Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 480

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 480 (GBl. DDR 1954, S. 480); 480 Gesetzblatt Nr. 48 Ausgabetag: 18. Mai 1954 e) Prüfungsgebühren und Gebühren nichtstaatlichen Charakters, f) Werbe- und Vertreterkosten, g) Zeitungen und Zeitschriften, h) Rechts- und Beratungskosten, i) Personalnebenkosten, k) Bewachung durch Fremde. Besonderheiten in den einzelnen Wirtschaftszweigen werden im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien oder Staatssekretariaten festgelegt und den Betrieben mitgeteilt. § 10 Festsetzung von Sperrbeträgen (1) Werden bei der Registrierung der Lohn- und Gehaltsfonds oder der Fonds für Verwaltungsausgaben ungesetzliche, überhöht geplante oder nicht benötigte Mittel festgestellt, sind die Registrierorgane berechtigt, diese Beträge zu sperren. (2) Die Registrierorgane sind verpflichtet, die Differenz zu sperren, soweit der Kostenplan eine höhere Gesamtlohnsumme ausweist als der Arbeitskräfteplan. Ist jedoch die Gesamtlohnsumme des Kostenplanes niedriger als die des Arbeitskräfteplanes, darf nur die niedrigere Gesamtlohnsumme des Kostenplanes auf der Registrierbescheinigung festgestellt bzw. registriert werden. (3) Die bei der Registrierung der volkseigenen Betriebe gesperrten Beträge sind im Rahmen des bestätigten Finanzplanes abzurechnen. Eine gesonderte Abführung an den Staatshaushalt entfällt. Die gesperrten Beträge sind bei der Berechnung der Zuführung zum Direktorfonds vom überplanmäßigen Gewinn als nicht erarbeitet abzusetzen. (4) Über die Verwendung der gesperrten Beträge bei den übrigen registrierpflichtigen Einrichtungen ergeht besondere Anweisung. § 11 Unterlagen für die Registrierung (1) Der Leiter des registrierpflichtigen Betriebes bzw. ein von Ihm schriftlich Bevollmächtigter, der alle erforderlichen Auskünfte verantwortlich erteilen kann, ist verpflichtet, bei der Registrierung vorzulegen: a) den bestätigten Arbeitskräfteplan. Liegt ein bestätigter Arbeitskräfteplan für 1954 noch nicht vor, so ist der Arbeitskräfteplan vorzulegen, der auf Grund der zuletzt mitgeteilten Kontrollziffern aufgestellt und der übergeordneten Stelle zur Bestätigung eingereicht wurde, b) den bestätigten Stellenplan, c) alle abgeschlossenen Einzelverträge, d) den Kostenplan, e) den Betriebskollektivvertrag, der zur Zeit der Registrierung Anwendung findet, f) die Erfüllungsmeldungen zum Bargeldplan des abgelaufenen Zeitraumes 1954, g) die Spezialdirektive des zuständigen Ministeriums, Staatssekretariats oder Rates des Bezirkes für die Lohnfondskontrollen 1954, h) die Direktive des zuständigen Ministeriums oder Staatssekretariats zur Aufstellung der Stellenpläne auf Grund der Typenpläne, i) das Registrierblatt RK II in dreifacher und die dazugehörige Anlage in einfacher Ausfertigung, k) ein Auszug der Verwaltungsausgaben aus dem Kostenplan. Der Auszug der Verwaltungsausgaben ist von den volkseigenen Betrieben in einfacher und von genossenschaftlichen Betrieben in doppelter Ausfertigung nach folgendem Muster einzureichen: Auszug der Verwaltungsausgaben aus dem Kostenplan 1954 Bezeichnung und Anschrift des registrierpflichtigen Betriebes: Steuer-Nr. Ko"ten‘ Bezeichnung Ist 1953 Jahres- soll 1954 Ist-Ausgabe 1.1. 1954 bis letzten Monatsabschluß Bemer- kungen (Die einzelnen Spalten sind aufzurechnen.) Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben werden bestätigt: , (Ort und Datum) (Unterschrift des Leiters (Unterschrift des Haupt-des Betriebes) Oberbuchhalters) (2) Ergeben sich im Laufe des Jahres Veränderungen des Lohn- und Gehaltsfonds oder des Fonds für Verwaltungsausgaben, sind die entsprechenden Unterlagen hierüber innerhalb eines Monats beim zuständigen Registrierorgan zur Nachregistrierung vorzulegen. Für die Nachregistrierung Ist der „Antrag auf Nachregistrierung RK II/N“ zu verwenden. Schlußbestimmungen § 12 Die Muster „Auszug der Verwaltungsausgaben aus dem bestätigten Haushaltsplan 1954 bzw. dem Kostenplan“ gemäß §§ 7 und 11 sind bei der Genehmigungsstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik am 2. April 1954 unter Nr. RO 421/30 registriert worden. § 13 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 30. April 1954 in Kraft. (2) Gleichzeitig werden die Erste Durchführungsbestimmung vom 21. April 1953 (GBl. S. 601), Zweite Durchführungsbestimmung vom 27. Juni 1953 (GBl. S. 847) und Dritte Durchführungsbestimmung vom L August 1953 (GBl. S. 926) außer Kraft gesetzt. Berlin, den 30. April 1954 Ministerium der Finanzen I. V.: G e o r g i n o Staatssekretär Herausgeber: Reglerungskanzlel der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin O 11. Michaelklrchstraße 11. Anruf 61 64 11 Verkauf: Berlin C 2. Roßstraße 6, Anruf 51 54 81, 51 44 34 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschließlich Zustellgebühr Einzelausgabe: bis zum Umfang von 16 Selten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Selten 0.40 DM. bis zum Umfang von 48 Selten 0.50 DM Je Exemplar, nur vom Verlag oder durch den Buchhandel beziehbar Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb. Werk I, Berlin N 54 Veröffentlicht unter der Llzenz-Nr. 1763 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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