Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 495

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 495 (GBl. DDR 1954, S. 495); Gesetzblatt Nr. 50 Ausgabetag: 24. Mai 1954 495 § 9 Die Konten 1501 Unvollendete Erzeugnisse der langfristigen Einzelfertigungen 286 Abrechnung der langfristigen Einzelfertigungen sind in den Kontrollberichten gesondert auszuweisen. übrige Wirtschaft § 10 Für alle übrigen Betriebe, die einen Finanzplan aufzustellen haben, gelten die in dieser Durchführungsbestimmung für die zentralverwaltete volkseigene Wirtschaft getroffenen Regelungen sinngemäß. § U (1) Betriebe, die keinen Finanzplan aufstellen und die der privaten Wirtschaft, verfahren nach § 6 der Verordnung. (2) Vor der Ausstellung von Zwischenrechnungen ist dem Auftraggeber der Nachweis zu erbringen, daß die eigenen Mittel zur Durchführung der Produktion nicht ausreichen. (3) Ist der Auftraggeber ein finanzgeplanter Betrieb, so hat er vor Vertragsabschluß mit dem Lieferer die Zustimmung seiner für die Bestätigung des Finanzplanes zuständigen Verwaltung zur Bezahlung von Zwischenrechnungen einzuholen. III. Schlußbestimmungen § 12 (1) Die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft und die übrigen finanzgeplanten Betriebe haben auf die Zwischenrechnungen folgenden Vermerk zu setzen: „Genehmigt auf Grund des bestätigten Richtsatzplanes vom .; (2) Für die in dem bestätigten Richtsatzplan (Plan 81.2 a) aufgeführten Erzeugnisse der langfristigen Einzelfertigungen gilt die Zustimmung des Ministeriums der Finanzen bzw. des zuständigen Finanzorgans zur Abrechnung mit Zwisehenrechnungen gemäß § 4 der Verordnung als gegeben. (3) Andere als die im bestätigten Richtsatzplan (Plan 81.2 a) aufgeführten langfristigen Einzelfertigungen dürfen nicht mit Zwischenrechnungen abgerechnet werden. Sich darüber hinaus als notwendig erweisende Einzelgenehmigungen werden vom zuständigen Ministerium bzw. der ihm gleichgestellten Verwaltung mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen bzw. des zuständigen Finanzorgans erteilt. Bei Betrieben der örtlich verwalteten Wirtschaft erteilt die Zustimmung die Abteilung Finanzen der Räte der Bezirke. § 13 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juni 1954 in Kraft. Die Buchung der langfristigen Einzelfertigungen nach § 8 wird zum ersten Male für den Abrechnungszeitraum Juni 1954 angewandt. (2) Die auf Grund der Abrechnung per 31. Mai 1954 ausgestellten Teilrechnungen werden durch diese Durchführungsbestimmung nicht berührt (3) Die in dieser Durchführungsbestimmung getroffene Regelung gilt auch für Aufträge des Exportes und Verträge mit den volkseigenen Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel und der Deutschen Warenvertriebsgesellschaft m. b. H. Das Verfahren der Einreichung und Finanzierung der Rechnungen wird durch eine gesonderte Durchführungsbestimmung geregelt. (4) Mit der Bestätigung der Richtsatzpläne für langfristige Einzelfertigungen 1 spätestens jedoch am 31. Mai 1954 ■ verlieren die bisher erteilten Genehmigungen ihre Gültigkeit. Berlin, den 12. Mai 1954 Ministerium der Finanzen Lehman n Stellvertreter des Ministers Dritte Durchführungsbestimmung * zum Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs. Vom 12. Mai 1954 Gemäß § 17 des Gesetzes vom 15. Dezember 1950 zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs (GBl. S. 1202) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Für das Genehmigungsverfahren nach den §§ 6, 8, 14 und 15 des Gesetzes ist der Rat des Bezirkes Abteilung Finanzen zuständig, in dem der Antragsteller seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt hat. (2) Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren liegt beirrf Ministerium der Finanzen, wenn es sich bei dem Vertragspartner in der Deutschen Demokratischen Republik um eine zentrale Einrichtung oder Dienststelle handelt, die nicht der verwaltungsmäßigen Zuständigkeit des Rates eines Bezirkes unterliegt. (3) Sind Personen aus mehreren Bezirken beteiligt, so ist der Rat des Bezirkes für das Genehmigungsverfahren zuständig, in dem das Vermögen, auf das sich der Antrag bezieht, belegen ist. Befindet sich Vermögen in mehreren Bezirken, so ist der Rat des Bezirkes zuständig, in dem der überwiegende Teil des Vermögens belegen ist. (4) Läßt sich aus diesen Vorschriften die Zuständigkeit des Rates eines Bezirkes nicht begründen, so ist der Antrag an das Ministerium der Finanzen zu richten, das die Zuständigkeit bestimmt. (5) Die im Gesetz bestimmte Zuständigkeit des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel für das Genehmigungsverfahren bei Warenlieferungen und Leistungen wird durch diese Regelung nicht berührt. § 2 (1) § 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 1. Oktober 1951 zum Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs (GBl. S. 897) wird aufgehoben. , (2) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Mai 1954 Ministerium der Finanzen I.V.: Rumpf Staatssekretär * 2. Durchfb. (GBl. 1951 S. 897);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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