Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 604

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 604 (GBl. DDR 1954, S. 604); 604 Gesetzblatt Nr. 62 Ausgabetag: 17. Juli 1954 Das Ministerium für Gesundheitswesen muß die systematische Auswertung der Ergebnisse der Forschung mit Hilfe des Wissenschaftlichen Rates organisieren. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind den wissenschaftlichen Instituten durch das Ministerium für Gesundheitswesen, die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin und das Staatssekretariat für Hochschulwesen entsprechende Forschungsaufgaben zu übertragen. Ärzte aus der Praxis sind verstärkt für die theoretische wissenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Für die Veröffentlichungen theoretischer, biologisch-medizinischer Arbeiten ist durch den Akademie-Verlag eine besondere Zeitschrift herauszugeben. 4. Die wissenschaftlichen Kongresse und Arbeitstagungen der verschiedenen Gebiete der Medizin müssen gründlicher vorbereitet und ausgewertet werden. Die medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften sind daran stärker zu beteiligen. Vor Beginn von Kongressen und Arbeitstagungen sind rechtzeitig Thesen als Diskussionsgrundlage zu veröffentlichen. Im Verlauf der Kongresse und Arbeitstagungen muß genügend Raum für den wissenschaftlichen Meinungsaustausch gegeben werden. Das Ministerium für Gesundheitswesen hat gemeinsam mit den medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften die Ergebnisse der Kongresse und Arbeitstagungen für die weitere Entwicklung der Forschung, der Praxis und der ärztlichen Fortbildung auszuwerten. Unter Anleitung des Ministeriums für Gesundheitswesen ist auf jedem größeren Fachgebiet der Medizin jährlich eine Arbeitstagung durchzuführen. Dabei soll zu den aktuellen wissenschaftlichen Problemen des Fachgebietes Stellung genommen werden. Es sind konkrete Schlußfolgerungen zu erarbeiten. Diese müssen den Wissenschaftlern und Ärzten in der Fachpresse und durch Vorträge in Form von Empfehlungen für die Erkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten zugänglich gemacht werden. Der Erfahrungsaustausch mit den medizinischen Wissenschaftlern in Westdeutschland, der Sowjetunion und den anderen befreundeten Ländern ist zu fördern. 5. Zur weiteren Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und der Forschung auf dem Gebiete der Pawlowschen Physiologie, der Hygiene, der Kreislauferkrankungen, des Schutzes von Mutter und Kind, der Sportmedizin und des Blutspendewesens sind in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, dem Staatssekretariat für Hochschulwesen und dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport im Verlauf des zweiten Fünf jahrplanes folgende Institute zu bilden: a) Institut für Physiologie der höheren Nerventätigkeit (Pawlow-Institut), b) Zentralinstitut für Hygiene, c) Institut für Kreislaufforschung, d) Institut für Kinderschutz, e) Institut für Sportmedizin, f) Institut für Blutforschung und Blutspendewesen. 6. Um die Verbreitung medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse in allgemein verständlicher Form und die systematische Aufklärung der Bevölkerung über richtige hygienische Lebensweise zu fördern, ist das Deutsche Hygiene-Museum in Dresden zu einem Zentralinstitut 'für medizinische Aufklärung zu entwickeln. Bei diesem Institut ist ein wissenschaftlicher Beirat für medizinische Aufklärung zu bilden. Das Institut soll sich vordringlich mit der medizinischen Aufklärung auf den Gebieten der Hygiene und der Anleitung und Beratung der Kreisärzte bei Durchführung von Gesundheitswochen beschäftigen. Im Jahre 1955 ist mit der Herausgabe einer populärwissenschaftlich-medizinischen Zeitschrift für die Bevölkerung zu beginnen. 7. Das Ministerium für Volksbildung und das Staatssekretariat für Berufsausbildung werden beauftragt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheitswesen bis zum 1. Oktober 1954 die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen und der Berufsschulen hinsichtlich des Unterrichts in allgemeiner Hygiene und Gesundheitsschutz zu überprüfen und Maßnahmen zur Verbesserung dieses Unterrichts auszuarbeiten. Das Staatssekretariat für Hochschulwesen wird beauftragt, in die Lehrpläne aller Fachschulen die Ausbildung und Erziehung in allgemeiner Hygiene und Gesundheitsschutz aufzunehmen. Das Ministerium für Volksbildung, das Staatssekretariat für Berufsausbildung und das Staatssekretariat für Hochschulwesen haben im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheitswesen gleiche Maßnahmen für die Ausbildung der Lehrer zu treffen. Dabei muß eine gute Unterrichtung der Lehrer, vor allem in den wichtigen Fragen der Hygiene des Kindes- und Jugendalters erreicht werden. 8. Das Ministerium für Kultur wird beauftragt, die Herstellung populärwissenschaftlicher Filme zur medizinischen Aufklärung der Bevölkerung nach den Aufträgen des Ministeriums für Gesundheitswesen durch den Volkseigenen Betrieb DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme zu gewährleisten. VII. Die weitere Entwicklung der pharmazeutischen Industrie, der Produktion von medizinischen Instrumenten, Geräten und sonstigem Krankenhausbedarf sowie die Verbesserung des Handels mit Arzneimitteln und Krankenhausbedarf 1. Der Minister für Gesundheitswesen wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der medizinischen Klasse der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin auf der Grundlage einer exakten Bedarfsermittlung einen Perspektivplan für die Neuentwicklung und den Import von Arzneimitteln aufzustellen. Davon ausgehend schlägt das Ministerium für Gesundheitswesen vor, welche Arzneimittel in der Deutschen Demokratischen Republik herzustellen, neu zu entwickeln oder zu importieren sind. 2. Der Minister für Gesundheitswesen trägt die volle Verantwortung für die Aufstellung von Forschungsplänen sowie für die Vergebung und Durchführung von Forschungsaufträgen auf dem Gebiete der Pharmazie und des medizinischen Krankenhausbedarfs.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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