Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 463

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 463 (GBl. DDR 1954, S. 463); Gesetzblatt Nr. 45 Ausgabetag: 7. Mai 1954 463 Vierte Durchführungsbestimmung* zur Anordnung über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln. Vom 28. April 1954 Auf Grund des § 8 der Anordnung vom 5. Oktober 1949 über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln (ZVOB1. I S. 766) wird bestimmt: § 1 (1) Arzneimittelherstellerbetriebe dürfen Arzneimittel nur an zugelassene Arzneimittelgroßhandilungen abgeben. Arzneimittelherstellerbetriebe und Arzneimittelgroßhandlungen dürfen im Rahmen ihrer volkswirtschaftlichen Aufgaben und nach den für sie geltenden Wirtschafts- und Handelsvorschriften (z. B. Anwendung der Bestimmung des allgemeinen Vertragssystems, Anwendung der Bestimmungen über die Vertragsbeziehungen der privaten Industrie) nur an folgende Betriebe liefern: 1. Apotheken, { 2. verarbeitende Betriebe, die zur Herstellung von Arzneimitteln berechtigt sind, 3. staatliche Einrichtungen, die Forschungs-, Lehr-und Untersuchungszwecken dienen, für den Forschungs-, Lehr- und Untersuchungsbedarf, 4. Einzelhandelsbetriebe, die gemäß § 4 Absätze 1 und 2 zur Vorrätighaltung und Abgabe nicht apothekenpflichtiger Arzneimittel zugelassen sind, 5. andere öffentliche Bedarfsträger, die vom Ministerium für Gesundheitswesen bestimmt sind. Die Vereinbarungen über Lieferungen müssen die vorstehenden Bestimmungen berücksichtigen. (2) Die Lieferung von Arzneimitteln durch Herstellerbetriebe und Ärzneimittelgroßhand'lungen an andere als die im Abs. 1 aufgeführten Abnehmer und von apothekenpflichtigen Arzneimitteln an Abnehmer gemäß § 4 Absätze 1 und 2 ist nicht zulässig. § 2 Das Vorrätighalten und die Abgabe von Arzneimitteln ist in der Regel nur durch Apotheken zulässig. Sofern das Netz der Apotheken und der Apothekenzweigstellen zur Versorgung der Bevölkerung insbesondere in ländlichen Gebieten und in Kurorten, nicht ausreichend ist, sind zur Vorrätighaltung und Abgabe als Ausgabestellen der staatlich verwalteten Apotheken bevorzugt heranzuziehen: 1. Landambulatorien, 2. Gemeindeschwesternstationen, 3. Erste-Hilfe-Stationen des Deutschen Roten Kreuzes. Hinsichtlich der Vorrätighaltung und Abgabe unterliegen diese Apothekenabgabestellen den gleichen Bestimmungen wie die staatlich verwalteten Apotheken, soweit für diese anwendbar. § 3 Außerhalb der Apotheken dürfen nur die in einem amtlichen Verzeichnis der nicht apothekenpflichtigen Arzneimittel aufgeführten Stoffe und Zubereitungen geführt werden. Das Verzeichnis der nicht apctheken-pflichtigen Arzneimittel wird beim Ministerium für Gesundheitswesen geführt und von diesem veröffentlicht. Das Ministerium für Gesundheitswesen entschei- 3. Durchlb. (GBl. 1952 S. 370) ctet über die Eintragungen in das Verzeichnis und über die Löschungen. Das Verzeichnis gliedert sich in: Teil A: Stoffe, die als Arzneimittel in ungemischtem und unverarbeitetem Zustand außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen, Teil B: Zubereitungen, die lose und als Arzneifertigwaren außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen, Teil C: Zubereitungen, die nur als Arzneifertigwaren außerhalb der Apotheken abgegeben werden dürfen. § 4 (1) Das Vorrätighalten und die Abgabe nicht apothekenpflichtiger Arzneimittel bedarf der staatlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis erteilt auf Antrag die zuständige Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. Die Erlaubnis ist von dem Vorhandensein der Voraussetzungen oder der Erfordernisse für die Vorrätighaltung und die Abgabe nicht apothekenpflichtiger Arzneimittel abhängig zu machen. Es müssen die zweckentsprechenden Betriebseinrichtungen vorhanden sein. Sie kann mit Auflagen hinsichtlich des Umfanges und der Erfordernisse für die Vorrätighaltung und Abgabe verbunden werden und kann von der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzung oder das Erfordernis für das Vorrätighalten nicht apothekenpflichtiger Arzneimittel nicht mehr gegeben ist. (2) Die Erteilung ist in der Regel auf Spezialgeschäfte (Drogenhandlungen) zu beschränken. Den Verkaufsstellen der staatlichen Handelsorganisation (HO) und der Konsumgenossenschaft kann, auch wenn es sich nicht um Spezialgeschäfte (Drogenhandlungen) handelt, im Interesse einer besseren Versorgung, insbesondere der Landbevölkerung, mit nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Ortschaften ohne Apotheke auf Antrag die Erlaubnis erteilt werden. Soweit es sich nicht um Spezialgeschäfte (Drogenhandlungen) handelt, ist die Erlaubnis in jedem Falle lediglich auf die Abgabe eines bestimmten Warensortimentes der im Verzeichnis der nicht apothekenpflichtigen Arzneimittel aufgeführten Arzneimittel zu beschränken. (3) Der Bezug, das Vorrätighalten und die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel durch die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verkaufsstellen ist nicht zulässig. § 5 (1) Die nicht apothekenpflichtigen Arzneimittel sind in Vorrats- und Verkaufsräumen an bezeichneter Stelle gesondert und von anderen Waren getrennt unterzubringen. Sie sind in den Vorrats- und Verkaufsräumen alphabetisch nach Gruppen, die der Art der Behälter entsprechen, geordnet und übersichtlich zu lagern. Die Lagerung an anderen Stellen ist untersagt. (2) Vorrätige Arzneimittel müssen sich in dichten, dauerhaften Behältern befinden, die mit festen, gut schließenden Deckeln oder Stöpseln versehen sind. Soweit Schiebladen verwandt werden, müssen diese von festen Füllungen umgeben sein oder dicht schließende Deckel besitzen. (3) Die Behälter sind mit festen, gut haftenden Schildern mit deutschen Bezeichnungen in haltbarer Schrift auf weißem Grunde zu versehen, soweit nicht Standgefäße mit eingebrannter Schrift verwandt werden. Für Ballons und ähnliche Gefäße genügen mit dem Aufnahmebehältnis sicher verbundene Anhängeschilder. i;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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