Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 534

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 534 (GBl. DDR 1954, S. 534); 534 Gesetzblatt Nr. 53 Ausgabetag: 8. Juni 1954 20. Zur Bekämpfung der einzelnen Tierseuchen sind alle im Viehseuchengesetz vorgesehenen Maßnahmen strengstens durchzuführen. IV. Abschnitt Über die Verhängung und Aufhebung der Sperre bei Tierseuchen 21. Bei Ausbruch von Seuchen sind folgende besondere Maßnahmen zu ergreifen: a) Verbot des Durchtreibens und Durchfahrens von Tieren durch den Sperrbezirk, desgleichen der Einfuhr und der Ausfuhr aus dem Sperrbezirk, b) Erfassung von Tieren, tierischen Produkten, Heu, Stroh und Futtermitteln aus dem Sperrbezirk ist nur nach Maßgabe des Viehseuchengesetzes zuzulassen, c) Märkte, Viehausstellungen sind im Sperrbezirk zu verbieten, d) gemeinsamer Weidegang ist zu verbieten, e) die Kadaver von gefallenen Tieren sind der zu- ständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuleiten, v f) Dünger, Streu und Futterreste in Seuchengehöften sind zu vernichten oder nach Maßgabe des Viehseuchengesetzes so zu behandeln, daß eine Verschleppung des Ansteckungsstoffes unmöglich gemacht wird, g) nur dem Besitzer oder Tierhalter und dem mit der Wartung der Tiere beauftragten Personal sowie Tierärzten ist das Betreten von Ställen, in denen seuchenkranke Tiere untergebracht sind, zu gestatten, h) die Ausdehnung des Sperrbezirkes ist nach Maßgabe des Viehseuchengesetzes auf Grund der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen und vom Rat des Kreises oder der Stadt anzuordnen. Diese haben dafür Sorge zu tragen, daß die angeordneten Maßnahmen entsprechend durchgeführt werden, i) die Aufhebung der Sperren hat gemäß den Bestimmungen des Viehseuchengesetzes zu erfolgen. V. Abschnitt Über die Verhütung der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland 22. Die Einfuhr von Tieren aus dem Ausland, von tierischen Körperteilen und von Gegenständen aller Art, die Infektionen übertragen können, bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Veterinärverwaltung. 23. Sollen aus besonderen Gründen Tiere oder tierische Teile aus dem Ausland eingeführt werden, so sind in die Handelsverträge die notwendigen veterinärhygienischen Bestimmungen aufzunehmen. 24. Bei Benutzung des Luftweges sind in jedem Einzelfall die Einfuhrmaßnahmen besonders festzulegen. Das gleiche gilt für die Durchfuhr (Transitverkehr) von Tieren aller Art. VI. Abschnitt Maßnahmen beim Transport von Tieren und tierischen Erzeugnissen 25. Für die Verlagerung und den Transport von Vieh gelten die Bestimmungen des Viehseuchengesetzes. 26. Tiere, die an seuchenhaften Erkrankungen leiden, dürfen nur mit Genehmigung des Kreistierarztes und unter Beachtung der von ihm für den Transport angeordneten Vorsichtsmaßnahmen und nur zur Abschlachtung befördert werden. 27. Für den Transport der Tiere sind von den Kreistierärzten bzw. deren bestellten Vertretern Veterinärzeugnisse nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszustellen. Das gleiche gilt auch für die Überführung von Rohleder und Wolle. 28. Alle beim Bahntransport benutzten Gegenstände und Einrichtungen wie Verladerampen, -brücken, Fütterungs- und Tränkeinrichtungen unterstehen der Aufsicht und Kontrolle der Bahntierärzte. Alle sonstigen beim Viehtransport benutzten Gegenstände und Einrichtungen einschließlich der Transportwagen und Kraftfahrzeuge unterliegen der Aufsicht und Kontrolle der Kreistierärzte. Die genannten Gegenstände, Einrichtungen und Transportmittel sind vor jeder weiteren Benutzung einer Reinigung und Desinfektion nach den Vorschriften des Viehseuchengesetzes zu unterziehen. 29. Die Durchführung der Transporte erfolgt nach Maßgabe des Viehseuchengesetzes, dabei sind auch die gesetzlichen Vorschriften des Tierschutzes zu wahren. Werden während des Transportes seuchenhafte Erkrankungen unter den Tieren festgestellt, so sind die Tiere je nach der Art der festgestellten Seuche auf Grund des Viehseuchengesetzes zu behandeln. VII. Abschnitt Fleisch-, lebensinittcl- und milchhygienische Maßnahmen 30. Alle Schlachttiere im Sinne des Fleischbeschaugesetzes vom 29. Oktober 1940 (RGBl. I S. 1463) unterliegen vor und hach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung durch das Fleischbeschaupersonal (Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer). 31. Nur bei Notschlachtungen im Sinne des oben angeführten Gesetzes darf die Untersuchung vor der Schlachtung unterbleiben. Die Untersuchung nach der Schlachtung ist in diesen Fällen nur durch approbierte Tierärzte vorzunehmen. 32. Bei der Untersuchung vor dem Schlachten ist bei begründeten Anlässen von der Temperaturmessung allgemein Gebrauch zu machen. 33. Schweine sowie Wildschweine und andere Tiere, die zum Genuß für Menschen bestimmt sind und Träger von Trichinen sein können, sind nach der Schlachtung auch amtlich auf Trichinen zu untersuchen. 34. Fleischproben geschlachteter Tiere, bei denen der Verdacht auf das Vorhandensein von Fleischvergiftern oder Tierseuchenerregern besteht, sind von einem hierfür besonders ausgebildeten Tierarzt in einer amtlich zugelassenen Untersuchungsstelle der bakteriologischen Fleischuntersuchung zu unterziehen. 35. Nach vollständig beendeter Untersuchung ist das Fleisch je nach dem Ergebnis der Untersuchung zu beurteilen und durch Stempelung zu kennzeichnen als a) tauglich ohne Einschränkung, b) minderwertig (erheblich herabgesetzt im Nahrungs- und Genußwert), c) bedingt tauglich (die Brauchbarmachung des bedingt tauglichen Fleisches hat nach den im Fleischbeschaugesetz angegebenen Verfahren zu erfolgen und ist tierärztlich zu überwachen), d) untauglich. 36. Alle vorgenannten Untersuchungen und Beurteilungen haben auf Grund der Bestimmungen des Fleischbeschaugesetzes zu erfolgen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 534 (GBl. DDR 1954, S. 534) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 534 (GBl. DDR 1954, S. 534)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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