Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 600

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 600 (GBl. DDR 1954, S. 600); 600 Gesetzblatt Nr. 62 Ausgabetag: 17. Juli 1954 Ausgehend von dem erreichten Entwicklungsstand der gesundheitlichen Betreuung, der durch bedeutende Erfolge gekennzeichnet ist, aber gleichzeitig die schnalle Überwindung der noch vorhandenen Mängel fordert, beschließt der Ministerrat: II. Die weitere Entwicklung des Gesundheitsschutzes für die Werktätigen in den Betrieben 1. Nachdem in den vergangenen Jahren eine beträchtliche Anzahl von Einrichtungen des Betriebsgesundheitsschutzes geschaffen wurde, kommt es jetzt darauf an, die vorhandenen Einrichtungen voll auszunutzen, die Maßnahmen zur Krankheitsverhütung zu verstärken und dadurch die gesundheitliche Widerstandskraft der Arbeiter zu festigen. 2. Die Minister und Hauptvei waltungsleiter der Produktions-Ministerien und die Betriebsleiter sind für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen des Arbe'tsschutzes, des Unfallschutzes und des gesamten Betriebsgesundheitsschutzes verantwortlich. Sie werden verpflichtet, die Durchführung der Investitionen auf diesen Gebieten zu sichern, eine systematische Entwicklung der erforderlichen Einrichtungen zu gewährleisten und durch regelmäßige Kontrolle vorhandene Mängel festzustellen und sie zu beseitigen. Bei Neubauten und Erweiterungen der Einrichtungen des Betriebsgesundheitsschutzes ist vorher die medizinisch-fachliche Zustimmung der Organe des staatlichen Gesundheitswesens einzuholen. 3. Die auf Grund der Verordnung vom 10. Dezember 1953 über die weitere Verbesserung der Arbe'ts-und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften geschaffenen Arbeitssanitätsinspektionen sind vor allem für die hygienische Überwachung der Betriebe und die Feststellung des Gesundheitszustandes der Werktätigen, insbesondere der Arbeiter in Betrieben mit schwerer und gesundheitsgefährdender Arbeit, verantwortlich. Sie arbeiten durch laufende Überprüfung der hygienischen Faktoren des Arbeitsmilieus an der systematischen Einschränkung von Gesundheitsgefahren. Sie leiten die Einrichtungen des Betriebsgesundheitsschutzes in der Durchführung ihrer vorbeugenden Tätigkeit an und kontrollieren die Verwirklichung der vorgeschriebenen Vorbeugungsmaßnahmen. Sie müssen eine enge Zusammenarbeit mit den Organen des Arbeitsschutzes, der Sozialversicherung, des Betriebsgesundheitsschutzes und den Gesundheitshelfern des Deutschen Roten Kreuzes in den Betrieben entwickeln. Das Ministerium für Gesundheitswesen und die Abteilungen Gesundheitswesen der Räte der Bezirke haben die erforderlichen Voraussetzungen für eine operative Tätigkeit (Kader, Laboreinrichtungen und Motorisierung) zu schaffen. 4. In der medizinischen, besonders in der vorbeugenden Betreuung der Arbeiter in den Betrieben, ist in Fortentwicklung der planmäßigen Reihenuntersuchungen mit der systematischen Untersuchung und Behandlung Kranker und Krankheitsgefährdeter nach bestimmten Krankheitsgruppen in den Betriebspolikliniken und -ambulatorien zu beginnen (Dispensaire-Methode). 5. In Betrieben mit starkem Frauenanteil in der Belegschaft ist eine spez.ell auf den Gesundheitsschutz der werktätigen Frauen gerichtete prophy- laktische Tätigkeit von Ärzten und Fachärzten durchzuführen. Die betriebshygienischen Vorschriften sind in diesen Betrieben besonders sorgfältig zu überwachen und deren Einhaltung durchzusetzen. 6. Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Werktätigen in Großbetrieben, insbesondere mit schweren oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sind mit Hilfe der zuständigen Ministerien, der Abteilungen Gesundheitswesen der Räte der Bezirke und den Gewerkschaften im Jahre 1954 noch mindestens sechs Nachtsanatorien in geeigneten Gebäuden einzurichten. Die zuständigen Ministerien werden verpflichtet, die Finanzierung der Einrichtungen und laufende Unterhaltung von Nachtsanatorien aus Betriebsmitteln oder durch Bewilligungen aus dem Staatshaushalt bzw. Investitionsmitteln zu sichern. Das Ministerium für Gesundheitswesen wählt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien die Betriebe aus, in denen vordringlich Nachtsanatorien errichtet werden sollen. 7. Das Ministerium für Gesundheitswesen wird beauftragt, zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Arbeiter in Großbetrieben mit schwerer und gesundheitsgefährdender Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes die Umwandlung von vier Erholungsheimen der Sozialversicherung in Sanatorien im Jahre 1955 zu organisieren. 8. Zur weiteren Entwicklung des Gesundheitsschutzes in den Betrieben und besonders zur Verhütung von Berufskrankheiten sind geeignete Ärzte, vor allem aus Einrichtungen des Betriebsgesundheitsschutzes, zu Fachärzten für Arbeitshygiene zu qualifizieren. Ferner sind durch die Räte der Bezirke und Kreise Voraussetzungen zu schaffen, daß Ärzte des Betriebsgesundheitsschutzes vorübergehend und im Austausch in stationären Einrichtungen arbeiten können. III. Die nächsten Aufgaben zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen auf dem Lande 1. Die gesundheitliche Betreuung der Landbevölkerung erfordert die Fortführung der bereits ergriffenen Maßnahmen: Errichtung von neuen ambulanten Behandlungs- und Beratungsstellen, darunter Landambulatorien, Gemeindeschwesternstationen und Sanitätsstellen, die Weiterentwicklung der bereits bestehenden stationären Einrichtungen, die Verbesserung der Hygiene auf dem Lande, die Entwicklung einer breiten hygienischen Aufklärung und die Verbesserung des Krankentransportes durch das Deutsche Rote Kreuz. Alle diese Maßnahmen sind notwendig, um endgültig die Vernachlässigung der medizinischen Betreuung der Landbevölkerung als eine Folge der kapitalistischen Gesellschaftsordnung zu beseitigen und damit eine Angleichung des Gesundheitsschutzes auf dem Lande an die Stadt und die Industriezentren zu erreichen. 2. Der Minister für Gesundheitswesen wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft bei der Planung und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen. Die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere zur Vorbeugung von feindlich-negativen Aktivitäten im territorialen Vorfeld der Untersuchungshaftanstalt, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände und der Verhinderung bzw, Einschränkung negativer Auswirkungen der Straftat ist es notwendig, eine zügige Klärung des Sachverhaltes zu gewährleisten.

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