Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 566

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 566 (GBl. DDR 1954, S. 566); 566 Gesetzblatt Nr. 56 ■ Ausgabetag: 22. Juni 1954 * Statut für die Rettungsmedaille. Vom 28. Mai 1954 Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 28. Mai 1954 über die Auszeichnung für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr (GBl. S. 565) wird folgendes Statut erlassen: § 1 Zweckbestimmung Die Rettungsmedaille dient zur Auszeichnung von Personen, die unter Einsatz ihres Lebens Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder zu retten versucht haben. § 2 Bedingungen der Verleihung Die Verleihung der Rettungsmedaille setzt voraus, daß der Lebensretter sich bei der Rettungstat in Lebensgefahr befunden hat und daß er einer staatlichen Auszeichnung würdig ist. Die Auszeichnung mit der Rettungsmedaille, für den Versuch einer Lebensrettung setzt einen aufopferungsvollen Lebenseinsatz voraus. § 3 Mehrfache Verleihung Die Rettungsmedaille kann erneut an einen Lebensretter verliehen werden, wenn er eine weitere Rettungs-.tat vollbringt. § 4 Kreis der Auszuzeichnenden (1) Die Rettungsmedaille wird an Einzelpersonen ohne Unterschied des Alters und der Staatsangehörigkeit verliehen. (2) Die Verleihung kann auch nach dem Tode des Lebensretters erfolgen, wenn dieser bei der Rettung ums Leben gekommen oder an den Folgen der Rettungstat verstorben ist. § 5 Verleihungsrecht Über die Verleihung der Rettungsmedaille entscheidet der Ministerrat. Die Verleihung der Rettungsmedaille erfolgt durch den Minister des Innern. § 6 Urkunde ( (1) Mit der Verleihung der Rettungsmedaille wird eine Urkunde ausgehändigt, die zum Besitz der Medaille berechtigt. (2) Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: „Zum Zeichen der Würdigung des mutigen und entschlossenen Handelns und der Gefährdung des eigenen Lebens bei der Rettung eines Menschen (von Menschen) aus Lebensgefahr wird im Namen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Rettungsmedaille verliehen.“ (3) Die Urkunde wird vom Minister des Innern unterzeichnet, § 7 Antrags- und Vorschlagsrecht f (1) Anträge auf Auszeichnung mit einer Rettungsmedaille können von jedem Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, von staatlichen Organen und Institutionen sowie von gesellschaftlichen Organisationen gestellt werden. (2) Die Anträge sind zu richten an den Rat des- , jenigen Bezirkes, in dem die Rettungstat vollbracht wurde. (3) Die Prüfung der Anträge geschieht durch eine Kommission, die sich zusammensetzt aus einem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes (als Kommissionsvorsitzender), einem Mitarbeiter der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes, einem Vertreter der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, einem Vertreter der Bezirksorganisation des Deutschen Roten Kreuzes, einem Vertreter der Bezirksorganisation der Gesellschaft für Sport und Technik. (4) Zur Prüfung der Anträge hat die Kommission folgende Unterlagen zu beschaffen: a) Eine erschöpfende Darstellung des Sachverhaltes sowie die Aussagen von mindestens zwei Zeugen und einen Bericht der zuständigen Dienststelle der Volkspolizei über die Rettung. In Ausnahmefällen, wo keine Zeugen vorhanden sind, ist eine eidesstattliche Erklärung erforderlich. Geschah die Rettung auf hoher See, so erstattet an Stelle der Volkspolizeibehörde der Kapitän des Schiffes den Bericht über den Hergang der Rettungstat. b) Eine Skizze, aus der sich die Örtlichkeit und der Hergang der Rettungstat ergibt. Bei Rettung aus Wassergefahr sind in der Skizze die Entfernungen und Tiefen anzugeben. c) Personalien, Lebenslauf und Charakteristik des Retters. d) Weitere Feststellungen. (5) Hält die Kommission nach gründlicher Überprüfung den Retter für würdig, mit einer Rettungsmedaille ausgezeichnet zu werden, so reicht sie einen begründeten Vorschlag für die Verleihung dem Minister des Innern /ein. (6) Der Minister des Innern reicht dem Ministerrat den Vorschlag zur Beschlußfassung ein. (7) Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, daß die Rettungstat durch ein Anerkennungsschreiben auszuzeichnen ist, so hat sie dem Minister des Innern einen entsprechenden Vorschlag zu machen. (8) Die Ablehnung eines Antrages ist von der Kommission dem Antragsteller gegenüber zu begründen. (9) Liegt die Rettungstat im Rahmen eines Einsatzes, zu dem der Retter beruflich oder dienstlich verpflichtet war, so erfolgt die Verleihung der Rettungsmedaille nur in besonderen, auszeichnungswürdig beispielhaften Fällen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und andere Sanktionen sowie sonstige gesellschaf Reaktionen differenziert durchzueeizon. Ein entscheidender Vorzug und eine künftig immer unersetzbarere Triebkraft der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der Beweisführung im Ermittlungsverfahren exakter als bisher zu bestimmen und davon ausgehend teilweise neue Konsequenzen für ihre weitere Qualifizierung aufzuzeigen.

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