Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 555

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 555 (GBl. DDR 1954, S. 555); Gesetzblatt Nr. 54 Ausgabetag: 10. Juni 1954 555 § io Zu § 11 Abs. 2 der Verordnung: Bei Reklamationen und Streitfragen, die sich aus Zulieferungen für Regierungsaufträge ergeben, müssen die erforderlichen Feststellungen und Entscheidungen durch das Staatliche Vertragsgericht getroffen werden. § 11 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1954 Staatliche Plankommission Leuschner Vorsitzender Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten. Vom 4. Mai 1954 Auf Grund des § 11 der Verordnung vom 15. Mai 1953 über die Neuregelung der Ausbildung der Lenrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten (GBl. S. 728) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Zur Qualifizierung von Lehrern für den Unterricht in der Mittelstufe der allgemeinbildenden Schulen (Klassen 5 bis 8) wird ein weiterer Lehrgang im Fernstudium durchgeführt. (2) Mit der Durchführung ist das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut mit seinen Zweigstellen beauftragt. (3) Die Organe der Schulverwaltung sind verpflichtet, dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut und seinen Zweigstellen jede nur mögliche Unterstützung bei der Durchführung des Fernstudiums zu gewähren. §2 (1) Das Fernstudium wird in folgenden Fächern durchgeführt: Deutsch Biologie Physik Geschichte Geographie Chemie Russisch Mathematik (2) Die Abschlußprüfung entspricht in dem gewählten Fach dem Staatsexamen nach dem Abschluß der Mittelstufenlehrerausbildung an Universitäten und Hochschulen. § 3 Voraussetzung für die Teilnahme am Fernstudium ist der Nachweis der abgeschlossenen pädagogischen Grundausbildung (2. Lehrerprüfung oder Lehrerprüfung nach der Anordnung vom 16. August 1952 über die Beendigung der Grundausbildung aller Lehramtsanwärter, Lehramtsbewerber und Praktikanten der Institute für Lehrerbildung in den allgemeinbildenden Schulen, Beilage zu „Die neue Schule“ Heft 35/52, Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin). §4 Die Immatrikulation der Teilnehmer erfolgt bei den Zweigstellen des Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts bis zum 15. Juni 1954. Die Vordrucke für die Meldung erhalten die Bewerber in der Abteilung Volksbildung des Rates des zuständigen Kreises, § 5 (1) Das Fernstudium beginnt am 1. September 1954 und dauert drei Jahre. (2) In der Zeit von September 1954 bis Dezember 1956 werden insgesamt 20 Lehrbriefe in jedem Fach herausgegeben. (3) Im Juli 1955 und 1956 findet je eine Zwischenprüfung statt. (4) In der Zeit von Januar bis Juli 1957 werden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen durchgeführt. §6 (1) Das Fernstudium wird durch 4- bis 6-stündige Konsultationen angeleitet, die in der Regel monatlich etn-mal stattfinden. Die Teilnahme an den Konsultationen und Ferienlehrgängen des Fernstudiums ist für alle Fernstudenten verbindlich. (2) Die Leiter der Konsultationspunkte und die Mentoren für das Fernstudium werden vom Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut berufen. Das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut schließt mit den Konsultationspunktleitern und den Mentoren Verträge über die gegenseitigen Verpflichtungen ab. § 7 (1) Die Leiter der Abteilung Volksbildung der Räte der Kreise sind verpflichtet, den Fernstudenten für die Dauer des Fernstudiums jede nur mögliche Arbeits-erleichterung zu verschaffen. (2) Die Direktoren und Schulleiter sollen für jeden Fernstudenten durch übei legte Stundenplanung bei gleichbleibender Pflichtstundenzahl einen unterrichtsfreien Tag gewährleisten. § 8 (1) Die Gebühren für die Teilnahme am Fernstudium zur Qualifizierung von Lehrern für den Unterricht in der Mittelstufe der allgemeinbildenden Schulen betragen jährlich 120 DM. Der Betrag ist in vierteljährlichen Raten von 30 DM zu zahlen. In Sonderfällen kann voller oder teilweiser Gebührenerlaß gewährt werden. (2) Die Teilnehmer sind berechtigt, zu Veranstaltungen des Fernstudiums (Konsultationen, Exkursionen, Lehrgängen und Prüfungen) die von der Deutschen Reichsbahn zugestandenen Fahrpreisermäßigungen in Anspruch zu nehmen. § 9 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. März 1954 in Kraft. Berlin, den 4. Mai 1954 Ministerium für Volksbildung I. V.: Bobek Staatssekretär Anordnung Uber die Erriditung von Sühnestellen in der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 20. Mai 1954 Auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 (GBl. S. 995) wird zur Durchführung des § 246 de6 Gesetzes vom 2. Oktober 1952 über das Verfahren in Strafsachen in der Deutschen Demokratischen Republik (Strafprozeßordnung) (GBl. S. 996) im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und ♦ 4. Durchfb. (GBl. S. 487);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in differenzierte feindlich-negative Handlungen geführt. Wie bereits im Abschnitt begründet, können feindlich-negative Einstellungen und Handlungen nur dann Zustandekommen, wenn es dafür soziale Bedingungen in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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