Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 615

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 615 (GBl. DDR 1954, S. 615); Gesetzblatt Nr. 63 Ausgabetag: 20. Juli 1954 615 d) den Ausbildungsgrad der Aufsichtspersonen und der Arbeiter m der Kenntnis der Bergbautechnik und der Vorschriften für die technische Sicherheit zu überwachen und zu fördern. (2) Die Technischen Bergbauinspektionen haben ständig für die Verbesserung der Produktionsmittel unter Wahrung der technischen Sicherheit in den ihrer Aufsicht unterstehenden Betrieben zu sorgen und entsprechende Vorschläge den zuständigen Dienststellen und den Werkleitungen zu unterbreiten. § 8 (1) Die Technischen Bergbauinspektionen haben ferner a) die Aufsicht über die praktische Lehrzeit zu dem Hochschulstudium der Fachrichtungen Bergbau, Bergmaschinenwesen, Aufbereitung und Markscheidekunde auszuüben; b) bei der Sicherung der Lagerstätten „von Bodenschätzen gegen Bebauung mitzuwirken; c) Baugrundauskünfte zu erteilen und an Baugrundaussprachen teilzunehmen und d) bei bergrechtlichen Grundabtretungen mitzuwirken. (2) Die Technische Bergbauinspektion der Republik hat a) die Arbeit der Technischen Bezirks-Bergbauinspektionen nach einheitlichen Gesichtspunkten zu lenken und zu überwachen; b) die Arbeiten bei der Versuchsstrecke, der Seilprüfung und der Seilüberwachung sowie bei der Kontrollstelle für Förderbrücken und Großgeräte zu beaufsichtigen; c) die wissenschaftliche Forschung zur Bekämpfung von Gefahren des Bergbaues zu fördern und die Forschungsinstitute für Sicherheitsfragen im Bergbau zu beraten; d) die Zulassung als Markscheider mit der Berechtigung zur öffentlichen Ausführung von markscheiderischen Aroeiten innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik und gegebenenfalls die Zurücknahme der Zulassung auszusprechen sowie die Tätigkeit der Markscheider zu beaufsichtigen und e) Sprengstoffe und Zündmittel für die Verwendung in Bergbaubetrieben im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit zuzulassen. (3) Außerdem haben die Technischen Bergbauinspektionen die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen sonst noch durch Gesetze, Verordnungen, Vorschriften oder Anordnungen übertragen sind oder übertragen werden, IV, Rechte der Technischen Bergbauinspektionen § 9 Die Technischen Bergbauinspektionen haben das Recht, a) jederzeit die ihrer Aufsicht unterstehenden Betriebe durch ihre Fachkräfte besichtigen und befahren zu lassen, die dort Einsicht in alle Pläne und Aufstellungen, insbesondere auch über die Materialien und deren Verwendung, nehmen können; b) von den Werkleitern und von anderen im Betriebe Beschäftigten Aufklärung über Fragen des Betriebes, insbesondere der' technischen Zweckmäßigkeit und der Sicherheit, zu verlangen; c) Arbeiten zu verbieten, die Katastrophen, sonstige Betriebsstörungen oder Unfälle verursachen können; d) bei drohender Gefahr Betriebsteile oder Betriebseinrichtungen stillzulegen und das Ausfahren der Belegschaft zu veranlassen, in dringenden Fällen erforderlichenfalls den ganzen Betrieb einzustellen; e) die unverzügliche Beseitigung von Mängeln in der Sicherheit des Betriebes zu fordern; f) die zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Bekämpfung von Gefahren und zur Verhütung von Betriebsstörungen sowie zum Schutze der Lagerstätten von Bodenschätzen, der Tagesoberfläche und gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaues notwendigen Maßnahmen, insbesondere auch Vermessungsarbeiten, anzuordnen und g) bei Katastrophen, sonstigen Betriebsstörungen infolge Nichtbeachtung technischer Sicherheitsvorschriften eingetretenen Unfällen an den Untersuchungen zur Feststellung des Herganges und der Ursachen teilzunehmen und die staatlichen Untersuchungsorgane bei den Ermittlungen zu unterstützen. § 10 (1) Die Technischen Bezirks-Bergbauinspektionen sind berechtigt, Anordnungen und Anweisungen für die technische Sicherheit, für die Durchführung von markscheiderischen Arbeiten und für den Tagesober-fiächenschutz im Bere.ch der ihrer Aufsicht unterstehenden Betriebe zu erlassen. (2) Vorschriften, Richtlinien und Anordnungen allgemeingültigen oder grundsätzlichen Inhalts gibt die Technische Bergbauinspektion der Republik heraus, soweit sie nicht vom Minister für Schwerindustrie erlassen werden. V. § 11 Zusammenarbeit mit den Organen des Arbeitsschutzes und den Sicherheitsinspektionen (1) Die Technischen Bergbauinspektionen haben mit den Organen des Arbeitsschutzes und den auf Grund der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) errichteten Sicherheitsinspektionen Verbindung zu halten. Die Technische Bergbauinspektion der Republik hat insbesondere mit der Hauptsicherheitsinspektion des Ministeriums für Schwerindustrie zusammenzuarbeiten. (2) In geeigneten Fällen sind gemeinsame Vorschriften für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz in Bergbaubetrieben (§ 4) zu erlassen, VI. § 12 Beschwerden (1) Gegen die Entscheidungen der Technischen Bezirks-Bergbauinspektionen steht dem Betroffenen die Beschwerde an die Technische Bergbauinspektion der Republik zu. (2) Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung zugestellt oder in sonstiger Weise bekanntgemacht ist, bei der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion einzulegen und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Staatsgrenze und das Grenzgebiet vor Angriffen aus der Tiefe frei zu halten. Die bestehenden Sicherungsvarianten sind vor allem unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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