Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 493

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 493 (GBl. DDR 1954, S. 493); Gesetzblatt Nr. 50 Ausgabetag: 24. Mai 1954 493 § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Mai 1954 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Staatliches Komitee Der Ministerpräsident l'ür Materialversorgung Scholz Binz Stellvertreter Vorsitzender des Ministerpräsidenten Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Vergütungen für Metalleinsparungen. Vom 13. Mai 1954 . Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung vom 13. Mai 1954 über Vergütungen für Metalleinsparungen (GBl. S. 492) wird folgendes bestimmt: § 1 Zuschläge zum Nutzen (1) In Durchführung der Bestimmung des § 2 Abs. 5 der Verordnung vom 13. Mai 1954 ist der Nutzen um folgende. Zuschläge zu erhöhen: Zuschlag Bei Einsparung von in DM/kg Kupfer, Nickel, Zinn 30, Blei, Aluminium,- Magnesium 20, sonstigen Nichteisenmetallen 10, leg. Stahl und Stahlguß 3, Temperguß 2, unleg. Stahl und Stahlguß, Gußeisen 1, (2) Wenn ein Metall gegen ein anderes Metall ausgetauscht werden soll, so ist der Nutzen um Abschläge gemäß vorstehendem Abs. 1 für das Austauschmetall zu ermäßigen. Wird jedoch ein NE-Metall gegen ein anderes NE-Metall ausgetauscht, so sind weder Zu- noch Abschläge zu berücksichtigen. (3) Bei Einsparung von Legierungen ist der Zuschlag für dasjenige Metall anzuwenden, das den Hauptbestandteil der Legierung bildet; der Zuschlag ist auf die Gesamtmenge der Legierung zu berechnen. Bei der Berechnung von Abschlägen ist ebenso zu verfahren. § 2 Metallabfälle Bei der Ermittlung der Menge des eingesparten Metalls sind Metallabfälle in der Weise zu berücksichtigen, daß von eingesparten Spanabfällen 20 °/o und von sonstigen Abfällen 10 °/o als Metalleinsparung angesehen werden. § 3 Bauwesen Das Staatliche Komitee für Materialversorgung erläßt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Aufbau eine Durchführungsbestimmung zur Prämiierung von Metalleinsparungen für das Bauwesen und für die bautechnische Projektierung. § 4 Finanzierung der Vergütungen (1) Vergütungen für Metalleinsparungen auf Grund von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen sind entsprechend der Verordnung vom 6. Februar 1953 über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 293) aus dem Direktorfonds II des Betriebes oder dem Zentralen Fonds des zuständigen Ministeriums, Staatssekretariats oder Rates des Bezirkes zu finanzieren. (2) Die für Metalleinsparungen auf Grund Persönlicher Konten zu zahlenden Prämien sind zu Lasten der Konten 3619 produktionsabhängige Prämien (neues Rechnungswesen) bzw. 4294/4394 Prämien für Materialeinsparungen (altes Rechnungswesen) zu buchen. § 5 Abschlagszahlungen (1) Vergütungen für Metalleinsparungen sind in mindestens vierteljährlichen Abständen auf der Grundlage des entstandenen Nutzens zu leisten. (2) Kann ein brauchbarer Vorschlag zur Metalleinsparung vorläufig nicht genutzt werden, so ist eine Anerkennungsprämie in angemessener Höhe zu gewähren: Wird die Metalleinsparung später realisiert, so soll dieser Betrag auf die zu zahlende Vergütung angerechnet werden. § 6 Vorlage beim Staatlichen Komitee für Materialversorgung Die Büros für Erfindungswesen der volkseigenen Betriebe sind verpflichtet, Erfindungen und Vorschläge, die voraussichtlich einen Metalleinsparungswert von mehr als 50 000 DM ergeben, dem Staatlichen Komitee für Materialversorgung zur Kenntnis zu bringen, auch wenn der Zeitpunkt des Beginns der Nutzung noch ungewiß sein sollte. § 7 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Mai 1954 Staatliches Komitee für Materialversorgung Binz Vorsitzender Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Verbot von Anzahlungen und über die Abrechnung langfristiger Einzelfertigungen. Vom 12. Mai 1954 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 17. Juli 1952 über das Verbot von Anzahlungen und über die Abrechnung langfristiger Einzelfertigungen (GBl. S. 617) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien, dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowie der Deutschen Notenbank und der Deutschen Investitionsbank folgendes bestimmt: Zentralverwaltete volkseigene Wirtschaft I. Planung § 1 Die Richtsatzpläne der Betriebe, die auf Grund ihres Produktionsplanes langfristige Einzelfertigungen durchführen, sind nach den Vorschriften dieser Durchführungsbestimmung aufzustellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitätensind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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