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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 522

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 522 (GBl. DDR 1954, S. 522); 522 Gesetzblatt Nr. 53 . Ausgabetag: 8. Juni 1954 füllung des Ergebnisplanes wird durch die Änderung des Verfahrens der Abführung des Nettogewinns nicht berührt. § 3 Die Mittel zum Ausgleich planmäßiger Verluste erhält der volkseigene Betrieb von seiner übergeordneten Verwaltung. § 4 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium der Finanzen nach Abstimmung mit den zuständigen Ministerien. § S (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1954 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) § 5 Abs. 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 288); b) § 1 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 290); c) § 1 und § 3 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 17. Juni 1952 zur Verordnung über die Verbesserung der Arbeit der Deutschen Handelszentralen (GBl. S. 500); d) alle sonstigen auf Grund der unter Buchstaben a bis c genannten Bestimmungen erlassenen Anordnungen, Anweisungen usw. Berlin, den 18. März 1954 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Rau M. Schmidt Stellvertreter Stellvertreter des Ministers des Ministerpräsidenten Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Änderung des Verfahrens der Abführung des Nettogewinns der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft. Vom 20. Mai 1954 Auf Grund des § 4 der Verordnung vom 18. März 1954 zur Änderung des Verfahrens der Abführung des Nettogewinns der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 521) wird folgendes bestimmt: § 1 Begriff des Nettogewinns (1) Nettogewinn im Sinne der Verordnung und dieser Durchführungsbestimmung ist der um die gesetzlichen Gewinnverwendungen verminderte Bruttogewinn des volkseigenen Betriebes. Zur gesetzlichen Gewinnverwendung gehört auch die planmäßige Verwendung von Gewinnen bei den ehemaligen SAG-Betrieben, (2) Der abzuführende Nettogewinn (Nettogewinnabführung) ist gemäß § 4 Ziff. 2 des Abgabengesetzes vom 9, Februar 1950 (GBl. S. 130) eine Abgabe, § 2 Abrechnungszeitraum Abrechnungszeitraum ist jeweils der Zeitraum vom 1. Januar bis zum Schluß eines Kalendermonats. Wird der volkseigene Betrieb erst im Laufe eines Kalenderjahres gegründet, so beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Wird ein volkseigener Betrieb im Laufe eines Kalenderjahres aufgelöst, so endet der letzte Abrechnungszeitraum mit dem Stichtag der Schlußbilanz. § 3 Ermittlung und Entrichtung des abzuführenden Nettogewinns (1) Bei der Ermittlung der Nettogewinnabführung ist von dem im Abrechnungszeitraum erwirtschafteten Gewinn auszugehen. Die Nettogewinnabführung ist wie folgt zu berechnen: Bruttogewinn für den Abrechnungszeitraum abzüglich Zuführungen zum Direktorfonds, soweit diese zu Lasten des Gewinns erfolgen, abzüglich Zuführungen zum Betriebsfonds, soweit diese zu Lasten des Gewinns erfolgen, abzüglich sonstiger gesetzlich zugelassener Bruttogewinnverwendungen abführungspflichtiger Bruttogewinn abzüglich Körperschaftsteuer für den Abrechnungs-Zeitraum, abzüglich gesetzlich zugelassener Nettogewinnverwendungen Nettogewinnabführung. (2) Der im Abrechnungszeitraum erwirtschaftete Bruttogewinn ist aus dem Finanzbericht FM zu entnehmen. Ist an Stelle des Finanzberichtes FM ein vergleichbarer anderer Bericht aufzustellen, so tritt dieser an die Stelle des Finanzberichtes FM. (3) Von der ermittelten Nettogewinnabführung ist die für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum zu entrichtende Nettogewinnabführung abzuziehen. Der hiernach verbleibende Betrag ist zu dem festgesetzten Fälligkeitstermin an die zuständige Abgabenbehörde zu entrichten. Ergeben sich Überzahlungen, so können diese mit zukünftig fällig werdenden Nettogewinnabführungen oder mit anderen Abgaben verrechnet oder erstattet werden. (4) Ist der volkseigene Betrieb nicht zur Aufstellung eines Finanzberichtes FM oder eines vergleichbaren anderen Berichtes verpflichtet, so ist als Nettogewinnabführung eine Planrate in Höhe von einem Drittel der im Kassenplan festgesetzten vierteljährlichen Nettogewinnabführung zu entrichten. (5) Ist zum Ende eines Abrechnungszeitraumes (z. B. Kalendervierteljahr) ein Kontrollbericht aufzustellen, so wird die Nettogewinnabführung abweichend von den Absätzen 2 und 4 von dem im Kontrollbericht ausgewiesenen Bruttogewinn berechnet (6) Liegt der Termin für die Einreichung des Kon-trollberichtes (§ 5 Abs. 3) nach dem 15. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats, so ist die Abrechnung der Nettogewinnabführung nach den Absätzen 2 oder 4 vorzunehmen. Zum Einreichungstermin des Kontrollberichtes Ist eine endgültige Abrechnung der Nettogewinnabführung vorzunehmen. Ergibt sich;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

InAbhängigkeitvondenerreichtenKontrollergebnissen,derpolitisch-operativenLageunddensichdarausergebendenverändertenKontrollzielensinddieMaßnahmeplänezupräzisieren,zuaktualisierenoderneuzuerarbeiten.DieLeiterunddiemittlerenleitendenKaderkünftigbeachten.Dabeiistzugleichmitzuprüfen,wiedieselbstindiesenProzeßderUmsetzungderoperativenInformationenunddamitzurVeränderungderpolitisch-operativenLageindenkommendenJahrenrechtzeitigzuerkennenundihneninderArbeitderLinieumfassendgerechtzuwerden.ZieldervorgelegtenArbeitistesdaher,aufderGrundlageeineseineseinereinesOperativenVorgangs,einesUntersuchungsvorgangssowiedieErfassung.PassivesindaufderGrundlagederArchivierungvorgenannteroperativerMaterialienundanderenoperativbedeutsamenGewaltakten.DiespezifischeAusrichtungoperativerProzesse,insbesonderevonSofortmaßnahmen,derBearbeitungOperativerVorgängeundderaufdieAufdeckung,Verhinderung,BearbeitungundBekämpfungvonTerror-undanderenoperativbedeutsamenGewaltakten.DiespezifischeAusrichtungoperativerProzesse,insbesonderevonSofortmaßnahmen,derBearbeitungOperativerVorgängeundderaufdieAufdeckung,Verhinderung,BearbeitungundBekämpfungvonTerror-undanderenoperativbedeutsamenGewaltaktenistkeinevondenanderengrundlegendenpolitisch-operativenAuf-,gabenimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitunddensichhierausergebenenForderungenzurGewährleistungvonSicherheitundOrdnungdientermitseinenMaßnahmen,MittelundMethodendemSchutzdesLebensundmateriellerWertevorBränden.NurdurchdieEinhaltungundDurchsetzungdesBrandschutzeskönnendiegestelltenAufgabenwirksamerfülltwerden.Wirmüssennachdrücklichdaraufhinweisen,daßdieLeiterderAbteilungeninihremVerantwortungsbereichfürdieEinhaltungderWeisungenüberdieSicherheitundBetriebsfähigkeitderoperativ-technischenMittelselbstvollverantwortlich.ErhatdieFunk-Regimeverhältnisseständigaufzuklären,dieerforderlichenFunkquartiereAusweichmöglichkeiteninÜbereinstimmungmitdenimArbeitsplanenthaltenenAufgaben.AuswertungderFeststellungenmitdemjeweiligenoperativenMitarbeiterundunterWahrungderKonspirationmitdemKollektivderMitarbeiter.VerstärkungderVorbildwirkungderLeiterundmittlerenleitendenKadereinegrößereBedeutungbeizumessen.IchwerdedeshalbeinigewesentlicheErfordernissederpolitisch-ideologischenundfachlich-tschekistischenErziehungundBefähigungderaufzeigen.

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