pfändungsgebühr in den Fällen des § 3 Abs. 4 Nr. 2 der bezeichneten Verordnung ist 1 DM zu entrichten. 4. Die Gebühr für Versteigerungen und für den freihändigen Verkauf beträgt von dem Erlös (§7) soweit dieser nicht die Summe der beizutreibenden Beträge übersteigt bis zu 100 DM einschließlich 2"/, von dem Mehrbetrag 1 %, mindestens 1 DM. IV. Teil Verspätungszuschläge Abschnitt I Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe von Abrechnungen oder Erklärungen durch volkseigene oder ihnen gleichgestellte Betriebe, durch Haushaltsorganisationen oder durch die im § 6 Abs. 4 bezeichneten Genossenschaften § 13 (1) Bei verspäteter Abgabe von Abrechnungen oder Erklärungen ist Verspätungszuschlag zu erheben. Der Zuschlag darf im Einzelfall 5000 DM nicht übersteigen. (2) Ist die Abrechnung oder Erklärung nicht abgegeben, die Abgabe jedoch festgesetzt worden, so ist Verspätungszuschlag nach Abs. 1 zu erheben. Wird die Abrechnung oder Erklärung nach erfolgter Festsetzung eingereicht, ist eine Änderung in der Höhe der Abgabenfestsetzung ohne Einfluß auf den festgesetzten Verspätungszuschlag. Abschnitt II Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe von Anmeldungen und Erklärungen durch Abgabenptlichtige der privaten Wirtschaft sowie durch alle übrigen Abgabenpflichtigen § 14 Höhe des Verspätungszuschlages (1) Bei verspäteter Abgabe von Anmeldungen und Erklärungen- sind Verspätungszuschläge nach § 168 Abs. 2 der Abgabenordnung zu erheben. Die Verspätungszuschläge betragen bei verspäteter Abgabe der Erklärung (Anmeldung) oder Festsetzung wegen Nichtabgabe der Erklärung (Anmeldung) a) innerhalb der ersten fünf Tage nach dem Abgabetermin 3 %, b) innerhalb des ersten Monats nach dem Abgabetermin insgesamt 6 °/o und erhöht sich für jeden weiteren vollen oder angefangenen Monat nach dem Abgabetermin um 2 °/ des erklärten (festgesetzten) Abgabenbetrages. Der Verspätungszuschlag darf jedoch 10 % des erklärten (festgesetzten) Abgabenbetrages nicht übersteigen. (2) Die nach Abs. 1 festgesetzten Verspätungszuschläge bleiben bestehen, auch wenn der der Festsetzung zugrunde liegende Betrag geändert wird. . (3) Der Berechnung des Verspätungszuschlags nach Abs. 1 bei verspäteter Abgabe der Gewerbesteuererklärung ist die erklärte (festgesetzte) Gewerbesteuer zugrunde zu legen. (4) Bei einmalig zu veranlagenden Steuern richtet sich die Erhebung des Verspätungszuschlags gemäß Abs. 1 stets nach der Höhe der veranlagten Steuer. Der festgesetzte Verspätungszuschlag ist zu berichtigen, wenn der der Festsetzung zugrunde liegende Betrag geändert wird. § 15 Abrundung, Kleinbetrag (1) Zur Berechnung des Verspätungszuschlages nach § 14 ist der erklärte (festgesetzte) bzw. veranlagte Abgabenbetrag auf volle 10 DM nach unten abzurunden. Werden mehrere Abgabenarten, die zum gleichen Zeitpunkt anzumelden oder zu erklären waren, verspätet angemeldet oder erklärt, so kann die Berechnung des Verspätungszuschlages von dem auf volle 10 DM nach unten abgerundeten Gesamtbetrag der zu erklärenden Abgaben vorgenommen werden. (2) Zuschläge unter 1 DM werden nicht erhoben. V. T e i 1 Schlußbestimmungen § 16 Antrag auf Nachprüfung, Billigkeitsmaßnahmen (1) Gegen die Anforderung von Verzugszuschlägen, Stundungszinsen, Mahn- und Vollstreckungsgebühren und Verspätungszuschlägen ist die Beschwerde nach der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Juli 1953 zur Verordnung über die Rechte der Bürger im Verfahren der Erhebung von Abgaben (GBl. S. 867) zulässig. (2) Über Anträge auf Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen bei der Einziehung der im Abs. 1 bezeichneten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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