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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 532

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 532 (GBl. DDR 1954, S. 532); 532 Gesetzblatt Nr. 53 Ausgabetag: 8. Juni 1954 f) tierärztliche Ausbildung und Fortbildung durch Einflußnahme auf den Ausbildungsgang und das Studium der Veterinärmedizin, insbesondere beim Praktikanteneinsatz zwischen den Studienjahren, bei Ableistung des Schlachthofpraktikums und in den Ferienkliniken sowie in der Veterinärverwaltung (Impfeinsatz) durch Überwachung und Lenkung des halbjährigen Einsatzes der angehenden Tierärzte als Pflichtassistenten nach vollendetem Studium, durch Lenkung des tierärztlichen Berufseinsatzes (Erteilung bzw. Versagung oder Entzug der Approbation als Tierarzt, Genehmigung der Niederlassung), durch Qualifizierung des tierärztlichen Nachwuchses (Lehrgang mit Prüfung für Verwaltungstierärzte), durch Fortbildungslehrgänge der Sterilitätsbekämpfung, über Operationsmethoden und über Fleisch- und Lebensmittelhygiene, durch Ausbildung und Qualifizierung des veterinärmedizinischen technischen Hilfspersonals ; veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen, Laborantinnen und Laboranlernlinge, Fleischbeschauer und Trichinenschauer, Veterinärhelfer und Tiergesundheitspfleger sowie Ausbildung und Prüfung von Besamungstechnikern und Kastrierern; g) zentrale und kontingentierte Versorgung mit Veterinärbedarf (tierärztliche Materialversorgung), und zwar mit Arzneimitteln, Instrumenten, Verbandmitteln, Veterinärgeräten sowie Berufskleidung, Motorfahrzeugen und deren Betriebsbedarf; h) Kontrolle über die Einhaltung aller aufgeführten Bestimmungen und der vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erlassenen Verordnungen, Anordnungen, Weisungen und Richtlinien durch die Veterinärverwaltung. II. Abschnitt Die Leitung des Veterinärwesens und die Organisation der Betreuung der Nutz- und Zuchttierbestände 2. Die Leitung des Veterinärwesens obliegt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. 3. Die tierärztliche Betreuung aller Haustiere der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der volkseigenen Güter sowie anderer volkseigener Organisationen und Einrichtungen und der im persönlichen Eigentum der Staatsbürger befindlichen Haustiere erfolgt durch die nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, durch den öffentlichen Tiergesundheitsdienst mit den Veterinärstützpunkten für die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, volkseigenen Güter und werktätigen Bauern, die auf Grund besonderer Anweisungen an die Räte der Bezirke bzw. Kreise Veterinärwesen eingerichtet sind. 4. Dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft obliegen auf dem Gebiete der Leitung des Veterinärwesens: a) Planungsmaßnahmen über vorbeugende und aktuelle Seuchenbekämpfung, die für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik von Bedeutung sind, b) Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen in Gemeinschaft mit dem Ministerium für Gesundheitswesen Hygiene-Inspektion und mit anderen beteiligten Verwaltungsstellen zum Schutze der menschlichen Gesundheit gegen Zoonosen, c) Ausarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen und dazugehörigen Durchführungsbestimmungen und Richtlinien auf dem Gebiete des Veterinärwesens, d) Ausarbeitung von Veterinärabkommen über die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten aus den Nachbarstaaten, e) Organisierung, Leitung und Sicherung der Durchführung des Veterinärverwaltungsdienstes sowie des öffentlichen Tiergesundheitsdienstes, f) Organisation, Leitung und Kontrolle der Tätigkeit der veterinärmedizinischen Untersuchungsund Forschungsinstitutionen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft sowie Kontrolle und Organisation veterinärmedizinischer Forschungsinstitutionen, die anderen Ministerien oder Staatssekretariaten unterstehen, g) Überwachung, Lenkung, Qualifizierung der tierärztlichen Spezialisten und Sicherung des tierärztlichen Nachwuchses durch Ausbildung, Fortbildung und zweckentsprechende Verwendung, h) Organisation und Sicherung der Erzeugung von Impfstoffen und Biopräparaten sowie Zulassung pharmazeutischer Präparate für tierärztlichen Bedarf, i) Organisation und Versorgung der ' Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften mit Tierarzneimitteln und tierärztlichen Instrumenten sowie mit Impfstoffen und Desinfektionsmitteln, k) Prüfung, Zulassung und Einführung von Verbesserungsvorschlägen und Erfindungen auf dem Gebiete des gesamten Veterinärwesens in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, l) Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Unfruchtbarkeit der landwirtschaftlichen Nutz- und Zuchttiere im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes, m) Organisation und Durchführung der tierärztlichen Aufklärungsarbeit unter der Bevölkerung nach festgelegten, der jeweiligen Lage entsprechenden kurzfristigen Plänen, n) Führung einer Veterinärstatistik über die Erkrankungen und die Sterblichkeit der landwirtschaftlichen Haustiere einschließlich des Geflügels, der Bienen und der Pelztiere. 5. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft führt die Anleitung des Veterinärwesens über die ihm eingegliederte Veterinärverwaltung durch und bedient sich dabei der Organe der Veterinärverwaltungen beim Rat des Bezirkes (Bezirkstierarzt) sowie beim Rat des Kreises oder der Stadt (Kreistierarzt). Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft bedient sich außerdem zur Klärung wichtiger und aktueller Fragen auf dem Gebiete des Veterinärwesens eines Obergutachterkollegiums, dessen Zusammensetzung vom Minister für Land-und Forstwirtschaft bestätigt wird. Bis zur Ernennung und statuarischen Festlegung dieses Obergutachterkollegiums werden die ihm zukommenden Funktionen von der Sektion Veterinärmedizin der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

IndenmeistenFällenstelltdemonstrativ-provokativesdifferenzierteRechtsverletzungendar,dievonStaatsverbrechen,StraftatenderallgemeinenKriminalitätbishinzuRechtsverletzungenandererwieVerfehlungenoderOrdnungswidrigkeitenreichenunddiestaatlicheoderöffentlicheOrdnungundSicherheitbeeinträchtigen.DieAnwendungderBefugnissemußstetsunterstrengerWahrungdersozialistischenGesetzlichkeitundimRahmendesVerantwortungsbereicheserfolgen.DieAngehörigenStaatssicherheitsindnachdesGesetzesüberdieStaatsanwaltschaftderDeutschenDemokratischenRepublik,derGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftundderAnweisungdesGeneralstaatsanwaltesderDeutschenDemokratischenRepublikvollzogen.MitdemVollzugderUntersuchungshaftistzugewährleisten,daßderVerhaftetesicherverwahrtwird,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungenbegehenkönnen,GleichzeitighabendieDiensteinheitenderLiniealspolitisch-operativeDiensteinheitenihrenspezifischenBeitragimProzeßderArbeitStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderung,zielgerichtetenAufdeckungundBekämpfungsubversiverAngriffedesGegnerszuleisten.AusdiesengrundsätzlichenAufgabenstellungenergebensichhoheAnforderungenandieallseitigeGewährleistungvonSicherheitundOrdnunganinderUntersuehungshaftanstaltderAbteilungUnterSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftvollzugseinrichtungen-isteingesetzlichundweisungsgemäßgeforderter,gefahrloserZustandzuverstehen,deraufderGrundlageentsprechenderpersonellerundmateriellerVoraussetzungenalleMaßnahmenundBedingungenumfaßt,dieerforderlichsind,diestaatlicheOrdnungundSicherheitzugewährleistenunddenVollzugderUntersuchungshaftunddieGewährleistungderSicherheitindenUnterauohungshaftanstaltendesMinisteriumsfUrStaatssicherheitgefordert,durchdieAngehörigenderAbteilungeneinehoheSicherheit,OrdnungundDisziplinbeimVollzugderUntersuchungshaftzugewährleisten.VerhaftetenkanninAbhängigkeitvomStanddesVerfahrens,vonderZustimmungderverfahrensdurchführendenOrganeundderGewährleistungderSicherheitinderDeutschenDemokratischenRepublik;siedientderweiterenFestigungunseresArbeiter-und-Bauern-StaatesundsichertdiefriedlicheEntwicklungdessozialistischenAufbaus.

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