Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 610

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 610 (GBl. DDR 1954, S. 610); 610 Gesetzblatt Nr. 62 Ausgabetag: 17. Juli 1954 Klasse für Medizin; Klasse für Sprachen, Literatur und Kunst; Klasse für Philosophie, Geschichte, Staats-, Rechtsund Wirtschaftswissenschaften. (2) Weitere Klassen können durch Beschluß des Plenums gebildet werden. § 9 Sektionen (1) Bei den Klassen bestehen für wichtige Fachgebiete Sektionen. (2) Eine Sektion wird gebildet von ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern und von weiteren namhaften Vertretern des Fachgebietes. Die zuletzt genannten Sektionsmitglieder werden von den Klassen durch Wahl auf zwei Jahre berufen. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch das Präsidium. i § 10 Ordentliche Mitglieder (1) Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht und die Pflicht, an Sitzungen des Plenums, ihrer Klasse und der Sektionen ihres Fachgebietes mit Stimmrecht teilzunehmen. Sie haben die Pflicht, an den Arbeiten der Akademie mitzuwirken, wissenschaftliche Vorträge zu halten und zu den Veröffentlichungen der Akademie beizutragen. (2) Die ordentlichen Mitglieder beziehen für ihre Mitarbeit eine Vergütung. Sie erhalten die Ehrennadel der Akademie. (3) Die ordentlichen Mitglieder erhalten die Abhandlungen, Sitzungsberichte und das Jahrbuch der Akademie. (4) Die ordentlichen Mitglieder haben Anspruch auf Förderung bei der Benutzung aller Einrichtungen, die der Wissenschaft und anderen kulturellen Aufgaben dienen. Korrespondierende Mitglieder § 11 (1) Zu korrespondierenden Mitgliedern können Gelehrte des In- und Auslandes gewählt werden. (2) Die korrespondierenden Mitglieder haben das Recht, an den wissenschaftlichen Verhandlungen des Plenums und an den Sitzungen ihrer Klasse und deren Sektionen gemäß §§ 22 und 23 teilzunehmen. (3) Korrespondierenden Mitgliedern, die an Arbeiten der Akademie unmittelbar mitwirken, kann das Präsidium eine ständige Vergütung gewähren. (4) Die korrespondierenden iviitglieder erhalten die Abhandlungen und Sitzungsberichte ihrer Klasse und das Jahrbuch der Akademie. § 12 Die ordentlichen und die korrespondierenden Mitglieder sind unter Beibehaltung ihrer Rechte von der Wahrnehmung ihrer Pflichten entbunden, wenn sie das 70. Lebensjahr vollendet haben. § 13 Ehrenmitglieder (1) Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten gewählt werden, die sich außergewöhnliche Verdienste um die Förderung der Wissenschaft oder ihre Anwendung erworben haben. (2) Die Ehrenmitglieder erhalten die Abhandlungen, die Sitzungsberichte und das Jahrbuch der Akademie. (3) Die Ehrenmitglieder erhalten die Ehrennadel der Akademie. (4) Die Ehrenmitglieder haben das Recht, an den Sitzungen des Plenums und ihrer Klasse mit beratender Stimme teilzunehmen. § 14 „Professor bei der Akademie“ Das Plenum kann hervorragenden Gelehrten besondere wissenschaftliche Arbeiten übertragen. Diesen Gelehrten kann auf Beschluß des Plenums der Titel „Professor bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin“ verliehen werden. § 15 „Professor“ Durch Beschluß des Plenums können wissenschaftliche Mitarbeiter der Akademie bei ausgezeichneten Leistungen zum Professor ernannt werden. § 16 Präsidium (1) Die Akademie wird vom Präsidium geleitet. Es besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Sekretären der Klassen und dem wissenschaftlichen Direktor-der Akademie. (2) Die Beratung und Beschlußfassung über die Pläne der Akademie sowie die Berichterstattung über ihre Durchführung und die Beratung grundsätzlicher Fragen der Akademie geschieht im erweiterten Präsidium, das aus dem Präsidium und den stellvertretenden Sekretären besteht. § 17 Präsident Der Präsident vertritt die Akademie in der Öffentlichkeit. Er führt den Vorsitz im Plenum und im Präsidium. Er sorgt zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Präsidiums für den geregelten Ablauf der akademischen Arbeit und für die Einhaltung des Statuts. § 18 Vizepräsidenten Vertreter des Präsidenten ist zunächst der als Präsident aus dem Amte geschiedene Vizepräsident, im Verhinderungsfälle einer der gewählten Vizepräsidenten (siehe § 37 Abs. 2). § 19 Sekretäre Die Sekretäre leiten die Tätigkeit ihrer Klassen. Sie haben einen ständigen Vertreter, der von der Klasse aus dem Kreis ihrer ordentlichen Mitglieder gewählt wird (Stellvertretender Sekretär). § 20 Wissenschaftlicher Direktor (1) Das Präsidium wird in seiner Arbeit durch den wissenschaftlichen Direktor unterstützt. Der wissenschaftliche Direktor bereitet die Tagesordnung des Plenums und des Präsidiums vor, bringt Vorlagen im Präsidium zur Beratung und Beschlußfassung ein und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Plenums und des Präsidiums verantwortlich. (2) Er leitet die Geschäfte der Akademie nach den Richtlinien des Präsidiums und unterhält die nötigen wissenschaftlich-organisatorischen Verbindungen mit;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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